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Ist das Kindergeld bei der Pfändungsfreigrenze schon eingerechnet ?

Begonnen von Achimerjung, 01. März 2023, 09:02:17

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Achimerjung

Hallo ihr Lieben,

Laut aktueller Tabelle habe ich als alleinerziehende Frau eine mit 2 kleinen Kindern eine Freigrenze von 2100,- EURO.

Meine Frage:
Ist dort schon das Kindergeld, 500 EURO, eingerechnet oder kommt es noch obendrauf, so das dann insgesamt 2600 EURO auf dem Konto geschützt sind ?


Ratlos

Generell gilt dass das Kindergeld pfändbar ist.
Das Kindergeld ist vom Grundfreibetrag nicht gedeckt. Du musst den Freibetrag aufstocken lassen durch eine Bescheinigung z.B. der Familienkasse bzw. dem JC und diese deiner Bank übermitteln.
Du brauchst zum Schutz des Kindergeldes die sog. § 850 k-Bescheinigung - siehe § 850k II Nr.3 ZPO.

Ich nehme an dass du ein P Konto hast.
Als Inhaber eines solchen hast du einen Grundfreibetrag und bekommst auf Antrag weitere Freibeträge für jede Person, gegenüber der du eine Unterhaltspflicht hast.