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Keine Leistung erhalten dank Digitalisierung!

Begonnen von Malso, 03. April 2023, 22:30:52

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Malso

Hallo,

ist schon eine Weile her, dass ich hier um Hilfe bat. Bin immer noch selbstständig. Durch die Pandemie und nun der Ukrainekrieg läuft es auch bei mir mehr schlecht als recht. Nun zu meinem Anliegen.
Unser Amt (Optionskommune) hat digitalisiert, wir können nun die Anträge direkt am PC ausfüllen und dank der Digitalisierung übermitteln. So habe ich mich rechtzeitig hingesetzt und den WBA ausgefüllt und auch gleich die Kontoauszüge eingefügt und dann zum Amt gesendet. Als der Antrag durch war, erschien auf dem Monitor ein Briefumschlag und ein grüner Haken. Für mich war das die Bestätigung, so dachte ich. Für die EKS und andere Dokumente war noch nichts vorgesehen im Antrag, diese sendete ich per Mail zu meinem Sachbearbeiter.
Bei uns kommt das Geld immer 2 Tage vor dem ersten auf Konto und häufig kommt der Bescheid erst tage nach der Auszahlung, weshalb ich auch komplett beruhigt war.
Als ich am 30.03. auf mein Konto sah, war da noch nichts an Geld. Am Freitag Morgen habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen, der sah nach und sagte, er hätte von mir nichts erhalten außer die mail mit der EKS. Ich sollte also einen neuen Antrag stellen. Ich sagte ihm, ich hätte gar kein Geld mehr und auch nichts mehr zu essen. Er meinte, da könne er mir nicht weiterhelfen, außer das ich schnellstens den WBA Ausfüllen soll. Dies machte ich umgehend und nach der erneuten Übermittlung kam tatsächlich eine Bestätigung und die Möglichkeit, meinen Antrag runterzuladen, was ich auch tat.
Anschließend noch mal den Sachbearbeiter angerufen und gefragt, wie lange es nun dauern wird, bis ich Leistungen erhalte. Er meinte, er wäre in der K-Woche nicht im Amt, der Antrag wird von seinen Kollegen bearbeitet. Heute habe ich wieder da angerufen, sind angeblich alle im Gespräch.
Hund und Katze haben noch für gut zwei Tage was zu beißen. Ich habe seit Freitag außer Kaffee Zwangsdiät.

Kowalka

Ich würde mir alle Nachweise die belegen, dass du deine Weiterbewilligung rechtzeitig beantragt hast, ausdrucken und da morgen früh mit Ladenöffnung auf der Matte stehen.

Schildere, dass du seit X keine Nahrung kaufen konntes und fordere einen Vorschuss. Nicht abwimmeln lassen.

Ansonsten Tiertafel oder Tierheim (rechtzeitig) nach Nahrung für deine Tiere fragen. Tierheime haben zwar nie genug, aber in Notsituationen helfen die entsprechend aus.

Malso

Hallo Kowalka,

vorausgesetzt die lassen mich am Amt rein, geht an sich nur mit Termin. Die haben Security vor der Tür stehen. Tierheim ist auf jeden fall eine Option, gebe denen auch gerne nach erhalt meines Geldes das ganze plus spende wieder zurück, ich weiß ja das die es derzeit auch nicht leicht haben. 

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Malso

Guten Morgen,

@Ottokar
das habe ich mir schon gestern Durchgelesen und denen heute morgen auch gesagt zu was sie verpflichtet sind.
Ich bin da heute zu Fuß hin, mein Tank ist auch leer. Die Security lässt aber keinen durch ohne Termin, die haben die Vertretung der Vertretung angerufen, ohne Erfolg.

Wieder Zuhause habe ich die Vertretung meines Sachbearbeiters angerufen, nach einigem hin und her, will sie nun den WBA heute oder Morgen bearbeiten. Falls sie das erst morgen machen sollte, befürchte ich allerdings, kein Geld vor Ostern auf meinem Konto zu haben. Auch schon weil die Bank am WE ja nicht Bucht.

Soll ich nun heute noch einen Anwalt kontaktieren?

Ratlos

Es bestht die Möglichkeit dir einen Postbarscheck geben zu lassen. Den kannst du an jedem Postamt einlösen. Kostet aber Geld - so um die 6 €

Malso

@Ratlos,

dafür hätte man mich aber zu den Sachbearbeitern durchlassen müssen, was aber nicht der fall war.

Ratlos

Dein Antrag war doch heute bei deinem Erscheinen noch gar nicht bearbeitet.
Der soll doch erst heute oder morgen bearbeitet werden.
Daher kannst du einen Scheck erst verlangen wenn dein Antrag bearbeitet ist.

Malso

@Ratlos,

da hast du recht. Und bis dahin muss ich alle Wege zu Fuß erledigen. Die Post um dann so einen Scheck einzulösen wäre dann in Detmold, hier in Lage gibt es keine Post mehr, nur noch Annahme und abholstellen.

Ratlos

Lass dich nicht abwimmeln, wenn der SB sagt sie hätten keine Schecks und keine Barkasse mehr.

Malso

@Ratlos

die werden mich gar nicht reinlassen, dank der Security ...


Ratlos

Wir haben erst 14:01 Uhr. Du kannsst dein JC anrufen und Scheck verlangen weil du sonst kein Geld über die Feiertage hast.
Du kannst aber auch die BA in Nürnberg anrufen und dich beschweren.
Die haben zwar keine Weisungsbefugnis setzen sich aber direkt mit dem obersten Direktor deines JC in Verbindung. Dann gehts fast immer sehr schnell :ok:

HEIKE

Hallo Malso!
Habe hier deinen Beitrag wegen keine Leistung gelesen!
Mir ist gerade das gleiche passiert! Erst einmal kam wegen dem Poststreik der Bewilligungsantrag zu spät und dann konnte ich wegen Internetproblemen nicht weiter!
Dann habe ich versucht den Antrag digital auszufüllen, was mit Schwierigkeiten endete, weil ich die Anhänge nicht angehängt bekam!
Hatte heute nochmal bei denen angerufen und erfahren, das ich angeblich, bevor der Antrag nicht bearbeitet worden ist, kein Geld bekomme und dabei wissen die genau, das gerade am 01.das meiste vom Konto abgebucht wird!
Ich finde es irgendwie, wie ein verspäteter Aprilscherz!
Frage mich nur, ob die das überhaupt dürfen?

Ratlos

Wenn mit hinreichender Sicherheit klar isst dass du Anspruch hast, müssen sie einen Vorschuss auszahlen

Ottokar

Zitat von: Malso am 04. April 2023, 12:08:24dafür hätte man mich aber zu den Sachbearbeitern durchlassen müssen, was aber nicht der fall war.
Hier ist eine Beschwerde mindestens beim Amtsleiter angesagt.
Einem Antragsteller das Vorbringen seiner Anträge oder die Klärung einer leistungsrelevanten Sachlage zu verweigern, erst recht die gebotene Hilfe in einer Notlage, ist ganz klar rechtswidrig und verstößt gegen die gesetzlichen Pflichten des JC aus den §§ 16 und 17 SGB I.
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