Weiterbewillgungsantrag

Begonnen von MsXyz, 10. Februar 2023, 13:07:40

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MsXyz

Hallo zusammen,
wenn ich einen Weiterbewilligungsantrag einreichen möchte, geht das auch per Fax?
Bei meinem Jobcenter ist niemand da, der mir den Eingang quittieren würde, wenn ich persönlich hingehen würde. Da gibt es nur einen Briefkasten...
Online geht es scheinbar nur mit der bundID, die ich nicht habe.
Alternative zu Fax wäre natürlich per Post mit Nachverfolgung.
Mein SB meinte, es würde auch per Mail gehen. Aber das möchte ich nicht.
Vielleicht wäre es durch die Kontoauszüge per Post auch sinnvoller...
Stehe ein bisschen auf dem Schlauch...

Harald53

Ja Fax geht. Mache ich auch immer.
Wunderbare Sache, es ist sofort da, ist günstig und einen Nachweis hat man auch noch.

MsXyz

Zitat von: Harald53 am 10. Februar 2023, 13:15:27Ja Fax geht. Mache ich auch immer.
Wunderbare Sache, es ist sofort da, ist günstig und einen Nachweis hat man auch noch.
Ja, so hätte ich das auch gesehen. Der Sachbearbeiter meinte nur, das würde ja unter gehen.... 

Harald53

Zitat von: MsXyz am 10. Februar 2023, 13:16:23Ja, so hätte ich das auch gesehen. Der Sachbearbeiter meinte nur, das würde ja unter gehen.... 
Keine Sorge, meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass alles wofür der Kunde einen Nachweis hat auch nicht untergeht  :zwinker:
Eher verschwinden öfter mal Briefe die nur normal mit der Post verschickt wurden.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 10. Februar 2023, 13:07:40Da gibt es nur einen Briefkasten...
Ausser gegen Empfangsbestätigung vom Empfang ist das für mich die sicherste Nachweismöglichkeit wenn man es wie folgt macht:
oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2023, 15:37:15MsXyz

Zitat von: MsXyz am 10. Februar 2023, 13:07:40Da gibt es nur einen Briefkasten...
Ausser gegen Empfangsbestätigung vom Empfang ist das für mich die sicherste Nachweismöglichkeit wenn man es wie folgt macht:
oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN

Ah, das ist natürlich auch eine gute Idee. Merke ich mich für ein nächstes Mal. Jetzt kenne ich hier niemanden, der mir da helfen könnte.

Aber da es ja eigentlich nur der WBA und die Kontoauszüge sein sollten (6 Wochen oder drei Monate), werde ich es wohl per Fax machen...