Heutiges JC-Gespräch ü. berufl. Situation -> zwei Vorkommnisse, wie reagieren?

Begonnen von Hansejunge, 09. Februar 2023, 10:43:45

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Hansejunge

Schöne Formulierungen könnten noch sein:


,,Ich bewerbe mich und tue mein bestes, ich mache das, was ich kann."

,,Ich bewerbe und kümmere mich im Rahmen, was möglich ist."

,,Ich muss mich hier nicht rechtfertigen." (Bei Nachfragen, für lästige ,,Warum nicht?" – Fragen, bspw. "Call me")

Ratlos

Zitat von: Hansejunge am 10. Februar 2023, 17:16:40Ich bewerbe mich gerne auch auf Minijobs und mein bestes mache alles was mir möglich ist."
Das halte ich für recht gut. Dagegen gibt´s auch keine möglichen negativen Argumente des SB.
Nur musst du dann auch solche Bemühungen u.U. nachweisen/vor allem genau dokumentieren.

Zitat von: Simone- am 10. Februar 2023, 09:00:14Genau - wenn du das Gespräch ohne Konfrontation möchtest, geht es nur eiskalt.
Also persönlich halte ich das für keinen guten Rat.
Wenn mir einer "eiskalt" kommt kriegt er von mir "eiskalt" die richtige Antwort.
Und schon ist Spannung zwischen beiden Gesprächspartnern da, die schnell eskalieren kann.
Das "eiskalte" kann man sich für später aufheben wenn es wirkungsvoll und angebracht ist.
Bei einem relativ freundlichen Gespräch ist "Eiseskälte" kontraproduktiv.

Simone-

Zitat von: Ratlos am 10. Februar 2023, 18:47:32Ich muss mich hier nicht rechtfertigen.
Halte ich für falsch. Genauso falsch wie: Ich muss das nicht begründen.

Der Trick ist, gar nicht erst mitzuteilen, dass man KEINE Begründung liefern wird. Gerade wenn es um etwas geht, zu das man rechtlich nicht verpflichtet ist, die SB aber trotzdem wollen.
Man lehnt das ab, OHNE es zu begründen. Fertig.

Wird trotzdem weiter nach dem Grund gefragt:
"Ich wiederhole: Ich möchte das nicht!"
"Haben Sie nicht zugehört? Ich möchte das nicht!"


Maximal so:
"Ich möchte das nicht. Bitte respektieren Sie das."

Zitat von: Ratlos am 10. Februar 2023, 18:47:32Wenn mir einer "eiskalt" kommt kriegt er von mir "eiskalt" die richtige Antwort.
Und schon ist Spannung zwischen beiden Gesprächspartnern da, die schnell eskalieren kann.
Das "eiskalte" kann man sich für später aufheben wenn es wirkungsvoll und angebracht ist.
Bei einem relativ freundlichen Gespräch ist "Eiseskälte" kontraproduktiv.
Wenn der SB was will, was man nicht will, ist es mit der "Freundlichkeit" sowieso vorbei. Vermutlich definieren wir "eiskalt" unterschiedlich.

Für mich bedeutet "eiskalt" einfach nur sachlich, emotionslos und klar. Ich wüsste nicht, warum das unfreundlich oder gar eskalationsfördernd sein soll.

Bei mir ist es zwar schon etwas her, aber ich habe in Erinnerung, dass bei fast jedem Termin mindestens eine Sache Thema war, die ich unterschreiben, zugestehen, zusichern, akzeptieren oder was auch immer sollte, zu der es KEINE rechtliche Verpflichtung gab. Schon möglich, dass man oft genau deshalb zum Termin eingeladen wird. Damit einen die Sachbearbeiter persönlich zu so was hin drängen können.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hansejunge

"Bei mir ist es zwar schon etwas her, aber ich habe in Erinnerung, dass bei fast jedem Termin mindestens eine Sache Thema war, die ich unterschreiben, zugestehen, zusichern, akzeptieren oder was auch immer sollte, zu der es KEINE rechtliche Verpflichtung gab. Schon möglich, dass man oft genau deshalb zum Termin eingeladen wird. Damit einen die Sachbearbeiter persönlich zu so was hin drängen können. "

Und wenn man hier zu einer "Sinnlosigkeit" gedrängt wurde, diese MÜNDLICH bejahte, dann diese im Nachhinein aber doch nicht befolgte, dann kann einem ja nichts passieren, weil nur das Schriftliche gilt.

Kann man also dem SB alle möglichen Nichtverpflichtungen mündlich versprechen/zusichern, diese dann aber später getrost ignorieren, weil es eben nur mündlich war?

Simone-

Zitat von: Hansejunge am 10. Februar 2023, 22:46:44... diese MÜNDLICH bejahte, dann diese im Nachhinein aber doch nicht befolgte, dann kann einem ja nichts passieren, weil nur das Schriftliche gilt.
Wenn du mündlich zugesichertes nicht einhältst, entstehen daraus KEINE (sanktionsbewehrten) Verpflichtungen. Allerdings wird in der JC internen Gesprächsnotiz sicherlich drin stehen, dass dies und jenes zugesichert hast.

So hatte ich mal im Gespräch mit einer SB mitgeteilt, dass eine Amtsärztliche Untersuchung zeitnah keinen Sinn macht, da ich noch einiges mit Fachärzten zu klären habe. Der Wichtigste dieser Fachärzte war die Humangenetik. Die Wartezeit auf einen Termin war damals 7 Monate. Als ich beim JC saß, waren es noch 4 Monaten bis zum Termin.
Da wollte die SB von mir, dass ich diesen und die weiteren Facharzttermine nachweise.
Ich sollte die Termin-Zettel senden. Ja ja :coffee:.
Ich hatte weder zugesichert, dass ich das mache, noch hatte ich konkret gesagt, dass ich das nicht mache.
Trotzdem stand in der Gesprächsnotiz: "Frau Simone wird ihre Facharzttermine nachweisen..." :wand:
Richtige Reaktion wäre gewesen, direkt zu sagen: "Mache ich nicht." Grund? "Wenn Sie Nachweise dafür wollen, wann ich diese Facharzttermine habe, dann fordern Sie das bitte schriftlich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht mit RFB an."
Das hätte sie nicht können, also Problem gelöst.

Zitat von: Hansejunge am 10. Februar 2023, 22:46:44Kann man also dem SB alle möglichen Nichtverpflichtungen mündlich versprechen/zusichern, diese dann aber später getrost ignorieren, weil es eben nur mündlich war?
Rein theoretisch ja.
Aber wenn es hart auf hart kommt, kann man dir solche nicht eingehaltenen mündlichen Zusicherungen auch mal negativ auslegen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hansejunge

Woher weiß Du, was in der Gesprächsnotiz stand? Hattest Du eine Kopie bekommen? Oder hat man Dich beim darauf folgenden Gespräch gleich gegrillt: Sie hatten ja das und das gesagt und wollten das und das machen, wie sieht es aus?

Simone-

Zitat von: Hansejunge am 10. Februar 2023, 23:57:27Woher weiß Du, was in der Gesprächsnotiz stand? Hattest Du eine Kopie bekommen?
Ja, denn ich habe nach jedem Termin einen Ausdruck der Gesprächsnotiz verlangt.
Rechtsgrundlage ist § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte SGB X.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Siehe auch:
https://hartz.info/index.php?topic=130549.msg1564432#msg1564432
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hansejunge

Ah, ok. Danke.


Ich werde also bei / ab meinem zweiten Gespräch mit dem SB auf Distanz gehen und mir einige Redewendungen von Euch bereit legen. Parole: Nur soviel, wie nötig sagen, so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten. Aber letztlich ist das auch alles egal, denn es gilt ja nur das Schriftliche, bzw. das Unterschriebene, was vor Ort meinerseits schon mal komplett ausgeschlossen ist. Ich freue mich dann in zwei Monaten schon auf die SB-Frage, wie es denn jetzt mit dem Mini-Job aussieht. Aber Dank Euch habe ich da jetzt etwas im Köcher.

Vielen Dank.

Ratlos

Zitat von: Simone- am 10. Februar 2023, 20:16:45
ZitatIch muss mich hier nicht rechtfertigen.
Halte ich für falsch. Genauso falsch wie: Ich muss das nicht begründen.
Dieses Zitat stammt nicht von mir!

Hansejunge

Ich glaube, der SB hat mich auf seiner "Liste".

Heute nach 2 Monaten kam eine SMS, als Bestätigung, dass ich morgen ein Gespräch habe.

Ich habe keine schriftliche Einladung erhalten. Die Hotline ist heute nicht erreichbar für Rückfragen.

Nur aus der SMS sieht man, dass es wohl der gleiche Wartebereich ist, mehr nicht.

Bundspecht

Zitat von: Hansejunge am 26. April 2023, 11:34:52Heute nach 2 Monaten kam eine SMS,

SMS ??? Was für eine SMS  :weisnich:  :zwinker:  Handy ist doch bestimmt "kaputt" oder  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Quizchampion

SMS haben die Angewohnheit sich in Luft aufzulösen. Ende des Monats hat doch niemand mehr was an Datenvolumen auf der Prepaidkarte. :smile:

Hansejunge

Schon sehr merkwürdig. Das ist das erste Mal, dass ich eine Einladung ohne Einladung bekomme.

Entweder der SB hat es wirklich vergeigt, das Ding per Post rauszuschicken oder er versucht so psychischen Druck zu machen bzw. mir Probleme zu bereiten, in der Hoffnung, dass ich diesen Termin verpasse, damit er endlich etwas gegen mich in der Hand hat.

Quizchampion

Zitat von: Hansejunge am 26. April 2023, 12:21:36Schon sehr merkwürdig. Das ist das erste Mal, dass ich eine Einladung ohne Einladung bekomme.

Entweder der SB hat es wirklich vergeigt, das Ding per Post rauszuschicken oder er versucht so psychischen Druck zu machen bzw. mir Probleme zu bereiten, in der Hoffnung, dass ich diesen Termin verpasse, damit er endlich etwas gegen mich in der Hand hat.

Bei mir würde es auch noch Online in der Jobbörse stehen der Termin.

Hansejunge

Zitat von: Quizchampion am 26. April 2023, 12:25:00Bei mir würde es auch noch Online in der Jobbörse stehen der Termin.

Termin steht online drin.

Aber ich schaue ja nicht täglich/wöchentlich in meinen JC-Account bzw. bekomme keine Info, wenn dort etwas neues passiert ist.

Bisher gab es immer Einladungen per Post.

Bin ja mal gespannt, was das morgen gibt. Aber Dank dieses Threads bzw. der Antworten der lieben Mitforenten bin ich soweit vorbereitet.