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Jobcenter lehnt Umzugsantrag ab

Begonnen von falke278, 27. Februar 2023, 17:26:51

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falke278

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2023, 15:41:10
Zitat von: jens123 am 28. Februar 2023, 19:57:36dass ein mietrechtliches Problem vorliegt, das eben zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden muss, das JC also nichts angeht. Dass du mit solchen Nachbarn irgendwann vor die Hunde gehst und evtl. ein Fall für den Nervenarzt wirst, juckt die nicht. Praktisch wird nur bleiben, den Umzug selbst zu bezahlen.
und in so einem Fall würde jeder andere vernünftige Mensch einen Umzug anstreben.
Deswegen das Urteil das ich eingestellt habe.

MfG FN

Hallo, es ist jetzt schon ne Weile her, könnte aber wieder Bedeutung bekommen für mich.

Du sagst, das JC bewilligt möglicherweise nur mit genügend Anzeigen vom Ordnungsamt und Belegen. leider habe ich ausschließlich Lärmprotokolle sowie die Unterschrift eines Mitmieters, und es sind bisher auch einige Monate seitdem vergangen (wohne übergangsweise woanders seitdem ich arbeite, ist sonst untragbar, bin aber in der alten Wohnung wie gehabt gemeldet).

Mit o.g. Urteil, wäre es möglich dass das JC alleine damit eine Wohnung bewilligt ist, deren Kosten höher sind, die aber im Rahmen der Angemessenheit liegt, oder zumindest die maximal örtlich zulässige Bruttokaltmiete bezahlt, wenn ich die Protokolle und Unterschriften von mitmietern vorlege? Oder ist Involvierung des Ordnungsamtes ein muss? ich habe ehrlich gesagt zuviel hinter mir um jetzt noch einen Kleinkrieg mit den Störparteien (sind inzwischen 2) anzufangen.

LG


Fettnäpfchen

falke278

Zitat von: falke278 am 11. Mai 2023, 12:03:00Du sagst, das JC bewilligt möglicherweise
Genau, möglicherweise.
Und je mehr du vorlegen oder die Notwendigkeit aus deiner Sicht belegen kannst um so größer sind die Chancen das es vom SB übernommen und dann bewilligt wird
und wenn nicht versucht man es dass das SG dafür sorgt das deine Notwendigkeit gegeben ist. Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug

Bloß dürfte in dem Zeitrahmen in dem sich dein Thread bewegt jede evtl. vorhandene Whg weg sein.

Und
Zitat von: falke278 am 11. Mai 2023, 12:03:00(wohne übergangsweise woanders seitdem ich arbeite, ist sonst untragbar, bin aber in der alten Wohnung wie gehabt gemeldet).
dass solltest du nicht machen bzw. niemand wissen lassen. Ansonsten kann es für dich richtig teuer werden da im SGB 2 nicht die gemeldete Whg. gilt sondern der "Ort an dem man sich überwiegend" aufhält!

MfG FN
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