Gild das geschriebene ?

Begonnen von Bundspecht, 21. Februar 2023, 12:54:06

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Bundspecht

Kurze Frage.....

ich verkaufe gerade ein paar alte PC Teile. Ein Teil hatte ich angeboten für 120€.

Nun hatte sich ein Interessen gemeldet , der dieses eine Teil plus noch andere haben wollte .... Ich hatte mich mit diesen auf für beide Seiten annehmbaren Preis geeinigt.

Nach ein paar Tagen hat sich der Interessent gemeldet, und meinte , die anderen Teile würde er doch nicht mehr benötigen, würde aber das eine besagte Teil für 150€ + Porto haben wollen (den Chatverlauf habe ich)

Nun hat der aber nur 125,50€ überwiesen .... Sprich die 120€ + das Porto ....

Stellt sich nun für mich die Frage , was zählt ? Mein Preis von 120€ oder seine Zusage von 150€ ?

Weis da vielleicht jemand bescheid ?


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

AlterGaul

Dein Text mit eines und dieses ist total unverständlich.
Letztendlich ist mur wichtig über was zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen sind. Der Käufer hat ausgedrückt ich kaufe dieses und eines und der Verkäufer hat ausgedrückt ich nehme dein Angebot an. Wenn das geschehen ist, dann hast du einen Kaufvertrag. Ohne Chatverlauf kann das niemand zuverlässig sagen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Bundspecht

Zitat von: AlterGaul am 21. Februar 2023, 13:03:09Dein Text mit eines und dieses ist total unverständlich.

Wenn ich die Bezeichnung der Teile da geschrieben hätte das auch keiner verstanden. Oder weist Du was eine Kühlpumpe mit Ausgleichsbehälter für den PC ist oder was Fittinge sind ?

Zitat von: AlterGaul am 21. Februar 2023, 13:03:09Ohne Chatverlauf kann das niemand zuverlässig sagen.


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

OLD-MAN

....und wo genau ist jetzt dein Problem?

Du hast das eine Teil für 120,- € angeboten und 120,- € erhalten. Der Käufer hat zwar 150,- € geschrieben, aber hast du dabei auch an einen möglichen Tippfehler gedacht?

Was willst du tun, wenn sich der Käufer nicht mehr meldet? ...nicht den Rest bezahlt oder ähnliches? Klagen?

Also, -meine meinung - : "Laß´ gut sein!"

Bundspecht

Zitat von: OLD-MAN am 21. Februar 2023, 13:36:04und wo genau ist jetzt dein Problem?

das ich eben gerne gewusst hätte, was nun "Rechtlich" richtig ist ....

Zitat von: OLD-MAN am 21. Februar 2023, 13:36:04aber hast du dabei auch an einen möglichen Tippfehler gedacht?

Klar, aber wenn man es auf die Spitze treiben möchte, kann ich auch behaupten, dass meine 120€ ein Tippfehler war ....

Zitat von: OLD-MAN am 21. Februar 2023, 13:36:04"Laß´ gut sein!"

Werde ich auch....Wie gesagt mich hätte es interessiert wie das Rechtlich zu bewerten ist , aber bei 30€ mache ich kein Fass auf. Wenn die Summe der Differenz aber größer wäre ......   :yes:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

AlterGaul

Ich hab da noch ganz dunkel den Anfechtungs- und Inhaltsirrtum im Kopf. Das Paradebeispiel ist der halve Hahn. Ich denke auch das es ein Tippfehler war, denn warum sollte er freiwillig für ein Teil mehr bezahlen. Der objektive Dritte würde das meiner Ansicht nach bestätigen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 13:44:56aber bei 30€ mache ich kein Fass auf. Wenn die Summe der Differenz aber größer wäre ......  :yes:

Dann frag ihn doch einfach kurz, ob er sich da vertan hat, weil vorher von 150€ plus VK die Rede war.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

also wenn du es für 120 verkaufst und er dir 150 anbietet, ist es offensichtlich ein Irrtum...

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 21. Februar 2023, 12:54:06Weis da vielleicht jemand bescheid ?
Also ich würde es dabei Belassen, da es hier offenbar um gebrauchte Teile geht.
Da ist doch gut wenn man die los geworden ist oder?

Oder du schreibst eben zurück, dass dir das zu wenig ist und die 150 € haben willst.
Oder den Betrag wieder zurück überweist und es ist auch Erledigt.

Klagen wäre hier ziemlicher Quatsch.

Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. Februar 2023, 16:30:01Also ich würde es dabei Belassen, da es hier offenbar um gebrauchte Teile geht.


Ich belasse es auch dabei ....Teile waren aber Neu  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Naja wenn der Preis trotzdem o.k. für dich ist.

Hätte ich wohl auch so gemacht, eh es ewig in einer Kiste rumliegt :smile: