Bürgergeld: Keine Zahlung von Nebenkosten

Begonnen von Vers, 08. April 2023, 10:04:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

horst

Zitat von: Ratlos am 09. April 2023, 13:35:03
Zitat von: horst am 09. April 2023, 13:33:32Aufgeklärt wurde ja nur nicht richtig entschieden anscheinend.
Der BGH hat in seinem Urteil den Inhalt einer Aufklärung und Beratung bis fast ins Detail definiert.
letzten Endes entscheidet doch das Schreiben vom JC, ob richtig gehandelt wurde das hat hier doch mit dem BGH Urteil nichts zu tun.

Ratlos

Nicht ganz richtig @ Horst - die vollständige Aufklärung ist lt. BGH Pflicht.

horst

#17
steht alles in der Broschüre vom JC

ZitatIm ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird
die An gemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit); Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Monate ohne
Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit. Etwas anderes gilt jedoch, wenn bereits inder Vergangenheit nur die angemessenen Kosten
übernommen wurden. Dann werden weiterhin aus-schließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt. Heizkosten unterliegen nicht der Karenz-
zeitregelung und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Sie sind verpflichtet, diese Leistungen nur für die Miete zu verwenden. Eine Direktüberweisung an die Vermieterin / den Vermieter ist im Einzelfall möglich.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-buergergeld_ba043375.pdf

Zitat von: Vers am 08. April 2023, 16:33:45Das Wasser erhitze ich mit einem Boiler, also mit Strom - den muss ich ja auch selbst zahlen.
wenn du das im Antrag angegeben hast, sollte das, auch wenn angemessen bezahlt werden.
Am besten immer den Hauptantrag / KDU für sich Kopieren.

Ottokar

Zitat von: horst am 09. April 2023, 14:00:12steht alles in der Broschüre vom JC
Die Pflicht zur individuellen Beratung steht in keiner Broschüre, auch da nicht.
Davon befreit das JC auch nicht diese Broschüre, die man meistens nicht beim ALG II/Bürgergeldantrag bekommt, geschweige denn dafür unterschreiben muss.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Vers

#19
Herzlichen Dank für Euer Interesse und die wertvollen Informationen!!

Noch eine Frage treibt mich um.......
Ich habe im Antrag einen monatlichen Zuverdienst (aus selbständigen Einkommen) von 200 Euro angegeben.
Im Bescheid werden 350 Euro angerechnet?! Dazu heißt es: Das Einkommen aus ihrer Selbständigkeit erfolgt in geschätzter Höhe etc.etc.
Wenn doch sowieso willkürlich ein Betrag x angenommen wird, warum muss ich dann Angaben machen?
Mannomann, die machen mich ganz kirre....

Ottokar

Zitat von: Vers am 10. April 2023, 14:26:37Ich habe im Antrag einen monatlichen Zuverdienst (aus selbständigen Einkommen) von 200 Euro angegeben.
Im Bescheid werden 350 Euro angerechnet?
... was rechtswidrig ist.
Wenn 200€ angegeben werden, kann das JC nicht 350€ unterstelllen, denn die Anrechnung von - hier 150€ zusätzlichem - fiktiven Einkommen ist rechtswidrig.
Somit: Widerspruch wegen rechtswidriger Anrechnung von 150€ fiktivem Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulHilft

Sie lügt dir ins Gesicht.
Lass dir das schriftlich geben.

Du reichst die Nebenkostenabrechnung bei erhalt nach.
Wenn du die Nebenkosten erhältst, reichst du diese ein und beantragst die übernehme. Wird einfach gezahlt. Ich habe sogar sofort den 4fachen Gas Abschlag übernommen bekommen. Zahle aktuell 500€ kalt und 500 Nebenkosten. für 60qm in einer sehr guten Lage in Oldenburg. Und wenn nun auch noch Nebenkosten zusätzlich am ende des Jahres kommen, werden diese auch übernommen. Vorteilhaft ist, wenn man in der Angemessenheit der KDU bleibt.

Glaub die Lügen nicht die man dir nur ins Gesicht ausspricht.

Sheherazade

Zitat von: Vers am 10. April 2023, 14:26:37Ich habe im Antrag einen monatlichen Zuverdienst (aus selbständigen Einkommen) von 200 Euro angegeben.

Wo im Antrag, in der Anlage vEKS?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vers


Sheherazade

Dann wie schon hier geschrieben

Zitat von: Ottokar am 10. April 2023, 15:51:35Wenn 200€ angegeben werden, kann das JC nicht 350€ unterstelllen, denn die Anrechnung von - hier 150€ zusätzlichem - fiktiven Einkommen ist rechtswidrig.
Somit: Widerspruch wegen rechtswidriger Anrechnung von 150€ fiktivem Einkommen.

umgehend Widerspruch erheben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Vers

Hallo nochmal in die Runde.

Ich hatte ja (wie geraten) Widerspruch gegen die Bewilligung eingelegt. (Per Post/kein Einschreiben, am 10.April).
Sollte ich da nicht irgendeine Eingangsbestätigung bekommen um zu erkennen ob das Schreiben eingegangen ist?  Und die Frist läuft ja auch irgendwann ab......

Ebenso habe ich am gleichen Tag (10.4.) eine Heizpellets Rechnung per Mail an die Leistungsabteilung geschickt (an die nette Frau die mir die Nebenkosten verwehrt).
Reaktion: Null. Die stellt sich tot, keine Reaktion, kein Geld.
Jetzt habe ich wieder eine Rechnung und möchte diese gerne auf dem hochgelobten Online-Portal verschicken.
Also Leistungspostfach gewählt und nicht weiter gekommen. Es gibt keine möglichkeit etwas hochzuladen, man kann scheinbar nur eine Mail schreiben.
Zu Mails schreibt das JC:

Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen, wird geprüft und bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind.

Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist.

 Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote. Unter www.jobcenter.digital können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden.
??Eben nicht!!
Was mache ich falsch?

Gruß

Fettnäpfchen

Vers

Zitat von: Vers am 21. April 2023, 16:16:20Ich hatte ja (wie geraten) Widerspruch gegen die Bewilligung eingelegt. (Per Post/kein Einschreiben, am 10.April).
Sollte ich da nicht irgendeine Eingangsbestätigung bekommen um zu erkennen ob das Schreiben eingegangen ist?  Und die Frist läuft ja auch irgendwann ab......
Eher nicht auch wenn darum gebeten wurde dir eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen.
Nach Fristablauf bleibt der Beschwerde.-/Klageweg offen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzer Rolle

Hast du schon ein Internetprofil beim Jobcenter? Sonst kannst du JC Digital nicht nutzen. Du kannst dich selber registrieren und hochladen. Später wirst du dann vom JC verifiziert.

Vers

Ja, habe ich. Ich habe auch den Antrag online gestellt.