Nebenkostenabrechnung Frist abgelaufen?

Begonnen von PaulHilft, 05. April 2023, 00:31:10

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PaulHilft

Angaben:

Wenn der Abrechnungszeitraum: 01.04.2021 - 31.03.2022 ist, und die Nebenkostenabrechnung mit dem Datum vom 31.03.2023 mit Unterschrift versehen ist, und erst am 1.04.2023 vom Vermieter persönlich in den Briefkasten eingeworfen wurde. Ist doch die Frist abgelaufen, oder?

Nun hätte man aber doch immer noch ein Jahr zeit, die vollständigen Unterlagen mit den einzelnen Belegen dafür anzufordern, oder?

Mostrich84

Zitat von: PaulHilft am 05. April 2023, 00:31:10Nun hätte man aber doch immer noch ein Jahr Zeit, die vollständigen Unterlagen mit den einzelnen Belegen dafür anzufordern, oder?


Soweit korrekt, ja. Es ist natürlich angebracht entsprechende Fristen zu beachten, in dem Fall hast du aber trotzdem noch Zeit zu reagieren. Allerdings nicht zu lange. Beachte allerdings, dass ein Versäumnis hierzu auch im schlimmsten Falle zu Abmahnungen führen kann.

Ottokar

Zitat von: Mostrich84 am 05. April 2023, 00:53:50Es ist natürlich angebracht entsprechende Fristen zu beachten, in dem Fall hast du aber trotzdem noch Zeit zu reagieren. Allerdings nicht zu lange. Beachte allerdings, dass ein Versäumnis hierzu auch im schlimmsten Falle zu Abmahnungen führen kann.
Was hat das mit der Frage und dem geschilderten Sachverhalt zu tun???

@PaulHilft
Wenn der Abrechnungszeitraum der 01.04.2021 - 31.03.2022 ist, dann musst die Abrechnung lt. § 556 Abs. 3 S. 2 BGB spätestens am 31.03.2023 zugehen. Den Nachweis des fristgerechten Zuganges (vor 16:00 Uhr im Briefkasten) muss der Vermieter führen.
Ist die Abrechnung nachweislich erst am 01.04.2023 (oder am 31.03.2023 nach 16 Uhr) zugegangen, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, außer er hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 3 u. 4 BGB).
Wenn die Abrechnung hier das Datum 31.03.2023 trägt, kann der Vermieter hier imho keinen glaubhaften Nachweis des fristgerechten Zuganges mehr führen. Er kann zwar behaupten, dass er selbst oder ein vom ihm beauftragter Dritter das Schreiben am 31.03. vor 16 Uhr in den Briefkasten des Mieters eingeworfen hat, aber ohne Zeugen ist das kein Beweis und zudem wenig glaubhaft.
Zudem scheint der Vermieter hier bei der Zustellung am 01.04. beobachtet worden zu sein:
Zitat von: PaulHilft am 05. April 2023, 00:31:10erst am 1.04.2023 vom Vermieter persönlich in den Briefkasten eingeworfen wurde
Einsicht in die Unterlagen kannst du natürlich trotzdem fordern, außerdem muss der Vermieter eine fehlerhafte Abrechnung auch weiterhin korrigieren, und selbstverständlich muss er ein Guthaben auszahlen.
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