Termin zu gutachterlichen Untersuchung EMR absagen

Begonnen von Lina, 24. November 2022, 10:21:26

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Ottokar

Widerspruch gegen den Rentenbescheid, weil der "bestimmt" falsch ist?
 :wand:
Leg dich besser wieder hin.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.



Lina

Es geht weiter mit den JC Schikanen.

Erst habe ich ein Schreiben vom JC bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass die DRV festgestellt hat, dass ich im Sinne von Paragraph 43 (2) SGB  VI unter den üblichen Bedingungen des allgm. Arbeitsmarktes außerstande bin, mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

Somit gelten Sie gemäß Paragraph 8 (1) SGB II als nicht erwerbsfähig und haben nach Paragraph 7 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch.

Und ich werde aufgefordert, einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim Sozialamt zu stellen.

Das habe ich auch gemacht.

Heute bekomme ich den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, dass mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen abgelehnt wird und das ich noch mindestens 6 Stunden  täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein kann.

Also hat das JC gelogen oder was stimmt da nicht?



Ottokar

Zitat von: Lina am 18. Februar 2023, 18:31:25Stattdessen einen Bescheid über Altersrente
Zitat von: BigMama am 18. Februar 2023, 19:30:21Wurde dir nun die Altersrente bewilligt?
Zitat von: Lina am 18. Februar 2023, 19:31:25Ja. Angeblich auf Grund meines Antrages. Ich habe keinen Antrag gestellt.

und nun

Zitat von: Lina am 14. März 2023, 20:20:55Erst habe ich ein Schreiben vom JC bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass die DRV festgestellt hat, dass ich im Sinne von Paragraph 43 (2) SGB  VI unter den üblichen Bedingungen des allgm. Arbeitsmarktes außerstande bin, mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.

Somit gelten Sie gemäß Paragraph 8 (1) SGB II als nicht erwerbsfähig und haben nach Paragraph 7 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch.

Und ich werde aufgefordert, einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim Sozialamt zu stellen.

Das habe ich auch gemacht.

Heute bekomme ich den Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, dass mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen abgelehnt wird und das ich noch mindestens 6 Stunden  täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein kann.

So langsam zweifele ich an der Ernsthaftigkeit deiner Aussagen.

Wenn dir Altersrente bewilligt wurde, hast du automatisch keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente.
Anspruch auf ALG II/Bürgergeld hast du als Altersrentner auch nicht mehr, sondern stattdessen auf Grundsicherung nach SGB XII.
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Lina

Ich wundere mich selbst über diese umständliche Vorgehensweise von der DRV und über die Machenschaften des JC.
 
Die Altersrente ist schon bewilligt aber der Antrag auf EMR lief die ganze Zeit noch. Dann hat mir das JC einen Aufhebungsbescheid über ALG2 geschickt, weil ich nicht mehr erwerbsfähig bin. Gestern habe ich den Bescheid von der DRV bekommen, das ich noch mindestens 6 Std. täglich arbeiten kann. Total widersprüchlich.

Jetzt muß ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid des JC einlegen um weiter die ALG 2 Leistungen zu bekommen bis mein Lebensunterhalt geklärt ist. Ich habe noch keine Altersrente auf dem Konto und die ergänzende Sozialhilfe ist noch nicht bewilligt. Im April wäre ich mittellos.

Lieber einer Arbeit nachgehen (wenn man kann), als dieses Mobbing auszuhalten!



horst

Die Altersrente und die EMR wurden von dir oder dem JC beantragt, so wird ein Schuh daraus.  :grins:

Lina

Die Altersrente wurde vom JC ersatzweise für mich beantragt die Erwerbsminderungsrente wurde von mir beantragt.

horst

Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.
Zitat von: Lina am 15. März 2023, 15:12:38Die Altersrente wurde vom JC ersatzweise für mich beantragt
um dich los zu werden und mit weniger Rente in die Sozialhilfe abzuschieben was ja jetzt ab Bürgergeldbezug zurzeit ausgesetzt ist.

Sheherazade

Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.

Das ist nicht neu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 15. März 2023, 15:53:37
Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.

Das ist nicht neu.

ich meinte eigentlich das.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Lina

Zitat von: horst am 15. März 2023, 16:00:21
Zitat von: Sheherazade am 15. März 2023, 15:53:37
Zitat von: horst am 15. März 2023, 15:27:24Altersrente ist nur was für gesunde und jeder kann so viel verdienen wie man will das ist jetzt ganz neu.

Das ist nicht neu.

ich meinte eigentlich das.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Steuern muß man dann zahlen? Kann die Rente bei Hinzuverdienst gekürzt werden und muß man der DRV mitteilen, dass man Geld verdient und wie hoch der Verdienst ist?

Sheherazade

Zitat von: horst am 15. März 2023, 16:00:21ich meinte eigentlich das.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 "normal" weiterarbeiten

Ich konnte hier nichts von einer vorgezogenen Altersrente lesen, nur Altersrente.

Zitat von: Lina am 15. März 2023, 16:19:42Steuern muß man dann zahlen? Kann die Rente bei Hinzuverdienst gekürzt werden und muß man der DRV mitteilen, dass man Geld verdient und wie hoch der Verdienst ist?

Deine Fragen werden mit dem Rentenbescheid beantwortet, da steht alles drin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"