Ausbildung meiner Tochter beim JC anmelden

Begonnen von TK200780, 01. April 2023, 12:21:28

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TK200780

1600 Euro Brutto ist hier auch nur wegen dem Weihnachtsgeld gegeben.
Und hier muss ich leider Quinky Recht geben, denn auch das ist ein Beispiel wo die Belohnung nichts wert ist und man nichts davon hat. Was hat meine Tochter denn vom Weihnachtsgeld? Nix. Sowas sollte der Staat einfach nicht anrühren. Finde ich unverschämt.
Nächstes Jahr werden wir das definitiv anders regeln mit dem Weihnachtsgeld.
Wenn die mich bzw. meine Tochter bescheissen, das kann ich auch.

hko

Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:04Wenn die mich bzw. meine Tochter bescheissen, das kann ich auch.
und das mit Ankündigung in diesem Forum, damit die vom JC jetzt ganz genau hinsehen werden :flag:

Gruß hko

turbulent

Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:04Wenn die mich bzw. meine Tochter bescheissen, das kann ich auch.
Ich würde mich über ein paar hundert Euro extra zu meinem Gehalt jeden Monat freuen. Und nicht aus Rache dafür, dass ich es nicht auch im 12. Monat kriege, kriminell werden.
Aber - alles wie sie wollen. Allen, wie sie es verdienen.

Vinta

Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:041600 Euro Brutto ist hier auch nur wegen dem Weihnachtsgeld gegeben.
Und hier muss ich leider Quinky Recht geben, denn auch das ist ein Beispiel wo die Belohnung nichts wert ist und man nichts davon hat.
willkommen in der Welt der Arbeitnehmer und Einkommensteuerzahler. Muss man schon lange verlassen oder nie betreten haben, um die ganze Zeit von "was darf sie behalten" und "Betrug, dass Sie Steuern zahlt" zu reden

Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:04Was hat meine Tochter denn vom Weihnachtsgeld? Nix. Sowas sollte der Staat einfach nicht anrühren. Finde ich unverschämt.
und was meinst Du, von welchem Geld all die Sozialleistungen bezahlt werden sollen, wenn jeder sein komplettes Geld behalten darf? Und- wenn vorher im Bezug- das Geld weiter oben drauf bekommt?

Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:04Nächstes Jahr werden wir das definitiv anders regeln mit dem Weihnachtsgeld.
hui, da wäre ich ja gespannt, wie genau das gehen soll. Soll der AG auf ein anderes Konto zahlen und seine Buchhaltung frisieren, oder wie genau so das Geld verschwinden?
Zitat von: TK200780 am 28. Januar 2025, 03:45:04Wenn die mich bzw. meine Tochter bescheissen, das kann ich auch.
Niemand hat euch beschissen. Ihr wisst nur nicht (mehr) wie es mit den Abgaben bei Arbeitnehmern ist.

Es ist richtig, dass man bei Bedarf Sozialleistungen bekommt. So lange man sie braucht. Unverschämt ist hier nur die Forderung, ohne Bedürftigkeit weiter Sozialgeld zu bekommen und darauf zu beharren, dass man sein Gehalt nicht "behalten darf"..

TK200780

#79
Hallo Leute

Ich muss das Thema hier mal wieder aufgreifen.
Und zwar möchte das Jobcenter nun die Lohnabrechnungen meiner Tochter nachberechnen, bzw. hat dies getan.
Für November 2024 - Mai 2025 wurde nun eine Nachberechnung angestellt.
Das ist ja auch alles in Ordnung.
Ich würde es nur gerne mal überprüfen.
Dazu müsste ich aber verstehen, wie die Sachbearbeiterin hier auf die Zahlen kommt.

Zur Info:
Die Lohnabrechnung für Janaur 2025
Brutto = 1127,29 Euro
Netto: 937,13

Meine Berechnung wäre nun wie folgt:
556 Euro Freibetrag
bis 1000 Euro = 30%
bis 1200 Euro = 10%
Heißt also folgendes:
556 + (444 x 0,3) + (127,29 x 0,1) = 701,93
Heißt also ein Freibetrag von 701,93 Euro
Also müsste man 937,13 Euro - 701,93 Euro rechnen und hätte 235,20 Euro anzurechnendes Erwerbseinkommen, richtig?
Die Sachbearbeiterin kommt allerdings auf 712,73 Euro zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen.
Wie genau kommt sie darauf?
Wurden die Zahlen zwischendurch nochmal geändert?
Ich müsste im Grunde von November 2024 bis Mai 2025 wissen.
Es freut mich ja wenn die Fehlberechnung zu meinen Gunsten ausfällt, aber vielleicht habe ich ja auch einen Denkfehler und dann würde ich das gerne verstehen.

Für 2024 galt meinem Wissen nach die gleiche Berechnung nur mit einem Freibetrag von 538 Euro.

Wo genau ist mein Fehler?

Gruß

Quinky

Meine Berechnung wäre nun wie folgt:
520 Euro Freibetrag
bis 1000 Euro = 30%
bis 1200 Euro = 10%
Heißt also folgendes:
520 + (480 x 0,3) + (127,29 x 0,1) = 676,73
Heißt also ein Freibetrag von 676,73 Euro
Also müsste man 937,13 Euro - 676,73 Euro rechnen und hätte 260,40 Euro anzurechnendes Erwerbseinkommen, richtig?
Allerdings ist das gesamte anrechenbare Einkommen bei der Azubine von 260,40 plus 255€ Kindergeld
Deine Rechnung ist richtig, wie die SB auf ihren Betrag kommt ist wohl ihr Geheimnis.

Ernie

Sensoriker

Zitat von: Quinky am 11. Februar 2026, 15:54:41Meine Berechnung wäre nun wie folgt:
Ausbildung übersehen? Freibetrag dabei 2025 556,-
Die Berechnung von TK ist also soweit richtig.
Um allerdings weiter zu helfen müsste man den Berechnungsbogen (anonymisiert) sehen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TK200780

Ja gerne, wie bekomme ich hier den Fotos hochgeladen?

Ich versuche es mal hiermit:
https://ibb.co/PvtKfs1h
https://ibb.co/yBgvDVKP

Der eine wurde noch für 2024 berechnet (da ging man noch von 799,- Netto aus)
Da lag der Betrag noch bei 683,10
Dann wurde das Netto auf 937,13 Euro korrigiert.
Das gilt dann auch für 2025 im weiteren Verlauf.
Da lag der Betrag bei 712,73 Euro

Quinky

Seit 1.7.23 haben Azubis beim Bürgergeld einen gesonderten Freibetrag. Dieser liegt in den jeweils gültigen Jahren auf der Minijob-Grenze also 520/556/603€, das ist bei ALLEN ALGII-Berechnungen zu berücksichtigen!

Sensoriker

Du hast den Bescheid falsch gelesen!
Die 712,73 sind der Freibetrag und nicht das anzurechnende Einkommen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TK200780

Zitat von: Sensoriker am 11. Februar 2026, 18:39:35Du hast den Bescheid falsch gelesen!
Die 712,73 sind der Freibetrag und nicht das anzurechnende Einkommen.

Ja aber genau das meine ich doch:

Schau mal für 2024 würde ich folgendes berechnen:
Brutto 1011 Euro
538 Euro Freibetrag
Also 538 + (462 x 0,3) + (11 x 0,1) = 677,70 Euro
Auf dem Bescheid steht 683,10 Euro

Für den Bescheid von 2025 würde ich folgendes berechnen:
Brutto 1127,29 Euro
556 Euro Freibetrag
556 + (444 x 0,3) + (127,29 x 0,1) = 701,93
Heißt also ein Freibetrag von 701,93 Euro
Auf dem Bescheid stehen 712,73 Euro.

Wo liegt nun mein Fehler?

Denn der Freibetrag wird ja vom Nettoeinkommen abgezogen und daraus ergibt sich das Erwerbseinkommen welches angerechnet wird. Außerdem das Kindergeld. Das ist ja soweit auch alles klar.
Nur wenn der Freibetrag nicht stimmt, dann stimmt der weitere Rechenweg ja auch nicht mehr.
Darauf wollte ich raus. Hat sich die SB nun zu meinen Gunsten verrechnet?

Sensoriker

Zitat von: TK200780 am 11. Februar 2026, 19:35:00Ja aber genau das meine ich doch:
Du hattest ja zuerst
Zitat von: TK200780 am 11. Februar 2026, 15:30:26Die Sachbearbeiterin kommt allerdings auf 712,73 Euro zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen.
geschrieben

Zitat von: TK200780 am 11. Februar 2026, 19:35:00Darauf wollte ich raus. Hat sich die SB nun zu meinen Gunsten verrechnet?
Verrechnet eher nicht. Sie tragen nur die Summen in ihren Programm ein. Rest macht der PC. Euer Vorteil.
Ich komme nur nicht auf diese Summen. Egal wie ich es rechne. Die Erklärung zu den Freibeträgen auf den Schreiben stimmt auch nicht so ganz. Dort stehen ja noch alte Beträge. Trotzdem kommen die auf höhere Freibeträge als was ich rechne.  :weisnich:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

TK200780

Ah ja sorry, da hatte ich mich verschrieben.

Ja die falschen bzw. alten Beträge sind mir auch aufgefallen.
Aber ich hab auch schon mehrere Möglichkeiten durchgerechnet und kapiere es auch nicht.

JensM1

Rechnung:

Grundabsetzbetrag nach § 11b Abs. 2b SGB II: 556,00 €

Prozentfreibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II

30% aus dem Teil des Bruttoeinkommens zwischen 520,00 € und 1.000,00 €: (1.000,00 – 520,00) = 480,00 € 480,00 × 0,30 = 144,00 €

10% aus dem Teil des Bruttoeinkommens zwischen 1.000,00 € und 1.127,29 €: (1.127,29 – 1.000,00) = 127,29 € 127,29 × 0,10 = 12,73 €

Gesamtfreibetrag nach § 11b SGB II: 556,00 + 144,00 + 12,73 = 712,73 €

Sensoriker

Zitat von: JensM1 am 12. Februar 2026, 19:41:07Rechnung

Super! Danke.

Die Berechnung ist zwar etwas merkwürdig, da von 520-556 2x Freibeträge berechnet werden, aber jetzt weiß ich wenigstens wie die auf die Summe kommen. Mehr Freibeträge für LE.
(Bin von 1000-556=444 und davon dann 30% ausgegangen)

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.