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Berechnung der Einkünfte aufgrund ursprünglichem Bewilligungszeitraum?

Begonnen von Tulip, 13. Februar 2023, 15:22:25

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Tulip

Guten Tag

Ich hatte einen Bewilligungsantrag von Juni bis November gestellt. Ab Oktober hatte ich einen Job angefagenen, so dass ich keine Leistungen mehr vom Jobcenter benötigte. Ich meldete mich ab und das Jobcenter stellte die Leistungen ein. Nebenbei war ich die ganze Zeit selbständig tätig, außer im September, da hab ich mich auf meinen Job vorbereitet. Auch ab Oktober habe ich mit meiner Selbständigkeit weiter gemacht.

Das Jobcenter will nun, dass ich eine EKS für Juni bis November einreiche. Obwohl ich nur bis September Leistungen bezogen habe. Ist das rechtens?
Warum müssen Selbständige Ihr Einkommen von den Monaten danach mit verrechnen und Angestellte nicht? Ich habe gefunden, es gibt das Argument, dass Selbständige Ihre Rechnungen später stellen und sich dann kurz vorher abmelden könnten. Aber wenn man es darauf anlegen würde, könnte man genausogut die Rechnungen nach dem Bewilligungszeitraum stellen, es bringt also gar nichts. Meine Rechnungen habe ich pünktlich gestellt, das kann ich auch nachweisen. Habe ich damit eine Chance, dass Oktober und November nicht angerechnet werden?

Vielen Dank für eine Antwort!

Sheherazade

Zitat von: Tulip am 13. Februar 2023, 15:22:25Ich meldete mich ab und das Jobcenter stellte die Leistungen ein.

Was heißt "abgemeldet"? Und wann hast du das letzte Mal Leistungen erhalten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tulip

Ich habe telefonisch und über das online-System gesagt, dass ich einen Job habe. Ich habe auch wegen Anfrage den Arbeitsvertrag gescannt und hochgeladen. Die letzte Leistung erhielt ich zu September.

Sheherazade

Zitat von: Tulip am 14. Februar 2023, 07:10:36Die letzte Leistung erhielt ich zu September.

Ende August für September oder Ende September für Oktober?

Wie auch immer, um die abschließende EKS für den gesamten Bewilligungszeitraum wirst du nicht herum kommen, denn es wurde garantiert ein Durchschnittseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit auf Grundlage deiner geschätzten Angaben der vEks angerechnet. Und einen Aufhebungsbescheid hast du offenbar nicht bekommen so wie es sich liest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"