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Komplexe Situation - Antrag auf Bürgergeld oder andere Lösung?

Begonnen von Der Vagabund, 17. März 2023, 15:30:58

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Der Vagabund

Guten Tag liebe Leute in diesem Forum!

meine Lage ist zurzeit äußerst schwierig und dringend, ich weiß nicht an wen ich mich noch wenden kann. Vielleicht bin ich in diesem Forum auch völlig falsch, doch wäre es lieb, wenn mir vielleicht jemand einen Hinweis geben könnte, der mich weiterbringt. Ich versuche erst mal alles vernünftig zu gliedern, weiß nicht mal wo ich beginnen soll. Meine Probleme sind häufig so komplex, dass mir kein einzelner weiterhelfen kann. Sozialarbeiter, Steuerberater und Rechtsanwälte habe ich in einigen Dingen schon aufgesucht, aber jeder kennt eben nur seinen Bereich.

Meine Situation:

- 25 Jahre alt
- zurzeit Arbeitsunfähig wegen chronischer Lungenkrankheit
- 50% GdB wegen psychischer Erkrankung
- keinen Berufsabschluss, jedoch Jura und WiWi studiert und Immobilienverwaltung gelernt, mir fehlt jedoch noch die Abschlussprüfung bei der IHK.
- 70 Euro auf dem Konto, kein Bargeld mehr
- kein gültiger Mietvertrag
- habe ein Kleingewerbe im Bereich Finanzvertrieb angemeldet, jedoch nie Gewinne damit erzielt
- bin als Student eingeschrieben
- bin Mitinhaber eines Hauskontos
- Mein Vater ist Privatvermieter, lässt jedoch extern verwalten. Ich wollte in Zukunft die Verwaltung übernehmen.
- Mein Vater zahlt mir zurzeit noch freiwillig Unterhalt in Höhe von 650€ mtl, hat jedoch selber Schulden bis zum Anschlag. Daher kann ich mich darauf nicht verlassen, einen rechtlichen Anspruch darauf habe ich seit meinem 25. Geburtstag auch nicht mehr, es war als Übergang gedacht bis ich die Prüfung geschrieben habe und arbeiten kann.
- keine eigene Wohnung, übernachte zurzeit bei meinen Großeltern mütterlicherseits, Mutter und Vater sind aber seit über 20 Jahren geschieden und haben keinen Kontakt.
- Zurzeit ziehe ich sozusagen um. Mein Vater überredete mich, Mieter in seinem Haus zu werden, daher habe ich die alte, kleine, günstige Wohnung zum 31.01.23 fristgerecht gekündigt. Seitdem habe ich keinen Mietvertrag mehr. Vater meinte, der Verwalter würde auf Anraten des Steuerberaters den Vertrag so günstig gestalten, dass es keinen finanziellen Unterschied für mich machen würde. Ab dem 02.01.2023 wollte ich eigentlich in seinem Haus wohnen, den Mietvertrag habe ich aber erst gestern am 16.03.2023 vom Verwalter bekommen und meine Miete ist jetzt 110€ teurer als vorher. Warm war die alte 310€, die neue 420€. Unterschrieben habe ich den Vertrag natürlich nicht sofort, da ich ihn Stand jetzt gar nicht bezahlen kann.
- Mit meinem Vater habe ich mich zerstritten, weil er aufgrund seiner hohen Konsumschulden Versprechen wiederholt nicht eingehalten hat, mich finanziell zu unterstützen, auf die ich mich jedoch verlassen habe. Deswegen habe ich jetzt auch keine Ersparnisse mehr.

Zusammengefasst kann ich nun sagen, dass ich körperlich und psychisch krank, pleite, in ungenannte Rechtsstreitigkeiten verwickelt, quasi arbeitslos und sowas wie obdachlos bin und keine Stelle finde, von der ich nun Hilfe erwarten kann. Denn theoretisch habe ich ja noch das Geld vom Hauskonto, oder mein Gewerbe oder ein Angebot für eine Wohnung oder den Unterhalt, jedoch ist das faktisch alles nicht genug, um auch nur arm zu sein.

Ich weiß, dass ich viele Ausschlusskriterien erfülle, weshalb ich eigentlich gar kein Bürgergeld beantragen kann, doch was kann ich tun? In der neuen Wohnung, für die ich den Mietvertrag zwar vorlegen, jedoch aus genannten Gründen nicht unterschieben habe, steht alles in Kartons herum. Ich bin krank und kann kaum arbeiten, Hilfe von anderen bekomme ich nur in Maßen, welche zur Lösung meiner Probleme nicht ausreichen, häufig ziehen mich Familienmitglieder eher in neue Probleme hinein. Falls am Monatsbeginn der Unterhalt käme, wäre er bereits für Miete und die Ratenzahlung an die Verwalterschule aufgebraucht, bevor ich überhaupt meine Krankenversicherung bezahlt oder eine Mahlzeit gegessen habe.

Zurzeit bin ich für jeden guten Rat und Hilfe dankbar, Mitleid oder Schuldzuweisungen bringen mir hingegen nichts. Ich bin bereit alles zu tun, um mich aus diesem Haufen Dreck heraus zu kämpfen, auch wenn ich den meisten Dreck gar nicht selber gemacht habe, alle Probleme hier aufzuschreiben wäre zu viel und es gehörte hier auch nicht hin. Ihr könnt euch sicher sein, dass ich einem guten Hinweis auch Taten folgen lasse.

Mit wackeren Grüßen
Der Vagabund

Fettnäpfchen

Der Vagabund

Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 15:30:58dass ich einem guten Hinweis auch Taten folgen lasse.
Kläre doch mal ab ob du als
Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 15:30:58- bin als Student eingeschrieben
überhaupt ALG 2 berechtigt bist.
Meines Wissens nach bekommt das nicht jeder Student, allerdings kenne ich die Voraussetzungen nicht.

Wenn du Anspruchsberechtigt bist kannst du auch ALG 2 beantragen.

Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 15:30:58- bin Mitinhaber eines Hauskontos
was genau heißt das? Gerne auch in Summe und ob es Geld ist das zweckgebunden ist oder zur "freien Verfügung" steht.

Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 15:30:58einen rechtlichen Anspruch darauf habe ich seit meinem 25. Geburtstag auch nicht mehr, es war als Übergang gedacht bis ich die Prüfung geschrieben habe und arbeiten kann.
Also sind oben erwähnte Studien mit Abschluss?

Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 15:30:58oder mein Gewerbe oder ein Angebot für eine Wohnung oder den Unterhalt, jedoch ist das faktisch alles nicht genug, um auch nur arm zu sein.
auch das solltest du (in Summe) erklären. Besonders was mit dem Gewerbe ist und was mit oder ein Angebot für eine Wohnung oder den Unterhalt gemeint ist.

MfG FN
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Der Vagabund

Moin Fettnäpfchen!

danke erst mal für deine Antwort und deine Rückfragen. Dann will ich mich mal konkretisieren.

1. Als Student bin ich nicht ALGII berechtigt, da ich dem Arbeitsmarkt auf dem Papier nicht zur Verfügung stehe, egal ob ich nun aktiv studiere oder nicht. Ich müsste mich also zunächst exmatrikulieren lassen, bevor ich überhaupt einen Antrag stellen kann. Ausnahmen von dieser Regel sind mir nicht bekannt, zumindest keine welche auf mich zutreffen würden. BAFÖG-berechtigt bin ich allerdings auch nicht mehr schon aufgrund der Studiendauer.

2. Mitinhaber des Hauskontos bedeutet in diesem Fall folgendes:

Das Hauskonto ist das Mieteingangkonto vom Haus meines Vaters, von welchem alle weiteren Überweisungen raus gehen an Versicherungen, Verwaltung, Gehälter für Reinigungsdienst und Hausmeister, Kreditraten, Privatentnahmen und so weiter. Ob das nun per Definition für eine Zweckgebundenheit reicht oder doch freie Verwendung ist, weiß ich nicht.

Mitinhaber bedeutet hier, dass ich gleichberechtigter Inhaber des Kontos zusammen mit meinem Vater bin, jedoch sind wir beide voll verfügungsberechtigt. 

Zurzeit sind rund 4.000€ Saldo plus drauf, allerdings gibt es keine Rücklagenkonten zurzeit, weshalb ich mir immer größere Sorgen um die Verwaltung mache. Kapitalfluss im Monat sind Mieteinnahmen Brutto 3.000-3.500€, Auszahlungen für Kosten und Finanzierung regelmäßig etwa 2.200€ zzgl. variable Instandhaltungskosten, Steuern und Abgaben. Da bleibt am Ende nicht viel, zumal ich seit Monaten vergeblich versuche zu erfahren, wo eigentlich die Kautionen der Mieter angelegt sind. Wenn es auch keine Kautionskonten gibt, ist das Hauskonto trotz positiven Saldos faktisch im Minus.

Solange ich jedoch dort Mitinhaber bin könnte das Amt sagen, dass ich dieses Geld erst aufbrauchen muss. Wenn ich das Konto an meinen Vater zurückgebe, habe ich Eigentum unmittelbar vor der Antragstellung auf Verwandte übertragen, das geht also auch nicht so einfach.

3. Meine Studien an der Universität habe ich nie mit einem Abschluss beendet, mit Abschlussprüfung war hier die IHK-Prüfung zum Hausverwalter gemeint. Das wäre dann mein Berufsabschluss, mit dem ich arbeiten könnte. Jura und WiWi-Studium haben mich trotz fehlendem Abschluss gut darauf vorbereitet. Mir steht halt nur das Wasser bis zum Hals, weshalb ich hier erst mal nicht weiter komme.

4. Zur letzten Frage kurz eine Liste meiner monatlich regelmäßigen privaten Einnahmen und Ausgaben:

- Einnahmen 650€ freiwillig geleisteter Unterhalt durch meinen Vater
- Durch mein Gewerbe habe ich die Möglichkeit variabel zusätzlich Geld zu verdienen, bis jetzt habe ich in Summe aber hier mehr ausgegeben als eingenommen für Arbeitsgeräte, Schulungen und sowas. Denn ich bekomme hier nur Provision, kein Fixum. Kann sehr lukrativ sein, aber nur wenn man auch genug Umsatz macht.
- Der Rest waren Ersparnisse, die jetzt aufgebraucht sind.

Ausgaben:
- 420€ Miete, wenn ich den Vertrag unterschreibe, den mir der Hausverwalter meines Vaters angeboten hat. Ansonsten hab ich halt keinen Mietvertrag.
- 120€ gesetzliche Krankenversicherung zum Studententarif
- 195€ Ratenzahlung für den Verwalterkurs, 5-6 Raten muss ich noch zahlen.
Ab hier mache ich minus.

Summe: 735€

Die alte Wohnung hat mich diesen Monat noch folgendes gekostet, wir aber nächste Woche übergeben:

- 310€ Miete warm, wird von der Kaution abgezogen, weil ich nicht rechtzeitig übergeben habe.
- 40€ Stadtwerke
- 30€ Internet
- 19€ GEZ

Summe: rund 400€, wobei ich in der neuen Wohnung natürlich auch die 90€ aus Posten 2-4 zahlen muss.

Weiter:

- 50€ private Altersvorsorge
- 8€ Handyvertrag
- 6€ private Haftpflichtversicherung
- 6€ Vereinsbeitrag Mieterschutzbund

Summe: 70€

Variable Kosten:

- etwa 60-80€ Benzin im Monat
- Rechnungen für Ärzte und Therapeuten, die nicht von der Kasse übernommen werden. Kann ich mir in Zukunft nicht mehr leisten. Letztes Jahr war ich zum Beispiel 10 mal beim Zahnarzt, das war echt teuer. Insgesamt bestimmt 800€ im Jahr oder mehr.
- Kosten für Rechtsanwälte und ähnliches, letztes Jahr etwa 300€
- Kosten für die Inspektion und TÜV meines Wagens zwischen 300 und 1.000€ pro Jahr, die mein Vater entgegen seines Versprechens nicht zahlt.

Essen, Kleidung, Täglicher Bedarf kommen dazu, obwohl ich sehr sparsam bin. Geschätzt vielleicht 200-300€ im Monat.

Gesamtsumme Einnahmen: 650€ pro Monat
Geschätzte gerundete Gesamtsumme Ausgaben früher mit altem Mietvertrag: 1.200€, da wäre dann alles mit drin.
Mit neuem Mietvertrag sind es dann rund 1.300€.

Ergo: Ich bin finanziell gesehen im Eimer. Wenn ich einen Vollzeitjob mit 3.000 Brutto als Verwalter hätte, wäre hingegen genügend Spielraum. Nur kann ich den nicht bekommen, wenn ich krank bin und nicht mal die Prüfungsgebühr zahlen kann. Ich bräuchte vielleicht 3 Monate finanziellen Spielraum, dann wäre alles kein Problem.
Mein PKW ist ein altes Ding, offiziell hab ich es auf meinen Vater überschrieben. Er zahlt glücklicherweise noch Steuern und Versicherung dafür, meinte aber auch, dass er das nicht mehr lange leisten kann. Ich werde in jedem Fall noch mal mit ihm sprechen, weil unsere Finanzen sehr miteinander verflochten sind. War vielleicht eine dumme Idee, aber nun muss ich das halt regeln.

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen ausreichend beantworten. Ich weiß, es ist viel zu lesen, dafür bin ich umso dankbarer für Antworten.

Mit wackeren Grüßen
Der Vagabund





JensM1

ZitatAls Student bin ich nicht ALGII berechtigt, da ich dem Arbeitsmarkt auf dem Papier nicht zur Verfügung stehe, egal ob ich nun aktiv studiere oder nicht. Ich müsste mich also zunächst exmatrikulieren lassen, bevor ich überhaupt einen Antrag stellen kann

Korrekt, bis auf Mehrbedarfe nach glaube § 27 SGB II und Darlehen bei absehbaren erfolgreichen Abschluss - jetzt nur so aus der Erinnerung heraus, beides dürfte nach deiner Beschreibung keine Rolle spielen - kein Anspruch. Ohne Exmatrikulation kommst du hier nicht weiter.

Wenn die für dich in Frage kommt, kommen wir vermutlich weiter.

Der Vagabund

Moin, danke für deine Antwort!

Die Exmatrikulation ist für mich zwar nicht schön, aber ich würde sie durchziehen. Zurzeit bin ich nur eingeschrieben aus Freude am Lernen und für die steuerlichen Vorteile. Wenn ich aber aus der UNI raus bin und dann trotzdem wegen des Gewerbes und des Hauskontos kein Geld bekomme, bleibe ich lieber eingeschrieben. Das eine kann ich halt nicht getrennt vom anderen sehen. Und wenn ich ehrlich bin, wäre es mir lieber eine andere Lösung zu finden als das Studium, das Gewerbe und das Hauskonto aufzugeben um Bürgergeld zu beantragen. Das würde ich halt nur machen, wenn es wirklich die beste Lösung ist.

Mit wackeren Grüßen
Der Vagabund

JensM1

Das Hauskonto scheint doch nach deiner Beschreibung nichts anderes zu sein, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, würde ich im SGB II analog Einkünften aus Gewerbe sehen.

Niemand kann dich zwingen, dein anderes Gewerbe aufzugeben. Wenn du die beiden Sachen dem JC als aufstrebende Unternehmen mit in absehbarer Zeit "glänzenden" Zukunftsaussichten verkaufen kannst, hättest du sogar ne gute Chance, dass die Arbeitsvermittlung dich erst mal 1 Jahr oder so in Ruhe lässt.

Würde heißen, Exmatrikulation + Antrag SGB II. 2 x Einkünfte aus Gewerbeeinnahmen = 2 x Anlage vorläufige EKS + die normalen Nachweise. Wenn bei beiden "Gewerben" kaum was rauskommt, wäre doch für dich erstmal finanziell etc Ruhe. JC zahlt die Miete, du machst bei beiden Gewerben vorsichtige Prognosen und hast dann inkl Freibeträgen vermutlich noch Anspruch auf einen Teil des Regelbedarfes + deine Gewerbeeinnahmen.

KV zahlt das Jobcenter, GEZ auch, evtl gibt's noch vergünstigte Tickets Fahrtkosten.

Bestand Hauskonto ist m. E. Vermögen (wenn überhaupt Bestand vorhanden) , Freibetrag aktuell für 1 Jahr 40 000,00 Euro.

Alternative wäre Job, was anderes fällt mir nicht ein...

Falls ich mit deinem Hauskonto was falsch verstanden habe, sorry, geht ja erstmal nur um "Brainstorming".

Der Vagabund

Nabend Jens (ist das M1 wichtig?),

das was ihr mir geschrieben habt und das was ich mir heute erarbeitet habe, sind zusammen genug damit ich weiß, was ich jetzt tun kann. Weitere Antworten zu meinen Fragen brauche ich gar nicht, ich würde jedoch das Thema bei weiteren Fragen weiterführen oder ein neues Thema aufmachen. In ein paar Wochen werde ich hier mal rein schreiben, was draus geworden ist und welche Lösungen wirklich funktioniert haben, damit es ggf. jeder nachlesen kann. Ich danke dir und natürlich auch Fettnäpfchen. Dat Forum is der Hit.

Mit wackeren Grüßen
Der Vagabund

Fettnäpfchen

Der Vagabund

Zitat von: Der Vagabund am 17. März 2023, 21:39:52Weitere Antworten zu meinen Fragen brauche ich gar nicht, ich würde jedoch das Thema bei weiteren Fragen weiterführen oder ein neues Thema aufmachen.
Wenn es hiermit zu tun hat dann schreibst du am besten hier weiter
und neue Fragen bzw. andere Theman
 immer ein neues Thema aufmachen, damit sind die Erfolgsaussichten größer.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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