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Jobcenter lehnt Umzugsantrag ab

Begonnen von falke278, 27. Februar 2023, 17:26:51

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falke278

Hallo zusammen. Entschuldigt mich, aber meine Nerven liegen momentan blank (letzte Woche Montag neue Vollzeitstelle angefangen, dank Nachbarn wenig Schlaf gehabt und enstprechend müde) daher werf ich jetzt einfach mal meine Mail ans JC in den Thread.

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
 
Zurzeit bin ich vollzeit bei XYZ AG beschäftigt. Ich habe vor, es dabei zu belassen, die wiederholende Lärmbelästigung in meiner Wohnung stellt dabei aber ein Hindernis dar.
 
Sollte es dazu kommen, dass ich meine Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgeben muss, da ich nachts keinen Schlaf bekomme bevor ich 8 Stunden lang hart körperlich arbeite, werde ich einen erneuten Antrag auf Umzugsbewilligung stellen.

Hierzu möchte ich nun eine Frage stellen.
 
In ihrem Schreiben vom 05.10.2022 schreiben sie, Lärmprotokoll und Vorlage der Korrespondenzen mit dem Vermieter reichten nicht aus, um das Problem zu untermauern. Es sei objektiver Beweis nötig.
 
Was ist ein objektiver Beweis? Inzwischen habe ich Unterschriften von Mitmietern gegen die Störpartei gesammelt. Der Vermieter weigert sich, mit mir ein Treffen zu vereinbaren, um die Lärmfrage zu diskutieren. Ich erhalte keine Antworten auf meine schriftlichen Beschwerden. Der Vermieter ignoriert die Situation komplett.
 
Das einzige was ich habe, ist ein Rückschein über an den Vermieter versandte Lärmprotokollle. Abmahnungen der Störpartei seitens des Vermieters sind mir nicht zugänglich.
 
Wenn der Vermieter nicht reagiert - auf welche Weise soll ich dann an einen objektiven Beweis über die andauernde Ruhestörung kommen? Ich habe vor mein Arbeitsverhältnis fortzusetzen, doch mit chronischem Schlafmangel gestaltet sich das auf Dauer schwierig.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
XXXXXXi

Frage im Prinzip: Was will das JC als objektiven Beweis über Lärmbelästigung? Mein Vermieter ignoriert alle Mails, Post, Anrufe etc, kriege höchstens nen Rückschein. Jemand ne Idee was ich tun kann, ausser malochen durchziehen und weg hier? In meinem Haus wohnt eine Mietpartei die seit ca. 2 Jahren Ruhestörung betreibt und nur endlos abgemahnt wird, ohne langfristige Konsequenz.

MFG

OLD-MAN

... und was ist jetzt mit Umzugsantrag /-ablehnung?

und wenn du Vollzeit arbeitest, bist du doch sicherlich nicht mehr auf´s JC angeweiesen, oder?

Such´ dir doch einfach eine neue Bleibe und halte solange durch (Ohrstöpsel).

AlterGaul

Welche Aufforderungen erfolgten bereits gegenüber dem Vermieter? Dieser ist dein Ansprechpartner wegen dem Lärm und dabei ist es unabhängig, ob der bereits was dagegen getan hat oder nicht.
Welche Konsequenzen hast du angedroht, wenn der Vermieter gegenüber dem Lärm keine Abhilfe schafft?
Bist du noch im Leistungsbezug?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Oberfrank

Das JC wird dir keinen Umzug genehmigen, auch wenn du es mit der Androhung des Verlustes deines Jobs versuchst zu "erpressen"
Das ist ein reines Problem im Bereich Zivilrecht.
Ruhestörung nach 22 Uhr = Polizei holen.
Wenn Vermieter nicht reagiert und du schon Mitstreiter hast dann ab zum Anwalt und gemeinsam einen Breif aufsetzen und sich über Mietminderung informieren.

Und wenn alles nichts hilft .... umziehen    :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Kowalka

Zitat von: falke278 am 27. Februar 2023, 17:26:51Jemand ne Idee was ich tun kann


Kommt drauf an, wann die Lärmbelästigung stattfindet.
Gesetzliche Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
Im Zweifel Polizei und Anzeige.
Geht auch beim Ordnungsamt deiner Stadt. Da kannst du ein Lärmprotokoll einreichen und ebenfalls anzeige erstatten.

Fettnäpfchen

falke278

Zitat von: falke278 am 27. Februar 2023, 17:26:51Jemand ne Idee was ich tun kann,
Behalte deine Bemühungen Lärmprotokoll und auch Anzeigen bei und sammle die ganzen Schriftstücke und auch das von den Nachbarn
dann finde eine Whg. die in den Angemessenheitskriterien liegt und lege dem JC eine Mietangebot oder einen nicht unterschriebenen MV vor mitsamt oben genannter Sachen
und das am besten persönlich *
und bestehe auf sofortige Bewilligung als Umzugsgrund nimmst du das folgende BSG Urteil:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.
damit sollte dein Umzugsgrund, der sonst unter "nicht objektiv genug für den SB", beim JC akzeptiert werden.

MfG FN

*
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bundspecht

Zitat von: Kowalka am 27. Februar 2023, 19:44:08Geht auch beim Ordnungsamt deiner Stadt. Da kannst du ein Lärmprotokoll einreichen und ebenfalls anzeige erstatten.

Ohhja .... haben wir auch schon durch... War dann eine Ordnungswidrigkeit. Zum Anfang waren es "nur" 300€ die unsere "Chaoten Familie" zahlen musste. Mittlerweile (da Wiederholungstäter) und Anzeigen anderer dazu gekommen sind, sind die schon bei fast 900€  :grins:  :grins:  :grins:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

jens123

1. Wenn du einen Vermieter hast, der lärmende Nachbarn nicht konsequent sanktioniert, hast du sehr schlechte Karten. Aus eigener Erfahrung (und ich war hartnäckig) bleibt dann tatsächlich nur ein Umzug. Das liegt u. a. daran, dass deutsche Gericht höhe Hürden setzen, um einen Mieter loswerden zu können. Auch ist es manchen Vermietern ganz recht, wenn jemand auszieht, dann kann er (teurer) nachvermieten. Solche Nachbarn bleiben eine Dauerbaustelle. Abwarten sinnlos. Das Führen von Lärmprotokollen wird von Vermietern oft eingesetzt, um das Theater in die Länge zu ziehen und untätig zu bleiben.

2. Um umzuziehen, muss kein Antrag gestellt werden. Auch mit Bürgergeld kann jeder ohne Genehmigung und Rücksprache mit dem JC umziehen, wohin er will.

"Genau wie bei Hartz IV dürfen auch Bürgergeldbezieher ihren Wohnort selbst bestimmen. Sie benötigen keine behördliche Zustimmung für einen Wohnungs- oder Ortswechsel..."

"Wer aber auf eine finanzielle Unterstützung für einen Umzug angewiesen ist, der sollte die zuständige Behörde vorab kontaktieren. Die Behörde entscheidet darüber, ob ein Umzug als notwendig angesehen werden kann. Nur bei einem notwendigen Umzug werden die Kosten dafür übernommen."
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-und-umzug-welche-ansprueche-habe-ich/

Die Anerkennung eines Umzuges als notwendig, war schon immer sehr restriktiv. Das JC könnte hier argumentieren, dass ein mietrechtliches Problem vorliegt, das eben zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden muss, das JC also nichts angeht. Dass du mit solchen Nachbarn irgendwann vor die Hunde gehst und evtl. ein Fall für den Nervenarzt wirst, juckt die nicht. Praktisch wird nur bleiben, den Umzug selbst zu bezahlen.


Fettnäpfchen

Zitat von: jens123 am 28. Februar 2023, 19:57:36dass ein mietrechtliches Problem vorliegt, das eben zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden muss, das JC also nichts angeht. Dass du mit solchen Nachbarn irgendwann vor die Hunde gehst und evtl. ein Fall für den Nervenarzt wirst, juckt die nicht. Praktisch wird nur bleiben, den Umzug selbst zu bezahlen.
und in so einem Fall würde jeder andere vernünftige Mensch einen Umzug anstreben.
Deswegen das Urteil das ich eingestellt habe.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kowalka

Zitat von: Bundspecht am 28. Februar 2023, 16:55:20Ohhja .... haben wir auch schon durch...

Immer schön in Verbindung mit der Polizei (nach 22:00 Uhr) und darauf hinweisen, dass schon Lärmprotokoll beim Ordnungsamt vorliegt.
 
 :sehrgut:

falke278

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Februar 2023, 16:17:01falke278

Zitat von: falke278 am 27. Februar 2023, 17:26:51Jemand ne Idee was ich tun kann,
Behalte deine Bemühungen Lärmprotokoll und auch Anzeigen bei und sammle die ganzen Schriftstücke und auch das von den Nachbarn
dann finde eine Whg. die in den Angemessenheitskriterien liegt und lege dem JC eine Mietangebot oder einen nicht unterschriebenen MV vor mitsamt oben genannter Sachen
und das am besten persönlich *
und bestehe auf sofortige Bewilligung als Umzugsgrund nimmst du das folgende BSG Urteil:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 24.11.2011, Az. B 14 AS 107/10 R:
§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II umfasst auch Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen objektiv sachlichen Gründen erforderlich erscheint. Ausreichend ist, dass ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsberechtigter leiten lassen würde.
Die neue Wohnung muss geeignet sein, die nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen der bisherigen Wohnung abzuwenden.
Die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein, wobei der durch den Umzug erzielbare Gewinn an Lebensqualität innerhalb der Angemessenheitsgrenze allenfalls eine geringfügige Kostensteigerung zulässt.
damit sollte dein Umzugsgrund, der sonst unter "nicht objektiv genug für den SB", beim JC akzeptiert werden.

MfG FN

*
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.


Hallo, das macht schon erstmal Mut.

Ich werde die Anzeigen von der Polizei und dem Ordnungsamt als Schriftstücke einbehalten und dem JC als objektive Beweise mitliefern. Und ggf. dann auch persönlich vorstellig werden.

Ich habe dem VM bereits mit Mietminderung gedroht. Reaktion null.

Jetzt sind nebenan wieder neue Störenfriede eingezogen, die ich bereits einmal bis 1:30 Uhr Nachts Möbel knallen gehört habe bevor es für mich zur Frühschicht ging. Außerdem haben die einen etwas seltsamen Sohn, der regelmäßig urige Schreie von sich gibt. Bin kurz davor wieder zum Arzt zu gehen und mich psychisch kaputtschreiben zu lassen, damit ich keine Sperre kriege.

Durchhalten und Ohrenstöpsel ist hier keine Alternative. Meine Nerven liegen ziemlich blank. Ich bin noch dabei, allerdings hängt es am seidernen Faden. Wenn ich jemals aus dieser Nervenhölle rauskommen will, muss ich eventuell mein Recht auf einen Umzug notfalls einklagen. Bin also momentan technisch gesehen nicht im Leistungsbezug, bin seit 20.2.23 bei ner Zeitfirma. Aber wie gesagt. Es sieht übel aus.

Klar kann ich prinzipiell umziehen. Nur würden dann in dem Fall keine Nachzahlungen für Gas und Wasser vom JC übernommen. Aber ich bin kurz davor das Risiko einzugehen. In einer normalen Wohnung hätte ich dann auch genug Nerven um endlich wieder zu arbeiten.

MFG

Fettnäpfchen

falke278

Zitat von: falke278 am 07. März 2023, 19:05:42Bin also momentan technisch gesehen nicht im Leistungsbezug, bin seit 20.2.23 bei ner Zeitfirma. Aber wie gesagt. Es sieht übel aus.
Wenn du nicht im Leistungsbezug bist brauchst du doch vom JC keine Erlaubnis...
Dann kommt es noch darauf an wann dein letzter Bezug war und u.U. kannst du dann auch eine teurere Whg. anmieten, die falls du wieder in den Bezug kommst, vom JC übernommen werden muss.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bundspecht

Zitat von: falke278 am 07. März 2023, 19:05:42Ich werde die Anzeigen von der Polizei und dem Ordnungsamt als Schriftstücke einbehalten und dem JC als objektive Beweise mitliefern

Nicht böse sein (wir haben hier auch so Chaoten, und wollten umziehen) aber die Schreiben vom OA und der Polizei , interessieren das JC herzlich wenig, da schlicht nicht der richtige Ansprechpartner ....

Das ist nun mal NUR und ausschließlich dein VM.

Du scheinst aber den selben VM zu haben wie wir  :grins:  :zwinker:  Unserem ist das auch schied egal was hier passiert
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hary

Hast du durch deine Wohnsituation und der zusätzlichen Belastung durch die Arbeit gesundheitliche Beschwerden? Wenn ja, dann könntest du mit einem Schreiben deines Arztes der die Wohnsituation als Ursache für deine "Erschöpfung" nennt durchaus Argumentieren dass ein Umzug notwendig ist um deine Erwerbsfähigkeit zu sichern. Der Arzt könnte auch skizzieren dass du auf unbestimmte Zeit Arbeitsunfähig werden könntest wenn die Ursachen für deine Beschwerden nicht beseitigt werden.

Sensoriker

Ich schließe mich Fettnäpfchen an. Wenn du nicht mehr im Leistungsbezug bist, kannst du tun und lassen was du willst.
Du schreibst noch, dass wenn du umziehst das JC die Nachzahlungen nicht übernimmt. Bist du nicht im Leistungsbezug übernehmen die das eh nicht.

Was dein Problem mit den Nachbarn angeht, hast du geschrieben du hättest schon eine Mietminderung angedroht.
Nicht androhen - sondern durchziehen. Deinem Vermieter eine Frist setzen. (wie lange müsste jemand anders was zu sagen) Passiert nichts, dann knallhart die Miete senken (auch hier kann ich nichts zur Höhe sagen)
Da du nicht im Leistungsbezug bist muss du auch nichts dem JC melden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.