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Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende

Begonnen von Tratschliese, 02. April 2023, 11:22:07

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Tratschliese

Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

Er bekommt seit letztem Jahr kein Kindergeld mehr. Das Jobcenter verweigert die Zahlung von Bürgergeld, weil der ja noch bei uns wohnt. Wir haben - nach Absprache mit dem Vermieter - einen Untermietervertrag mit unserem Sohn gemacht. Das Jobcenter beharrt bis jetzt jedoch darauf, dass er in unserer Lebensgemeinschaft wohnt.

Unser Sohn bewirbt sich ab und an. Eher halbherzig. Falls doch mal eine Einladung zu einem Gespräch kommt, geht er nicht hin. Er hat irgendwelche Ängste - über die er aber mit uns nicht spricht. Eine Therapie hat er vor einigen Jahren abgebrochen.

Hinzu kommt, dass wir sehr ländlich wohnen und er fast gar nicht hier weg kommt, da er natürlich auch keinen Führerschein hat.

Wir haben momentan das Gefühl, vor einer Wand zu stehen und keinen Millimeter mehr voran zu kommen. Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.  Uns als Eltern ist das in den letzten Jahren leider nicht gelungen. Egal, in welche Richtung wir es versucht haben.

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüsse

Sheherazade

Das Problem ist, dass das Jobcenter sich bis zu seinem 25. Lebensjahr darauf berufen wird, dass ihr als Eltern zuständig seid, solange er bei euch wohnt. Das bedeutet als Konsequenz: Ihr müsst ihn vor die Tür setzen mit allen zu erwartenden Folgen wie evtl. Obdachlosigkeit etc.

Er macht also seit gut 5 Jahren nichts? Mit 23 Jahren ist er aber auch zu alt für die Jugendhilfe wegen betreutem Wohnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

...

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.
Hallo,
das ist eine heftige Situation für Eltern, da man hilflos ist.
Dass euer Sohn in dem Zustand und nur weil er in die größere Stadt zieht, einen Job finden - besser natürlich eine Ausbildung beginnen wird- halte ich für eher unwahrscheinlich.

Offenbar hat er ja Probleme, die es schwer machen dürften einen Job zu suchen und auch zu halten. Die Motivation wird auch nicht besser, wenn man zu Hause alles hat oder eben später das Grundsätzliche bezahlt bekommt. Er benötigt weitere Hilfe, zusätzlich zur Finanziellen.

Einfach ausziehen geht mit 23 Jahren sowieso nicht. Bzw. geht natürlich, aber nicht, um damit auch Bürgergeld zu beziehen.

Der Rat wäre eher, ihn weiter für eine Therapie zu motivieren, damit er sein Leben selbst in die Hand nehmen kann. Vielleicht andere Vertrauenspersonen hinzu ziehen, die mit ihrem reden können, wenn er auf euch nicht hört.

Tratschliese

Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 11:31:29Das Problem ist, dass das Jobcenter sich bis zu seinem 25. Lebensjahr darauf berufen wird, dass ihr als Eltern zuständig seid, solange er bei euch wohnt. Das bedeutet als Konsequenz: Ihr müsst ihn vor die Tür setzen mit allen zu erwartenden Folgen wie evtl. Obdachlosigkeit etc.

Er macht also seit gut 5 Jahren nichts? Mit 23 Jahren ist er aber auch zu alt für die Jugendhilfe wegen betreutem Wohnen.
Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:33:19
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

kurz zu unserer Situation:

Unser Sohn (23) ist ein Jahr vor dem Abitur von der Schule abgegangen und macht seit dem Nichts - außer vor dem PC hocken etc..

...

Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann? Uns geht es darum, dass er sich dann vielleicht in die nächst größere Stadt ziehen kann - dann hat er vielleicht auch größere Chancen, Arbeit zu finden. Er hat letzte Woche einen erneuten Antrag abgegeben. Aber auch dies wird wahrscheinlich wieder mit der Begründung abgelehnt, dass er ja zu Hause wohnt.

Für jeden wohlgeleinten Rat sind wir wirklich sehr dankbar.
Hallo,
das ist eine heftige Situation für Eltern, da man hilflos ist.
Dass euer Sohn in dem Zustand und nur weil er in die größere Stadt zieht, einen Job finden - besser natürlich eine Ausbildung beginnen wird- halte ich für eher unwahrscheinlich.

Offenbar hat er ja Probleme, die es schwer machen dürften einen Job zu suchen und auch zu halten. Die Motivation wird auch nicht besser, wenn man zu Hause alles hat oder eben später das Grundsätzliche bezahlt bekommt. Er benötigt weitere Hilfe, zusätzlich zur Finanziellen.

Einfach ausziehen geht mit 23 Jahren sowieso nicht. Bzw. geht natürlich, aber nicht, um damit auch Bürgergeld zu beziehen.

Der Rat wäre eher, ihn weiter für eine Therapie zu motivieren, damit er sein Leben selbst in die Hand nehmen kann. Vielleicht andere Vertrauenspersonen hinzu ziehen, die mit ihrem reden können, wenn er auf euch nicht hört.
Die Frage ist, wie man ihn zu einer Therapie oder ähnlichem bewegt. Letztlich haben wir keine Chance. Außer ihn raus zu werfen. Traurig, aber wahr.

AlterGaul

Warum sollte der Sohn was ändern, wenn er zu Hause das komplette Paket weiterhin buchen kann?
Fristen setzen bis wann was gemacht werden muss und die Konsequenz dazu androhen, wenn es nicht passiert und den Geld- bzw. Stromhahn abdrehen. Mache eine Liste, was dein Sohn im Leben weiterhelfen wird und bespreche danach die Umsetzung. Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert. Ist das Ziel deines Sohnes Bürgergeld bis zur Rente?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Fettnäpfchen

Tratschliese

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 12:53:08Außer ihn raus zu werfen. Traurig, aber wahr.
selbst dann kommt es auf euren Verdienst an denn wie erwähnt seid ihr bis 25LJ zum Unterhalt verpflichtet WENN er keine abgeschlossene Lehre oder Studium hat.

Zur Info:
Ratgeber Umzug
ZitatUmzug von unter 25jährigen
Für unter 25jährige werden im SGB II § 22 Abs. 5 folgende wichtige Gründe für einen Umzug genannt:
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter 1. dürften alle Gründe fallen, die das Kindeswohl gefährden (u.a. Vernachlässigung, Sucht, Missbrauch). Hier sollte unterstützend die Hilfe des Jugendamtes gesucht werden, dass auch diesbezüglich gegenüber des Leistungsträgers einen Auszug fordern kann.
Unter 3. sind Fälle, wie z.B. der "Rausschmiss" aus der elterlichen Wohnung oder der Umzug der Eltern ohne dass sie ihr (volljähriges) Kind mitnehmen (z.B. künftige Wohnung zu klein) zu verstehen.

Wichtig!
Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ratlos

Die Eltern sollten dem Sohn besser Hilfestellung bei Zimmer- und Arbeitssuche geben statt ihn vor die Türe zu setzen.
So unlustig wie er hier geschilde wird geht er auf freier Wildbahn höchsens unter.

horst

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 15:39:53Die Eltern sollten dem Sohn besser Hilfestellung bei Zimmer- und Arbeitssuche geben statt ihn vor die Türe zu setzen.
So unlustig wie er hier geschilde wird geht er auf freier Wildbahn höchsens unter.
nein
Zitat von: AlterGaul am 02. April 2023, 12:59:23Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert.
ja es gibt auch ein zurück sollte das nicht fruchten und wird ihm eine Lehre sein.
Die Winterpause ist ja bald vorbei und ich hoffe es kommen nach der entsprechenden Ansage Frühlingsgefühle bei ihm auf.

ellie

Wenn der Junge Mann wirklich psychisch krank ist, wird es ihm kaum helfen vor die Tür gesetzt zu werden.

Sheherazade

Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:27:13Wenn der Junge Mann wirklich psychisch krank ist, wird es ihm kaum helfen vor die Tür gesetzt zu werden.

Wahrscheinlich, aber es wurde ja gefragt

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hat hier vielleicht jemand einen Rat, wie man in Sachen Bürgergeld vielleicht argumentieren kann?

Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ellie

Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:41:46Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
Das ist also der einzige Weg. Muß der Rauswurf begründet werden?
Kann der junge Mann dann inoffiziell Zuhause wohnen bleiben um nicht auf der Strasse zu landen?
Oder vorübergehend in einem günstigen Hotel?

Sheherazade

Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:45:55
Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:41:46Dafür hilft tatsächlich nur der offizielle Rauswurf aus dem Elternhaus.
Das ist also der einzige Weg. Muß der Rauswurf begründet werden?

Die Eltern müssen den Rauswurf ihres Sohnes nicht begründen, die beziehen offenbar kein Bürgergeld.

ZitatKann der junge Mann dann inoffiziell Zuhause wohnen bleiben um nicht auf der Strasse zu landen?
Oder vorübergehend in einem günstigen Hotel?

Und wie soll er dann dem Jobcenter seine Hilfebedürftigkeit nachweisen? Wenn er wo unterkommt, braucht er keine Wohnung, die das Jobcenter bezahlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ellie

Zitat von: Sheherazade am 02. April 2023, 16:49:51Und wie soll er dann dem Jobcenter seine Hilfebedürftigkeit nachweisen? Wenn er wo unterkommt, braucht er keine Wohnung, die das Jobcenter bezahlt.
Heißt also, er muß in den sauren Apfel beissen. Ich frage jetzt einfach mal blöd weil ich mich kaum auskenne ..
Könnte er beim Jobcenter einen bevorstehenden Rauswurf anmelden um dann rechtzeitig Unterstützung zu erhalten. Bsp. Er geht Morgen zum Jobcenter und sagt, das er in der Woche darauf sein Zuhause verliert?

Der Friese

Lebt ihr von ausreichend eigenem Einkommen, oder auch von Bürgergeld? Da geht sein Nichtstun ja auch schnell an eure finanzielle Existenz. Warum sich euer Sohn so verhält, ist aus der Ferne natürlich recht schlecht zu beurteilen. Und gerade liebende Eltern schieben ja gerne Gründe vor, um Verhalten ihrer Kinder vor sich selbst und Außenstehenden zu rechtfertigen. So  kommt mir z.B. gerade diese nicht näher diagnostizierte psychische Erkrankung vor. Das kommt Sohnemann dann ja auch ganz gelegen, um sein "süßes" Leben zu rechtfertigen. Ich habe selber Söhne in dem Alter und weiß wie verlockend für diese die Aussicht auf 24h PC 7 Tage die Woche ist. Wenn die Wäsche gewaschen, Bude sauber und warm und dazu der Kühlschrank immer voll ist, ist für viele dieser Generation die Welt völlig i.O..
Da hilft dann nur diese Komfortzone aufzubrechen. Anfangen mit dem Stecker vom Router. In der "gewonnenen" Zeit kann er sich dann Mal Gedanken darüber machen, ob er dieses Leben ohne Hotel Mama auch führen könnte.

Sheherazade

Zitat von: ellie am 02. April 2023, 16:55:27Könnte er beim Jobcenter einen bevorstehenden Rauswurf anmelden um dann rechtzeitig Unterstützung zu erhalten. Bsp. Er geht Morgen zum Jobcenter und sagt, das er in der Woche darauf sein Zuhause verliert?

Du meinst, analog zu einem Mieter, der die Kündigung seines Wohnraumes bekommen hat? In der Regel reagieren Jobcenter auf solche nicht nachweisbaren Prognosen nicht. Die wenigsten Kinder bekommen von ihren Eltern eine schriftliche Kündigung. Die Eltern müssen Fakten schaffen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"