JC verlangt Erklärung z Lohnbescheid,droht mit Geldkürzung, Mitwirkungspflicht

Begonnen von Fam-GH, 09. März 2023, 19:42:21

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Sensoriker

Ok. Das habe ich nicht gesehen. Kann das, aber auch mit den vorhandenen Unterlagen nicht einordnen.

Am besten ALLE Seiten hochladen, damit man einen vernünftigen Überblick hat.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fam-GH

Zitat von: Sensoriker am 17. März 2023, 18:12:24Die Forderung ist auch nur 42,18. Keine Ahnung wo du die 115,- her hast.
Steht doch auf der Seite 2 des ALG II Bescheids drin, den ich hier gerade hochgeladen habe !
Ich 42,18 € , Partner 42,18 € , Sohn 31,05 € = 115,42 € ( um genau zu sein )
die das Jobcenter von uns am 01.April 2023 zurück fordert,
für die Zeit vom 01.06.22 bis 30.11.22 !
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@JensM1
Und hier zu der Rückforderung von Mai 2022, an dieser wir immer noch abzahlen...jeden Monat 75 € , bis 09/23 !
Siehe Anhang

Mein Sohn hat vom 01.01.22 einen Job gehabt und sein letzter Lohn kam im Februar 2022
Ab dem 01.März 22 war er wieder mit im vollen ALG II drin, bis zum 09.Mai 2022.

Am 10.Mai 22 trat er seinen jetzigen Job an und bekam am 29.Mai 2022 seinen ersten Lohn überwiesen, für die Arbeitsstunden 10.05. bis 31.05.22 !

Vom Jobcenter bekam er noch, für den Monat Mai 22 sein volles ALG II, denn zu diesem Zetpunkt wussten wir ja noch nicht, dass er am 10.Mai 22 einen neuen Job anfängt.

Da der erste Lohn im gleichen Monat Mai 22 zufloss und wir tatsächlich zuviel ALG II erhalten haben, für Mai 22...und daher die ALG II Überzahlung, die wir noch dran sind zurück zu zahlen ( Vereinbarung mit dem Inkasso Dienst).

Lohn Brutto 1532,32 € , Netto 1087,42 €

Mein Sohn sollte insgesamt zurück zahlen für Mai 22 :  594,46 €
mein Partner sollte zurück zahlen, für Mai 22 : 198,44 €
und ich sollte zurück zahlen, für Mai 22 : 198,44 €
Gesamt Rückforderung = 991,34 € !

1 Rate am 01.08.2022 , Gesamt Rückzahlung 75 € (45 € mein Sohn und wir Eltern je 15 € pro Monat)
Die letzte Rate ist fällig am 01.09.23 , von insgesamt Restbetrag 91,34 € !

Der zweite Lohn, für die Arbeitsstunden im Juni 2022 , war :
Brutto 2287,54 € , Netto 1638,22 €
Überweisung im selben Monat, Zufluss am 28.06.2022 !

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@ Sensorike
leider kann ich diese vielen ALG II Bescheide und Änderungsbescheide und Aufhebungsbescheide von 2022 , inklusive der gesamten sonstigen Unterlagen und Lohnbescheide, hier nicht zusammen, in einer Antwort hochladen, da dass mindestens 100 Seiten wären, von 2022.
Alleine die neuen Bescheide für 2022, mit dieser neuen Rückforderung , betragen über 20 Seiten, für jede Person ( 3 ) unserer Bedarfsgemeinschaft.
Und das packt dieses info.hartz Programm mit 5120 KB nicht.
Und da ist dann ja auch sehr viel zu schwärzen, für dieses Forum und das in so kurzer Zeit, damit ihr mir zeitnah helfen könnt, schaffe ich das auch nicht.

Vielleicht kann @Ottokar hier noch einmal helfen  :help:


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

JensM1

Es ging dir doch um die Überzahlung 06/22-11/22,warum postest du jetzt irgend etwas von 05/22?

Der Bewilligungsbescheid ab 06/22 wäre interessant.

horst

Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 18:58:37Vielleicht kann @Ottokar hier noch einmal helfen  :help:
ja er rechnet sehr gut, aber ob er da durchschaut? Sowas geht wohl nicht online.

Fam-GH

@JensM1
Ich habe beschrieben, dass wir noch die alte Rückforderung abzuzahlen haben, bis 09/23.
und deswegen habe ich den hier hochgeladen.
Weil mein Sohn im Mai 2022 angefangen hat bei der neuen Firma zu arbeiten und es im Mai bereits den ersten Lohn gab ( mit Überzahlung ) und den wir noch zurück zahlen müssen.

Aber hier ist noch einmal der Bescheid vom 13.05.22, für die Monate Juni bis November 2022 (alter Leistungszeitraum), zum Vergleich mit dem neunen Bescheid und der Rückforderung für Juni 2022 bis November 2022.

Ich hoffe, Ihr habt nun die richtigen Bescheide von mir  :scratch:
Falls nicht, muss ich morgen (18.03.23) noch einmal nach einem Bescheid gucken und hochladen.

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@horst
ich weiß, dass das ziemlich viel ist, was man vergleichen und berechnen muss, um zu prüfen ob das alles so stimmt.
Und ich hoffe hier auf Ottokars Hilfe.

Und wie erwähnt, das Jobcenter sagt, mein Sohn hätte jetzt 2023 immer noch seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen und wenn er das nicht tut, wird nicht nur er sanktioniert (Geldkürzung oder völliger Entzug) und bei uns Eltern auch, weil wir eine BG sind.
Das JC behauptet, mein Sohn bezieht jetzt 2023 immer noch Bürgergeld, obwohl er soviel verdient.
Und fordern Unterlagen und ausgefüllte Formulare an, wo Ottokar (und einige andere User hier) schon gesagt haben, dass das nicht richtig ist, was das JC fordert z.B. auch dass mein Sohn sich als Bürgergeld Empfänger outen soll, bei seinem Arbeitgeber.

So ein Wirrwarr habe ich noch nicht erlebt im Jobcenter.





[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

JensM1

Dein Sohn hat 31,05 Euro in 06/22 erhalten, aber nachträglich wurde doch mehr verdient, also werden die zurückgefordert. Sieht für mich alles korrekt aus.

horst

ZitatNichts anderes folgt aus der möglichen Änderung der Wohnverhältnisse aufgrund geänderten Einkommens.
Entgegen der Auffassung des LSG führt das Abstellen auf das Monatsprinzip nicht zu Zirkelschlüssen. Die
Überlegungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wohnsituation beruhen auf der Annahme, dass bei einem
Kind, das seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, zwingend nur die angemessenen Aufwendungen
für die Unterkunft und Heizung zugrunde zu legen seien. Dafür ist jedoch insbesondere bei einem Kind, das
hinreichend hohen Unterhalt erhält, kein Rechtsgrund zu erkennen. Auszugehen ist vielmehr bei der
Bedarfsberechnung vom Kopfteil der tatsächlichen Aufwendungen, denn wenn und soweit das Kind diese und
seine übrigen Bedarfe decken kann, gehört es nicht zur Bedarfsgemeinschaft und unterliegt auch nicht den
Beschränkungen des SGB II hinsichtlich der Angemessenheit.
Auszug aus einem BSG Urteil zu Bedarfsgemeinschaft

B_14_AS_14_17_R

Quinky

Horst,
Dein angeführtes Urteil ist nicht anzuwenden. Dieses bezieht sich auf ein MINDERJÄHRIGES Kind innerhalb einer BG
Im vorliegenden Fall besteht aber KEINE BG, denn der erwachsene Sohn wohnt in einer Wohngemeinschaft, maximal einer Haushaltsgemeinschaft. Danach ist für den Sohn keine Angemessenheitsgrenze massgebend und für die Eltern die Angemessenheit einer 2er BG zu berücksichtigen. Es ist zwar nach dem Kopfteilprinzip die Miete aufzuteilen, jedoch wenn 2 Kopf-Teile der Angemessenheit einer 2er-BG entsprechen, so ist das zu berücksichtigen

Sheherazade

Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 19:59:35Und wie erwähnt, das Jobcenter sagt, mein Sohn hätte jetzt 2023 immer noch seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen und wenn er das nicht tut, wird nicht nur er sanktioniert (Geldkürzung oder völliger Entzug) und bei uns Eltern auch, weil wir eine BG sind.
Das JC behauptet, mein Sohn bezieht jetzt 2023 immer noch Bürgergeld, obwohl er soviel verdient.

Könnte dadran liegen
Zitat@JensM1
Ich habe beschrieben, dass wir noch die alte Rückforderung abzuzahlen haben, bis 09/23.

Wenn er doch soviel verdient, warum zahlt er die Rückforderung nicht auf einmal zurück? Die Rede ist doch von der Überzahlung wegen Arbeitsbeginn deines Sohnes, oder?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Fam-GH am 17. März 2023, 19:59:35@horst
ich weiß, dass das ziemlich viel ist, was man vergleichen und berechnen muss, um zu prüfen ob das alles so stimmt.
Und ich hoffe hier auf Ottokars Hilfe.
ich glaube Ottokar hat schon alles geschrieben dazu ich würde an eurer Stelle alle Leistungen Bescheid die ihr bekommen habt mit den Forderungen vergleichen denn wenn dein Sohn raus ist wird bei euch Eltern ja die Miete des Sohnes vom JC fehlen genau 1/3 
mehr kann das JC nicht vom Sohn abziehen.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Sensoriker

Es ist wirklich so gut wie unmöglich ohne die kompletten Unterlagen da durch zu steigen.

Ich sehe in den Berechnungsbögen die du hochgeladen hast nicht wo sein Lohn bei euch angerechnet wurde oder wird. Was bei euch laut Berechnungsbogen angerechnet wird ist der Lohn deines Partners.
Es ist mir daher nicht ganz klar woher die hohe Summe von 2022 stammt die ihr zurückzahlen sollt bzw. noch zahlt. Das JC darf nur die Überzahlung von eurem Sohn zurück fordern, da sein Lohn nicht bei Euch angerechnet werden darf.

Sollte doch Lohn von eurem Sohn bei euch angerechnet worden sein, (Noch andere Bescheide die hier nicht stehen) ist das auf jeden Fall falsch. Der Lohn eures Sohnes durfte und darf nicht bei Euch angerechnet werden.
Sollte das trotzdem der Fall gewesen sein müsste am besten Ottokar sagen was man da machen muss.

Ohne die ursprünglichen Bescheide inklusive der Neuberechnungen ist auch nicht nachvollziehbar wo die 115,41 herkommen.

Ich wurde dir bei der Komplexität wirklich empfehlen eine Beratungsstelle in eurer Nähe aufzusuchen. Dabei alle Unterlagen von Anfang 2022 bis jetzt mitnehmen.

Auf jeden Fall ist dringest dem JC klar zu machen, dass euer Sohn nicht mehr zur BG gehört. Er unterliegt daher keinerlei Mitwirkungspflichten und muss daher auch keine Lohnabrechnungen geschweige denn Kontoauszüge vorlegen. Da er keine Mitwirkungspflichten hat, kann er auch nicht dagegen verstoßen. Ihr dürft daher auch nicht deswegen sanktioniert werden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fam-GH

Zitat von: Sheherazade am 18. März 2023, 10:46:51Wenn er doch soviel verdient, warum zahlt er die Rückforderung nicht auf einmal zurück? Die Rede ist doch von der Überzahlung wegen Arbeitsbeginn deines Sohnes, oder?
Das Jobcenter / der Inkasso Dienst, hat diese gesamte Rückzahlung , für die alte Rückforderung, von Mai 2022, wie folgt aufgeteilt.

Unser Sohn Rückzahlung : 594,46 € je 45 € Monatlich (aktueller Restbetrag 279,46 €)
Mein Mann Rückforderung : 198,44 € , je 15 € Monatlich (aktueller Restbetrag 93,44 €)
Ich , Rückforderung auch 198, 44 € , je 15 € Monatlich (aktueller Restbetrag 93,44 € )
Gesamtbetrag der Rückforderung : 991,34 €

Warum mein Sohn das in einem Betrag (594,46 €) nicht bezahlt hat war, wir wussten ja zu Beginn der Rückforderung noch nicht, ob er nach der Probezeit ( Mitte November 2022) überhaupt übernommen oder gekündigt wird..und ob er nach der Probezeit einen Verlängerung Arbeitsvertrag bekommt..oder ob er wieder (ab Nov. 22) oder ab Mai 23 wieder arbeitslos gewesen wäre und wieder ins ALG II gerutscht wäre.
Deswegen hat eer nur die Ratenzahlung von monatlich 45 € genommen.

Da er jetzt aber übernommen wurde bis Mai 2024, werde ich mit ihm reden, ob er nicht die restlichen 279,46 € wenigstens in 2 Raten (für April und für Mai 23) zahlt...dann wären diese alten Schulden vom Tisch und das Jobcenter gibt dann Ruhe.

Und die neue ALG II Rückzahlung von 31,05 € kann er ja sofort überweisen.
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@Sensoriker
ich habe mir maöl die Freiheit erlaubt alle Daten, wie Bedarfsgemeinschafts Nummer, Namen, Adresse, Telefon Nummer, Geburtsdatum, JC Kunden Nummer und Name des Jobcentrs und Telefon Nummern zu entfernen (schwärzen)...
aber ich habe kenntlich gemacht, welche Spalte für meinen Sohn, für meinen Partner und für mich zugeordnet wurde.
Ich werde auch hier keine vollständigen ALG II Bescheid , ohne Daten zu schwärzen, hochladen, denn kann kann ich mich ja auch gleich hier outen, mit Bild , Personalausweis, Adresse und sonstigen Angaben.
Ich habe alles wichtige hier hochgeladen und das kannst du dir angucken.
Wenn Du damit nicht klarkommst, was ich hier erkläre und hochlade, kann ich es auch nicht ändern.
Und das mit den 115,41 € habe ich jetzt mehrfach erklärt und es ist im Bescheid zu lesen, wie das Jobcenter diese Beträge aufgeteilt hat, für 3 Personen.

Und nur kurz (wie bereits zu lesen) mein Partner hat ein Lohn von monatlich Brutto 780 € und unser Sohn diesen monatlichen Butto Lohn über 2000 € und ich habe keinen Job und keinen Lohn.
Das kann man auch aus den hochgeladenen Daten gut erkennen.
Aber da habe ich hier auch schon mehrfach angegeben, was mein Partner verdient und was unser Sohn verdient.
Auch den Betrag zu den 115,41 € habe ich jetzt mehrfach erklärt.
Und wie gesagt, ich lade hier keine ungeschwärzten ALG II Bescheide und sonstigen Unterlagen hoch.

Und wie erklärt, kann ich aufgrund des Datenvolumens , zum hochladen, nicht alle Bescheide von 2022 und sonstigen Unterlagen hier hochladen.

Und die ALG II Überzahlung, wurde auf uns 3 Personen aufgeteilt.

Das sprengt hier den Rahmen.
Und alle unsere Lohnbescheide von insgesamt 12 Monaten und das mal 2 Personen, lade ich hier auch nicht hoch.
 Und ALG II Bescheide hier noch zusätzlich hochzuladen, die nichts mit der jetzigen ALG II Rückzahlung zu tun haben, würde auch alle anderen Nutzer hier nur verwirrren.
Ich muss alles vorher schwärzen und das kostet auch Zeit...aber das schwärzen gefällt dir offensichtlich nicht.
Ich kann das aber leider nicht ändern, wenn es dir nicht passt und nur dich das alles verwirrt.

Fam-GH

@Horst
Zitat von: horst am 17. März 2023, 20:52:23
ZitatNichts anderes folgt aus der möglichen Änderung der Wohnverhältnisse aufgrund geänderten Einkommens....
unserem erwachsenen Sohn steht, wenn er Bürgergeld bekäme, ein Regelsatz 402 € und 234,46 € anteilige KDU zu = 636,46 €
Berücksichtugung Freibettrag 300 €
Anmerkung : Kindergeld bekommt er nicht mehr, da es ihm laut Gesetz eben nicht mehr zusteht.

Er verdinet zwischen 1700 € u 1900 € Netto...aber mind. 1594 € (auf dem ersten Arbeitsmarkt).
Das heißt, er kann seinen Bedarf selbst decken !
 
Da er noch bei uns Eltern wohnt, wird uns sein 1/3tel KDU von unserem Bedarf abgezogen.
Wir erhalten je 451 € Bürgergeld plus anteilmäßiger KDU.
Dazu kommt der Abzug vom Lohn meines Mannes und die Berücksichtigung des Freibetrages von 300 €.
Zur Zeit bekommt der Vermieter die volle Miete überwiesen von 703,37 €
Und ich noch einen Rest Bürgergeld Betrag von 201,05 € auf mein Bankkonto.
Gesamtbedarf, für 2 Personen = 904,42 €