Bürgergeld: Keine Zahlung von Nebenkosten

Begonnen von Vers, 08. April 2023, 10:04:42

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Ottokar

Zitat von: Vers am 21. April 2023, 16:16:20Sollte ich da nicht irgendeine Eingangsbestätigung bekommen um zu erkennen ob das Schreiben eingegangen ist?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, allerdings hat das BMAS die JC angewiesen, Eingangsbestätigungen zu versenden. Oder ist das bei dir eine Optionskommune?

Zitat von: Vers am 21. April 2023, 16:16:20Ebenso habe ich am gleichen Tag (10.4.) eine Heizpellets Rechnung per Mail an die Leistungsabteilung geschickt (an die nette Frau die mir die Nebenkosten verwehrt).
Reaktion: Null. Die stellt sich tot, keine Reaktion, kein Geld.
Das sind noch keine 2 Wochen, das ist die Mindestfrist.
Wenn bis Ende des Monats nichts kommt, dann würde ich hier schr. mahnen und eine EA androhen.
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Vers

Vielen Dank, dann warte ich mal ab.

Nein, es ist keine Optionskommune.

Sollte ich den Widerspruch vielleicht nochmal per Einschreiben schicken? Was mache ich, wenn das JC behauptet, es hätte den ersten Widerspruch nicht erhalten und darauf setzt, daß die Frist abläuft ?

So kann es ja nicht weitergehen. Durch die fehlenden Nebenkosten und Anrechnung von fiktivem Einkommen von 150 Euro zuviel bleiben monatlich knapp 450€ zur Auszahlung. Für Essen, Heizen, Miete und alles Andere.
Unfassbar - wegen einer Person in der Leistungsabteilung die scheinbar Gott spielen will......

horst

Zitat von: Vers am 21. April 2023, 16:16:20Ich hatte ja (wie geraten) Widerspruch gegen die Bewilligung eingelegt. (Per Post/kein Einschreiben, am 10.April).
du bist gut so ein wichtiges schreiben immer per Einschreiben Einwurf oder Fax.
Ich hatte damals einen Widerspruch Scann im Portal der BA geht glaube ich nur bei ALG I das war dann in 2 Wochen bearbeitet.


Ottokar

Wie hast du den Widerspruch zugestellt?

Zitat von: Vers am 22. April 2023, 10:14:19So kann es ja nicht weitergehen. Durch die fehlenden Nebenkosten und Anrechnung von fiktivem Einkommen von 150 Euro zuviel bleiben monatlich knapp 450€ zur Auszahlung. Für Essen, Heizen, Miete und alles Andere.
Deshalb:
Zitat von: Ottokar am 22. April 2023, 09:40:44Wenn bis Ende des Monats nichts kommt, dann würde ich hier schr. mahnen und eine EA androhen.
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Vers

@ Ottokar

Per Post als normalen Brief.

Ok, ich glaube ich habe es verstanden - ich werde am Montag den Widerspruch als Einschreiben/Rückschein nochmals versenden, dann bin ich noch in der Frist und habe einen Nachweis.

Gruß

Ratlos

Zitat von: Vers am 22. April 2023, 22:15:52Einschreiben/Rückschein
Als normales Einwurf-Einschreiben kommt der Brief billiger und über die Tracking-Sendungsverfolgung hast du auch den Nachweis den du problemlos runter laden kannst. Auch das ist eine Posturkunde und als solche unangreifbar.
Ich würde den Brief zusätzlich noch per Fax versenden.


Vers

Update.

Habe heute früh mit der Bewilligungsstelle telefoniert.

Bezüglich nicht gezahlter Nebenkosten wegen nicht Vorhandensein von Abrechnung aus 2022 (kommt erst im Juli 2023): Das gehört so und hat seine Richtigkeit. Abrechnung aus 2021 ist irrelevant, da sich die Daten/Beträge ja geändert haben (können).
Scheinbar befürchtet man die Nebenkosten sind innerhalb eines Jahres extrem gesunken, und da man Überzahlungen vermeiden will, zahlt man eben gar nichts. Nach Erhalt der Abrechnung aus 2022 könne man ja ggf. korrigieren.

Zum angerechneten Einkommen: Im Antrag habe ich geschätzte 200 Euro hinzuverdienst angegeben (aus selbständiger Arbeit). angerechnet werden mir 350€.
Begründung: Auf den Auszügen im März waren Einnahmen in dieser Höhe zu sehen. (Diese stammen aus Januar/Februar, also aus einer Zeit als ich noch keinen Antrag gestellt hatte). Also hat man diesen Betrag übernommen und geschätzt, daß ich die nächsten Monate ebensolche Einkünfte haben werde. Zack und fertig.

Angegebene Betriebskosten wie z.B. Telefon hat man halbiert (ist scheinbar so, wusste ich auch nicht.)

Mein Widerspruch ist (nachdem ich ihn per Einschreiben) zum 2.ten Mal geschickt habe, angekommen.


Und was die ganzen Querelen angeht: Sie haben doch widersprochen! Falls der Widerspruch angenommen wird, ist doch alles gut, dann zahlen wir eben nach. :grins:


Ottokar

Zitat von: Vers am 26. April 2023, 09:45:29Das gehört so und hat seine Richtigkeit.
Eben nicht. Maßgeblich ist allein die aktuelle Zahlung von Nebenkosten.

Zitat von: Vers am 26. April 2023, 09:45:29Begründung: Auf den Auszügen im März waren Einnahmen in dieser Höhe zu sehen. (Diese stammen aus Januar/Februar, also aus einer Zeit als ich noch keinen Antrag gestellt hatte). Also hat man diesen Betrag übernommen und geschätzt, daß ich die nächsten Monate ebensolche Einkünfte haben werde. Zack und fertig.
Auch absolut rechtswidrig.

Die bilden sich auch ein, die könnten ihre eigenen Gesetze erfinden.
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Vers

@ Ottokar

Ich bin jetzt mal gespannt ob der Widerspruch angenommen wird, erstatte Bericht!

Hab noch was vergessen: Die Quittung über gekaufte Holzpellets (am 10.04. eingereicht) wird nicht
gezahlt, da die Form nicht gewahrt war. D.h. Antrag schreiben mit Briefkopf Absender/Empfänger etc. und: hiermit beantrage ich folgende xxxxxxxxxxxxxx auf Konto xxxxxxxxxxxxx zu erstatten. Ausdrucken, unterschreiben, einscannen und mit Scan der Belege per Mail schicken.

Nix hier einfach so nur Mail mit Anhang.......... :yes:

horst

Zitat von: Vers am 26. April 2023, 15:12:56Ich bin jetzt mal gespannt ob der Widerspruch angenommen wird, erstatte Bericht!
:offtopic:
und immer beim Telefonieren ruhig sagen, dass du über www.hartz.info dich informierst. :yes:


Ottokar

Zitat von: horst am 26. April 2023, 16:32:59und immer beim Telefonieren ruhig sagen, dass du über www.hartz.info dich informierst.
Und was bitte soll das bringen?  :weisnich:

Zitat von: Vers am 26. April 2023, 15:12:56Hab noch was vergessen: Die Quittung über gekaufte Holzpellets (am 10.04. eingereicht) wird nicht
gezahlt, da die Form nicht gewahrt war.
Es gibt hierfür keine Formvorschrift! Das JC muss den Antrag in jeglicher Form annehmen: § 16 SGB I.
Das JC kann dabei lediglich verlangen, dass ergänzend dazu (vorhandene) Formulare verwendet werden: § 60 Abs. 2 SGB I.
Zudem muss für Heizmittel kein erneuter/separater Antrag gestellt werden, da die KdUH bereits beantragt wurden und Heizmittel dazu gehören. D.h. die Kenntnis des JC über die Entstehung von Kosten für Heizmittel löst automatisch die Pflicht zur Anerkennung und Erstattung dieser Kosten aus.
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Vers

Hallo nochmals.

Ich habe ja gegen den ersten Bescheid Widerspruch eingelegt.

Zwischenzeitlich habe ich 2 Brennstoff-Rechnungen (Pelletkäufe) eingereicht und auch erstattet bekommen.

Nun kam ein Änderungsbescheid in dem lediglich diese beiden Erstattungen aufgeführt waren, ansonsten hat sich nichts geändert.
Es ging ja primär um alle Nebenkosten ......?!

Was ist jetzt zu tun? Gegen diesen Änderungsbescheid nochmal Widerspruch einlegen?

Oder hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun, und der erste Widerspruch ist noch nicht bearbeitet?

Hilfe. :schock:

Fettnäpfchen

Vers

Zitat von: Vers am 17. Mai 2023, 12:02:33Nun kam ein Änderungsbescheid in dem lediglich diese beiden Erstattungen aufgeführt waren, ansonsten hat sich nichts geändert.
Es ging ja primär um alle Nebenkosten ......?!

Was ist jetzt zu tun?
Kannst du mal eine kurze prägnante Zusammenfassung machen.
3 Seiten zu durchsuchen/lesen um zu wissen was du genau meinst was passiert ist und was du ans JC geschrieben und für Antworten du bekommen hast?;
ist dann doch etwas mühselig.

MfG FN
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