Widerspruch gegen Kindergeld später begründen?

Begonnen von PaulHilft, 15. März 2023, 20:57:22

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PaulHilft

Hallo,

um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich nochmal nachfragen. Wenn die Kindergeldstelle die Kindergeldzahlung eingestellt hat, hat man doch einen Monat Zeit einen Widerspruch einzureichen. Muss dieser bereits innerhalb dieses Monats begründet werden?

Oder kann man in dem Widerspruch um Akteneinsicht bitten um danach dann den Widerspruch mit diesen Informationen zu begründen? Geht das? Weil dies sehr vorteilhaft wäre.
Kenn ich so aus anderen Verfahren. Müsste doch immer gehen, oder?

Sophiagirl

Moin,

Also nein Anwalt macht das immer so. Und ich hab das auch schon Mal gemacht aber bei einer Krankenkasse. Des geht schon.  :grins:

Liebe Grüße

Mostrich84

Zitat von: PaulHilft am 15. März 2023, 20:57:22Wenn die Kindergeldstelle die Kindergeldzahlung eingestellt hat, hat man doch einen Monat Zeit einen Widerspruch einzureichen. Muss dieser bereits innerhalb dieses Monats begründet werden?


Der Widerspruch muss innerhalb EINES MONATS eingereicht werden, dabei spielt es keine Rolle ob dieser noch in diesem Monat eingereicht wird oder im nächsten Monat. Wichtig ist nur, dass die Frist eingehalten wird.


Zitat von: PaulHilft am 15. März 2023, 20:57:22Oder kann man in dem Widerspruch um Akteneinsicht bitten um danach dann den Widerspruch mit diesen Informationen zu begründen? Geht das?

Natürlich kannst du den Widerspruch verfassen, mit Hinweis darauf die entsprechende Begründung nachzureichen, selbstverständlich kannst du auch in deinem Widerspruch auf Akteneinsicht hinweisen. Erfolgschancen würde ich mir hier aber nicht versprechen.

Wichtig! - Auch wenn dir keine Akteneinsicht gewährt wird, gilt nach wie vor die Frist. Diese wird nicht dadurch verlängert, dass du Akteneinsicht beantragst!

Du solltest daher mit bereits vorhandenen Informationen einen Widerspruch formulieren und ausarbeiten und die Frist nicht verstreichen lassen


PaulHilft

Und liege ich richtig mit er Annahme, dass man dann vor dem Verwaltungsgericht klagt und nicht vor dem Sozialgericht?

Sheherazade

Das Finanzgericht ist hier meines Wissens nach zuständig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mostrich84

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2023, 08:28:45Das Finanzgericht ist hier meines Wissens nach zuständig.

Das ist korrekt, das gilt aber erst, nachdem der verfasste oder persönlich vorgebrachte Widerspruch abgelehnt worden ist. Klage muss dann, wie es Sheherazade schon sagte, beim Finanzgericht eingereicht werden. Die Frist liegt hier bei innerhalb eines Monats, nachdem der Widerspruch abgelehnt worden ist.


Ist die Klage zusammenhängend mit diesem Thread von dir?
https://hartz.info/index.php/topic,131025.msg1570626.html#msg1570626



Worauf möchtest du denn hier die Klage stützen? Der angegebene Grund zur Aufhebung des Kindergeldes ist ja an sich legitim.




PaulHilft

Abschließend möchte ich euch mitteilen.

Meine Eltern haben sich ein neues Bankkonto angelegt. (wegen den immer wieder steigenden Gebühren)
Dann haben diese IM JANUAR 2023! die neuen Bankverbindung an die Kindergeldstelle gemeldet.
Diese haben die weiterzahlung sofort eingestellt. Begründung, die wollen erstmal prüfen.
Dann wurde in 2 Monaten viel geschrieben. Alles richtig eingereicht und zu 110% belegt und beweisen. Mehr als gefordert wurde.

Dann haben die einfach ab dem 17.03.2023 überhaupt nicht mehr reagiert!

Ich jeden Monat nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Ich musste druck machen. Und mit DSGVO Anfrage die die nicht bearbeiten wollten, haben ich Beschwerde bei dem Bundes Chef und dem Datenschutz Chef eingereicht. Die haben sich sofort darum gekümmert. Auf einmal wurde mir im vollen Umfang recht gegeben.

Am 20.11.2023 kamen 11 fehlende Monate Kindergeld. -.-

Was für ein Deutschland. ... Soll ich dafür dankbar sein, dass mehrere Menschen so grob fahrlässig arbeiten und ich ihnen das nicht durchgehen lasse. Ist das Demokratie und Recht? Naja, hab gerade den Beitrag gesehen udn dachte mir, dass ich das hier festhalte.

september23

Zitat von: PaulHilft am 21. November 2023, 02:24:30Was für ein Deutschland. ... Soll ich dafür dankbar sein, dass mehrere Menschen so grob fahrlässig arbeiten und ich ihnen das nicht durchgehen lasse. Ist das Demokratie und Recht?
ja ist es, denn Du hast Dein Recht bekommen. Demokratie heißt nicht, dass andere keine Fehler machen. Auch wenn es sehr ärgerlich ist.

Du kannst natürlich versuchen dagegen vorzugehen, allerdings kann man mangels Wissen, was wie an die Stelle fürs KIGE gemeldet wurde, schlecht einschätzen.

PaulHilft

@September23, es gibt Mitarbeiter, die gerne viele "Fehler" machen. Diese vor allem so tarnen um befördert zu werden. Sollen sich doch die Gerichte damit beschäftigen. Spart Geld. Der Vorgesetzte belohnt das.

Wenn du dir das nicht vorstellen kannst, dann kannst du dir auch nicht vorstellen, dass Nonnen die Kinder hübsch fertig gemacht und mit Substanzen ruhig gestellt haben um diese für das Wochenende zum Priester zu bringen. Gute None. Sehr gute Frau. Vor allem als Sie diese am Sonntag Mittag wieder abholt und verarztet.

Beides ist in unserer Gesellschaft da.

september23

Zitat von: PaulHilft am 22. November 2023, 17:09:28@September23, es gibt Mitarbeiter, die gerne viele "Fehler" machen. Diese vor allem so tarnen um befördert zu werden. Sollen sich doch die Gerichte damit beschäftigen. Spart Geld. Der Vorgesetzte belohnt das.
Ändert nichts daran, dass das nicht die Demokratie in Frage stellt.

Zitat von: PaulHilft am 22. November 2023, 17:09:28Wenn du dir das nicht vorstellen kannst, dann kannst du dir auch nicht vorstellen, dass Nonnen die Kinder hübsch fertig gemacht und mit Substanzen ruhig gestellt haben um diese für das Wochenende zum Priester zu bringen. Gute None. Sehr gute Frau. Vor allem als Sie diese am Sonntag Mittag wieder abholt und verarztet.

Beides ist in unserer Gesellschaft da.

Bitte unterlasse Deine Unterstellungen. Ich habe nirgends geschrieben, dass ich das nicht kenne, dass andere Fehler zu meinen Lasten machen oder dass ich mir das nicht vorstellen kann.

Und Deine unsachliche und absurde  Grätsche zum Priester und den Nonnen kommentiere ich nicht.
 :bye: