Kontobewegungen / Zuwendungen Dritter

Begonnen von Sascha1987, 05. Februar 2023, 12:50:40

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Sascha1987

Hallo liebes Forum.

Ich lebe seit etwa 12 Monaten in einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Die Vermieterin (78) lebt mit im Haus. Ich lebe alleine. Ich bin seit 2017 wöchentlich in psychologischer Betreuung. Im März 2022 habe ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Das Jobcenter hat den Antrag unterstützt. Ich habe nun einen WBA ausgefüllt, samt Kontoauszüge an das JC versandt.
Da ich eigentlich nie aus dem Haus gehe (aufgrund meiner Krankheit) gibt es eben auch nur Kontobewegungen, wo feste Fixkosten abgebucht werden. ( Auto, Miete, Strom, Telefon, Kleinkredit... )

Nun fragt das Jobcenter nach, ob ich "Zuwendungen von Dritten" habe, wovon ich lebe, weil keine Bargeldabhebungen vorhanden sind.
Ich habe ein Auto. Meine Eltern haben mir dafür u.a. Geld geliehen, Reparaturen etc. wovon ich auch was ausgegeben habe für den täglichen Bedarf.

Das ist auch korrekt. Meine Vermieterin kauf immer ein und wir essen immer zusammen. Sie möchte dafür keine Kosten erstattet bekommen.

Wie und was darf ich nun angeben? Kann mir jemand helfen? Möchte ärger deshalb vermeiden und weiß nicht, was ich antworten soll.

Danke
Sascha


FritzLoch

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 12:50:40Das ist auch korrekt. Meine Vermieterin kauf immer ein und wir essen immer zusammen. Sie möchte dafür keine Kosten erstattet bekommen.


Hier liegt womöglich das Problem. Der größte Fehler im Bezug von staatlichen Leistungen ist es Geld auf dem Konto zu lassen und so über Monate zu vermehren. Wenn nur die Fixkosten abgebucht werden aber sonst keine Kontobewegungen vorliegen ist die Frage der Zuwendungen Dritter durchaus berechtigt.

Vielleicht formuliert Ottokar eine entsprechende Antwort.

Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

Sascha1987

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 12:50:40Nun fragt das Jobcenter nach, ob ich "Zuwendungen von Dritten" habe, wovon ich lebe, weil keine Bargeldabhebungen vorhanden sind.
Ich habe ein Auto. Meine Eltern haben mir dafür u.a. Geld geliehen, Reparaturen etc. wovon ich auch was ausgegeben habe für den täglichen Bedarf.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
und erläutere das mit dem Kfz. und den Eltern.
Gibt es ein Darlehensvertrag?
sonstige Unterstützung?
ist die VM mit dir verwandt?
Was hast du dem JC erzählt/geschrieben?
Wie fortgeschritten ist der EM Antrag?

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.
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Sascha1987

Am Ende hat sich natürlich nicht viel angesammelt, durch die Kosten für die Autoversicherung war das Konto immer gerade so gedeckt. Der Kleinkredit sind 200 Euro mtl. noch einen Monat!
Logisch, wenn man das Haus nie verlässt, gibt man nicht viel Geld aus. Ich rauche nicht, trinke nicht und habe sonst keine Laster.

Ich hoffe, das ich bald meinen Gutachtertermin für die Rentenkasse habe und dann als sobald möglich, zumindest für ein paar Jahre raus aus dem Bezug bin.

Zu den Fragen:

Das Auto gehört mir, es ist 10 Jahre alt und hat 250.000 KM runter. Es waren Reparaturen / Tüv fällig.
Dafür fehlte mir dann Geld und meine Eltern hatten wir Geld geliehen.(Bar)
Alles habe ich nicht benötigt. Auch habe ich einige Dinge aus dem letzten Haushalt verkauft, wo durch dann mtl. auch immer mal 200 Euro zusammen kamen. Das war es dann.

Nein, die VM ist nicht verwandt, fremde Person. Sie lebt alleine und hat auch keine Kinder.
Ich habe nur einen WBA ausgefüllt und die Kontoauszüge übersandt.
Die Angaben im WBA haben sich nicht verändert, zum Erstantrag.


Frage JC: Bitte erläutern sie ausführlich schriftlich, warum Sie keinerlei Kontobewegungen haben. Wie leben und wirtschaften Sie? Ebenso sind keinerlei Bargeldauszahlungen ersichtlich.
Haben Sie ggf. weitere Konten, von denen Sie weitere Einkäufe tätigen? Sollten Sie Zuwendungen von Dritten in bar erhalten, ist dies beim JC anzugeben.



superMeier

Naja, die Frage ist ja logischerweise berechtigt. Oder bezahlst du deine Einkäufe eben mit Karte?

Also wenn es da keine Abhebungen gibt, dann muss ja logischerweise noch ein anderes Konto existieren. Wie kaufst du dir denn sonst z.B. Lebensmittel ein?

Wie war es denn im letzten Jahr bei deinen Kontoauszügen? Gab es da auch keine Abhebungen bzw. hat da niemand nachgefragt?

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 13:31:44Der Kleinkredit sind 200 Euro mtl. noch einen Monat!

Was meinst du damit? Du bekommst derzeit noch 200 Euro monatlich zusätzlich oder musst eben noch 200 Euro/Monat abbezahlen?


Sascha1987

Letztes mal gab es Abhebungen, weil ich eben dort aus der gemeinsamen Whg ausgezogen bin!
Die Bewilligung wurde dann auf 12 Monate ausgestellt.

Es gibt keine weiteren Girokonten. Das Konto habe ich seit meiner Kindheit. Ich habe nur eine Debit Kreditkarte & Kreditkonto, die ich aber nie benutze und wo jetzt die letzte Rate abgebucht wird. Dann ist es auch erledigt. Ich hatte einen Kleinkredit, den ich noch abzahlen musste. Er stammte aus meiner gemeinsamen Zeit von damals. Einkommen habe ich keins.

Bisher war es dann meistens so, das ich mit meiner Vermieterin gegessen habe und Sie einkaufen gefahren ist. Das kam mir immer gelegen, weil ich dann nicht aus dem Haus musste. s. Posting 1.

Wie gesagt, meine Atteste vom Arzt und Psychologen liegen dem JC vor. Zumindest hat der Arbeitsvermittler darauf zugriff.

Harald53

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 13:31:44Frage JC: Bitte erläutern sie ausführlich schriftlich, warum Sie keinerlei Kontobewegungen haben.

Du hast doch oben erwähnt, das bei dir Auto, Miete, Strom, Telefon, Kleinkredit vom Konto abgeht.
Also kann hier schonmal keine Rede sein von "keinerlei Kontobewegungen"

Die Kontoauszüge dienen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit (Vermögen/Einkommen) und nicht zum ausspionieren wofür der Erwerbslose seinen Regelsatz verwendet.

Über die Verwendung des Regelsatzes entscheidet allein der Erwerbslose.

Hary

Das ist schon eine ungewöhnliche Situation. Normal gehen von einem Konto nicht nur Fixkosten ab, sondern man braucht zum einkaufen auch Bargeld oder Kartenzahlung.

Da stellen sich nun zwangsläufig mehrere Fragen:
Von wo bekommst du Essen und Trinken, aber auch sonstige Dinge für den Haushalt wie Reiniger, Toilettenpapier und so weitet. Wenn man nicht ersichtlich sein Geld nutzt, dann steht die Frage im Raum ob nicht größere Bargeld Reserven irgendwo lagern, oder dies mit einem unbekannten Einkommen beschafft wird.

Diese Konstellation mit der Vermieterin könnte durchaus dazu führen dass hier eine Beziehung angenommen w werden könnte.

Harald53

Zitat von: Hary am 05. Februar 2023, 14:32:24Da stellen sich nun zwangsläufig mehrere Fragen:
Von wo bekommst du Essen und Trinken, aber auch sonstige Dinge für den Haushalt wie Reiniger, Toilettenpapier und so weitet. Wenn man nicht ersichtlich sein Geld nutzt, dann steht die Frage im Raum ob nicht größere Bargeld Reserven irgendwo lagern, oder dies mit einem unbekannten Einkommen beschafft wird.

Genau diese Frage stellt sich doch eben nicht, dass geht doch niemanden was an wie der Erwerbslose seinen Lebensunterhalt  meistert.
Viele gehen zur Tafel oder gehen "Containern" andere widerrum sammeln den ganzen Tag Pfandflaschen und leben dann davon.

Wenn das Jobcenter der Meinung ist, dass hier woanders noch Geld fließt dann müssen sie eben eine Kontenabfrage machen um zu prüfen ob der Erwerbslose noch weitere (nicht angegebene) Konten hat.

Ansonsten gehts dem JC nichts an wie man lebt.
Es gibt kein Gesetz, dass einen vorschreibt wie und für was man den Regelsatz verwenden muss.

Hary

Zitat von: Harald53 am 05. Februar 2023, 14:47:35Viele gehen zur Tafel oder gehen "Containern" andere widerrum sammeln den ganzen Tag Pfandflaschen und leben dann davon.
Naja, selbst Tafeln verlangen ja einen symbolischen Preis der Bar zu bezahlen ist. Natürlich könnte man mit Containern und anderen viel Geld sparen, da der Fragesteller aber angibt sein Haus nicht zu verlassen wird jede dieser Möglichkeiten wohl rausfallen. Aber selbst beim Containern wird man nicht drum herum kommen mal Geld ausgeben zu müssen. Hygieneartikel, Reinigungsmittel und so weiter findet man eben nicht in Containern.

Zitat von: Harald53 am 05. Februar 2023, 14:47:35Es gibt kein Gesetz, dass einen vorschreibt wie und für was man den Regelsatz verwenden muss.
Im Zweifel wird man aber plausibel seinen Anspruch begründen müssen und auch erklären können wie man es praktisch schafft keinen Cent der Leistung für Dinge wie Nahrung und ähnliches auszugeben.

Würde das Jobcenter z.B genauer prüfen und z.B durch eine Beobachtung das tägliche Essen mit der Vermieterin sehen, dann wären wir ganz schnell bei dem Thema Einstehgemeinschaft. Ob das in der Konstellation tatsächlich juristisch sicher wäre weiß ich nicht, aber es würde erst einmal reichen um für Probleme zu sorgen.

Sascha1987

Das ist es eben. Ich drehe mich im Kreis und möchte eben keinen Stress anfangen. Ich habe nichts zu verstecken, aber trotzdem bin ich aufgrund meiner psychischen Situation gestresst genug und habe an sowas nicht gedacht.

Ich tendiere dahin zu sagen, das ich mir Geld geliehen habe als Absicherung aufs Auto und das war es dann.
Davon habe ich eben alles bar gekauft.

Tini911

Erlaube mir bitte die Frage, warum du ein Auto besitzt, wenn du nie dein Haus / Wohnung verlässt?

Das widerspricht sich meiner Meinung nach.

Hary

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 15:56:20Ich tendiere dahin zu sagen, das ich mir Geld geliehen habe als Absicherung aufs Auto und das war es dann.

Geld leihen ist ja nicht verboten und kein Zufluss. Vermutlich wird man aber eine Vereinbarung fordern. In so einem Fall wäre eine Fachkundige Unterstützung vielleicht eine sinnvolle Idee (Jurist/Beratung). Wichtig wäre dass deine Schilderungen den Tatsachen entsprechen. Wenn es wirklich zu einem Streit kommt, dann wäre eine unehrliche Schilderung ein klarer Nachteil für dich.

Ratlos

Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 13:51:55her war es dann meistens so, das ich mit meiner Vermieterin gegessen habe und Sie einkaufen gefahren ist. Das kam mir immer gelegen, weil ich dann nicht aus dem Haus musste. s. Posting 1.
Zitat von: Sascha1987 am 05. Februar 2023, 12:50:40Meine Vermieterin kauf immer ein und wir essen immer zusammen. Sie möchte dafür keine Kosten erstattet bekommen.

Da steht doch, dass deine Vermieterin für Essen und Geteränke aufkommt/diese zahlt und dafür kein Geld verlangt. Logisch dass du dann kein Geld für Nahrung etc. brauchst.
Sieht für mich fast so aus, als würde deine VM dich unterhalten.
Aber das ist dann eine Art "geldwerter Zufluss".


Sascha1987

Zitat von: Tini911 am 05. Februar 2023, 16:11:11Erlaube mir bitte die Frage, warum du ein Auto besitzt, wenn du nie dein Haus / Wohnung verlässt?

Das widerspricht sich meiner Meinung nach.

Aber sicher. Nach der Trennung hatte jeder von uns ein Auto. Da ich jede Woche zum Arzt muss, ist der Wagen unersetzlich. Es sind 30km je weg.

Ich danke Euch. Ich werde mir fachliche Unterstützung holen.

@Ratlos

Nee, ist nicht so. Aber eben eine nette Dame, die noch fit ist und alleine lebt mit Ihrem Hund.