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Fast 21 Jahre alt,fast Obdachlos

Begonnen von Pusteblume, 27. März 2023, 06:49:57

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Pusteblume

Hallo mein Mutterherz schreit.
Mein Kind ist 21 Jahre alt und erzählte mir gestern,das er eine Kündigung für sein Zimmer bekommen hat.Begründung fehlt in der Kündigung. Laut meinen Kind würde er vom Vermieter einen richtigen Mietvertrag nach 3 Monaten bekommen, weil er bisher keinen richtigen hatte(dieser wurde letztes Jahr auf einen Zettel geschrieben,mit den Daten und Schlüssel ect;)Mir kommt das aber komisch vor,denn warum dann 3 Monate abwarten?
Die Kündigung habe ich nicht gesehen.Mekn Kind macht seine Probleme gerne mit sich aus lange Geschichte was das betrifft.
Meine Sorge als Mutter ist,das ich nicht möchte das er obdachlos wird.Aufnehmen kann ich ihn nicht,meine bzw unsere Wohnung ist für 5 Personen hier schon zu klein.Wir haben eine 4 Zimmer wohnung.
Ich würde ihn aber unterstützen das steht natürlich fest.Finanzell kann ich es nicht,weil ich mich in der Umschulung befinde aber dennoch kann ich ihm helfen sofern er es zulässt.Er versperrt sich aber noch weil er sagt,er will darüber aber nicht reden.
Er ist in der Ausbildung und kann sehr gut mit Geld umgehen.
Er ist ein Trennungskind ,die Beziehung zum Vater kann ich nicht beschreiben,es ist schwer.Mein Kind ist vom Charakter auch ähnlich schwer zu händeln.

Ich mache mir allerdings große Sorgen und Gedanken.
Habe ihm viele Tips jetzt gegeben wie Wohnungslosenhilfe die er anrufen sollte.Denn die 3 Monate sind Ende April um.Habe ihm auch geraten,das er sich das schriftlich geben lassen soll,das der Vermieter ihm Ende April einen neuen Mietvertrag geben soll.Zum andern habe ich ihm auch angeboten, selbst das Gespräch mlt dem Vermieter zu suchen.
Aber er lehnt ab.

Ich weiß grad einfach nicht weiter.
Weiß hier jemand Rat?
Ich weiß von der Situation erst seit gestern Nachmittag
Aufnehmen kann ich ihn wirklich nicht,denn es ist so schon sehr eng.
Er hatte vorher beim Vater  bis letztes Jahr gelebt.

Tony Montana

Wird ein Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen, so ist dieser automatisch ein unbefristeter Vertrag unabhängig von eventuellen anderen mündlichen Absprachen. Eine zeitliche Befristung der Mietzeit muss schriftlich erfolgen.

Ist kein Mietvertrag vorhanden, so gelten die Regelungen nach § 542 BGB – § 546 a BGB zusätzlich der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung eines Mietertrages muss auch bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag, schriftlich erfolgen, zumindest letzteres scheint ja erfolgt, ohne Begründung jedoch angreifbar.

Eine zeitliche Befristung muss per Mietvertrag genau begründet werden. Und die Begründung muss von vornherein schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Per Gesetz (§ 575 BGB) sind nur drei Gründe anerkannt:

Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung selbst nutzen.
Der Vermieter will die Wohnung abreißen oder das Haus komplett umbauen, so dass das Objekt nicht mehr als Wohnung genutzt werden kann.
Der Vermieter will die Wohnung für seine Angestellten nutzen.

Liegt keiner der gesetzlich wirksamen Gründe für eine Befristung – das können Monate, aber auch Jahre sein – vor, wurde auch kein echter Zeitmietvertrag geschlossen. Der Vertrag begründet dann automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis.

Wenn dein Sohn etwas eigensinnig ist, ist natürlich schwierig ihm Hilfe anzuraten. Ist er nur bei dir so? Oder allgemein?

Vielleicht zieht er ja auch wieder in Betracht:

Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57Er hatte vorher beim Vater  bis letztes Jahr gelebt.


Er ist ein 21 jähriger erwachsener mündiger Bürger. Er muss ich sich doch ein paar Gedanken zu seiner Wohnsituation machen? Frage ihn mal ganz direkt, ob er auf der Strasse wohnen möchte.

Er sollte schnellstens einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen.

Spring23

Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57Ich mache mir allerdings große Sorgen und Gedanken.
Habe ihm viele Tips jetzt gegeben wie Wohnungslosenhilfe die er anrufen sollte.Denn die 3 Monate sind Ende April um.Habe ihm auch geraten,das er sich das schriftlich geben lassen soll,das der Vermieter ihm Ende April einen neuen Mietvertrag geben soll.Zum andern habe ich ihm auch angeboten, selbst das Gespräch mlt dem Vermieter zu suchen.
Aber er lehnt ab.

Ich weiß grad einfach nicht weiter.
Weiß hier jemand Rat?
Ich weiß von der Situation erst seit gestern Nachmittag
Aufnehmen kann ich ihn wirklich nicht,denn es ist so schon sehr eng.
Er hatte vorher beim Vater  bis letztes Jahr gelebt.
Guten Tag,

Vielleicht macht sich die Mutter einfach unnötig und zu schnell Sorgen und das Kind hat für sich alles im Griff. Sperrt sich nicht, sondern mag nicht so gern erzählen, wenn danach ein Drama bei seiner Mutter droht, für das es noch gar keinen Anlass gibt.

Ein Mietvertrag besteht, wenn er Miete gezahlt hat. Kann auch mündlich sein, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigung muss mit rechtsgültiger Begründung schriftlich erfolgen und Kü-Fristen sind einzuhalten.

Die Wohnungslosenhilfe ist nicht der richtige Ansprechpartner, selbst wenn man eine rechtsgültige Kündigung hat, denn bis Ende April sind es knappe 5 Wochen, in denen eine Wohnungssuche/WG-Zimmersuche umgesetzt werden können und sollten.

Noch hat er ja eine Wohnung und ist nicht obdachlos.

Wenn es zu Hause in der 4-Zi-Wohnung eng ist, könnte man ihn dennoch aufnehmen, bis er eine Wohnung oder eben WG-Zimmer neu angemietet hat.

Hela85

Ich würde mein Kind auch erstmal aufnehmen. Dann habt ihr genug Zeit, euch ganz in Ruhe Gedanken zu machen und alles Nötige in die Wege zu leiten.

Ratlos

#4
Dein Sohn hat die Möglichkeit die Kündigung zu akzeptieren oder
- im 1. Schritt das berechtigte Interesse des VM an der Kündigung anzugreifen d.h. zu bestreiten.
Dazu ist aber zwingend ein Widerspruch gegen die Kündigung erforderlich -siehe auach § 574 BGB.
Sein "berechtiges Interesse" muss der VM explizit darlegen als Entscheidungsgrundlage für deinen Sohn.
Eine Interessenabwägung zwischen den Interessen deines Sohnes und des VM erfolgt dabei nicht - siehe BVerfG NJW 1985, 2633

- im 2. Schritt kann sich dein Sohn auf die Sozialklausel berufen bei der auch das berechtigte Interesse deines Sohnes an der Fortsetzung des MV genauestens geprüft wird. Ist erfolgreicher als sich gleich auf Sozialhärte zu berufen.
Das wäre sein letzter Rettungsanker wenn er in der Wohnung bleiben will. Er muss sich aber ausdrücklich auf die Sozialklausel berufen. Nur dann werden seine eigenen Interessen an der Fortsetzung des MV berücksichtigt.
In jedem Fall muss dein Sohn gegen die Kündigung als allererstes Widerspruch nach  § 574 BGB gegen die Kündigung einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Weitere Möglichkeiten sind nach deiner Schilderung nicht in Sicht.
Persönlich bin ich der Meinung dass es Elternpflicht ist, den Sohn vorübergehend in eine 4-Raum-Wohnung aufzunehmen auch wenn das Umstände bereitet.

Man müsste unbedingt mal den Zettel sehen der den MV begründen soll. Ohne dem bringt alles nicht viel.

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57Mein Kind ist 21 Jahre alt und erzählte mir gestern,das er eine Kündigung für sein Zimmer bekommen hat.

Was für ein Zimmer? WG oder was?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Spring23 am 27. März 2023, 12:09:13
Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57Ich mache mir allerdings große Sorgen und Gedanken.
Habe ihm viele Tips jetzt gegeben wie Wohnungslosenhilfe die er anrufen sollte.Denn die 3 Monate sind Ende April um.Habe ihm auch geraten,das er sich das schriftlich geben lassen soll,das der Vermieter ihm Ende April einen neuen Mietvertrag geben soll.Zum andern habe ich ihm auch angeboten, selbst das Gespräch mlt dem Vermieter zu suchen.
Aber er lehnt ab.

Ich weiß grad einfach nicht weiter.
Weiß hier jemand Rat?
Ich weiß von der Situation erst seit gestern Nachmittag
Aufnehmen kann ich ihn wirklich nicht,denn es ist so schon sehr eng.
Er hatte vorher beim Vater  bis letztes Jahr gelebt.
Guten Tag,

Vielleicht macht sich die Mutter einfach unnötig und zu schnell Sorgen und das Kind hat für sich alles im Griff. Sperrt sich nicht, sondern mag nicht so gern erzählen, wenn danach ein Drama bei seiner Mutter droht, für das es noch gar keinen Anlass gibt.

Ein Mietvertrag besteht, wenn er Miete gezahlt hat. Kann auch mündlich sein, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigung muss mit rechtsgültiger Begründung schriftlich erfolgen und Kü-Fristen sind einzuhalten.

Die Wohnungslosenhilfe ist nicht der richtige Ansprechpartner, selbst wenn man eine rechtsgültige Kündigung hat, denn bis Ende April sind es knappe 5 Wochen, in denen eine Wohnungssuche/WG-Zimmersuche umgesetzt werden können und sollten.

Noch hat er ja eine Wohnung und ist nicht obdachlos.

Wenn es zu Hause in der 4-Zi-Wohnung eng ist, könnte man ihn dennoch aufnehmen, bis er eine Wohnung oder eben WG-Zimmer neu angemietet hat.

Es ist hier überhaupt kein Platz vorhanden. Wo soll er denn Schlafen und aufhalten?In der Küche?Es ist für uns 5 Personen schon zu eng und es werden Zimmer geteilt,da kann ich nicht noch eine 6.Person aufnehmen.

Ratlos

Er muss doch noch gar nicht ausziehen aus seinem Zimmer. Lese doch mal Beitrag Nr. 4.
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Nur jammern bringt keinen weiter.

Pusteblume

Zitat von: Ratlos am 27. März 2023, 18:48:10Er muss doch noch gar nicht ausziehen aus seinem Zimmer. Lese doch mal Beitrag Nr. 4.
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Nur jammern bringt keinen weiter.

Die Ratschläge habe ich nun auch weitergegeben.Vielen Lieben Dank.

Das Wiederaufnehmen kommt halt nicht in Frage,das hattebich auch ja oben schon erläutert, daher bin ich da nochmals drajfeingegangen.


Ratlos

Wenn er keinenWiderspruch erhebt hat er keine Chance. Per Einschreiben versteht sich.

Kopfbahnhof

Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57.Denn die 3 Monate sind Ende April um
Dann soll er sich alles schriftlich vom VM geben lassen.
Oder zumindest andere Nachweise sammeln, dass er raus muss, warum auch immer.

Er kann sich auch eine eigene Wohnung suchen.

Ist er beim JC?
Dann das am besten gleich darüber Informieren und die Zustimmung, zum Umzug holen.
Er muss nicht zwingend zurück, zu Vater oder Mutter.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. März 2023, 18:57:23Er kann sich auch eine eigene Wohnung suchen.
Erstmal muss er in seinem Zimmer bleiben bis er eine andere Wohnung/Zimmer hat.
Und dazu ist ein Widerspruch gegen die Kündigung zwingend erforderlich.

Pusteblume

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. März 2023, 18:57:23
Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 06:49:57.Denn die 3 Monate sind Ende April um
Dann soll er sich alles schriftlich vom VM geben lassen.
Oder zumindest andere Nachweise sammeln, dass er raus muss, warum auch immer.

Er kann sich auch eine eigene Wohnung suchen.

Ist er beim JC?
Dann das am besten gleich darüber Informieren und die Zustimmung, zum Umzug holen.
Er muss nicht zwingend zurück, zu Vater oder Mutter.
Nein er hat eine gute Ausbildubgsstelle ubd verdient somit sein Geld.500€ warm kann er aufbringen

Ratlos

Danmn hat er noch 3 Tage Zeit den Widerspruch zu machen. Bis 31. MUSS er beim Vermieter sein. Sonst kann der sofort Räumungsklage erheben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Pusteblume am 27. März 2023, 19:01:15verdient somit sein Geld.500€ warm kann er aufbringen
Dann kann er sich doch erst recht, was eigenes suchen.

Ohne JC ist alles einfacher, aber er muss sich halt darum kümmern.