NK-Abrechnung für 2022 nach Arbeitsaufnahme - übernimmt das JC noch?

Begonnen von berndh, 12. März 2023, 13:17:21

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JensM1

@Tony Montana
ZitatEntscheidend ist nur, dass die Entstehung der Nachforderung und ihre Fälligkeit in einem Zeitraum ununterbrochener Hilfebedürftigkeit lag.

Falsch, entscheidend ist nur, ob zum Zeitpunkt der Fälligkeit Hilfebedürftigkeit (inkl Nachzahlung) besteht. Wenn nicht, gibt's nix.

ZitatWenn das eintrudelt während du nun bald oder schon in Arbeit bist, spielt keine Rolle, diese NK-Abrechnung ist für den bisherigen Leistungszeitraum noch abzurechnen.

Totaler Quatsch, wurde vorher schon mehrfach erläutert.

ZitatAlleine durch die Nebenkostennachzahlung kann sich bereits eine Hilfebedürftigkeit auch bei berufstätigen Personen oder allgemein wer nicht im Leistungsbezug ist, wie z.B. Renter usw. ergeben.

Fast richtig, die im Artikel gemeinten Altersrentenbezieher haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


Aber hey, immerhin ca. 0.66 von 3 richtig, gratuliere von ganzen Herzen!

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. März 2023, 18:30:37Ist man jetzt wegen einem Darlehen im Bezug oder nicht?

Ja, ist man, denn abgerechnet wird erst zum Schluß.

Und alles weitere führt mir zumindest zu weit in Spekulationen und Eventualitäten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 17. März 2023, 08:17:47Ja, ist man, denn abgerechnet wird erst zum Schluß.
Das reicht mir ja.
Ich hatte da so ein Szenario im Hinterkopf dass auf die Methode dann noch Nachzahlungen umgangen werden könn(t)en.
Zuzutrauen ist das dem System durchaus.

 :danke: und ein schönes WE
FN
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