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Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen?

Begonnen von UW, 05. März 2023, 12:53:28

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UW



Darf der Arbeitgeber während einer Erkrankung kündigen

Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.

Ratlos

Ja, darf er. Aber nur unter einigen Bedingung.
1. wenn nicht feststeht wann du wieder arbeitsfähig sein wirst, die so genannte negative Gesundheitsprognose.
Also wegen Kleinkrankheiten ist keine Kündigung wegen Krankheit möglich.
2. wenn deine ständigen krankheitsbedingten Fehlzeiten den Arbeitsablauf behindern
Es gilt "ultima ratio"

Hartzer Rolle

In der Probezeit muss die Kündigung doch überhaupt nicht begründet werden.  Wenn wegen Krankheit,  who knows?

Sheherazade

Zitat von: UW am 05. März 2023, 12:53:28Ein Fall von Kündigung trotz Probezeit und Krankmeldungen und Eingliederungszuschüssen der Bundesagentur in Iserlohn führte zu Sperrzeiten, weil der Arbeitgeber falsche Angaben demacht hatte.


Nichts davon trifft auf den im Link geschilderten Fall zu.  :scratch: 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"