P-Konto Überzahlung - Frage -

Begonnen von CyberMonster, 09. April 2023, 00:00:25

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CyberMonster

Hallo!

Ich habe ende März, zweimal Zahlungen bekommen - 2x 845€, plus selbsterwerb heißt ich habe im märz 1900€ netto bekommen. 688€ wurden dann in den april übertragen.
Jetzt die Frage, wenn ich April 845€ überwiesen bekomme, werden die 688€ zum freibetrag dazugerechnet oder nicht? Oder habe ich im april jetzt den gesamten Freibetrag.?

Slash86

Ohne Bescheinigung über Erhöhung des Freibetrags wirst du auch im April nur deinen Freibetrag in Höhe von aktuell glaube ich 1340 (?)zur Verfügung haben. Der Übertrag des im Monat April eingegangenen Geldes wird dann wieder mit in den Mai genommen usw.
Gepfändet werden kann immer erst im übernächsten Monat nach Geldeingang.

In deinem Fall heißt das konkret du hast 1533€ auf den Konto wovon du über 1340€ verfügen kannst. Die restlichen 193€ werden dann im Mai zur Verfügung gestellt. Aber Achtung du MUSST das Guthaben auch verbrauchen. Solltest du jetzt als Beispel die übertragenen 688€ aus dem Monat März nicht verbrauchen können diese ab 01. Mai an den Gläubiger ausgezahlt werden sofern eine Pfändung auf dem Konto ist.




Ratlos

Die 688 € werden als Einkommen im April gewertet, d.h. 193 € werden ausgekehrt und am 01. des Folgemonats deinem P Konto wieder guteschrieben.

CyberMonster

Danke für die Antworten. Um es mal zu summieren. Für April habe ich nicht genau den Freibetrag von 1330 € wegen den 688€ richtig? Das heißt angenommen ich verdiene 1500€ im April habe ich also insgesamt
2188€ verdient richtig? Oder sind die 688€ als Pfändungsfreies Einkommen zu rechnen?

Slash86

#4
Du hast auch im April den kompletten Freibetrag in dem Sinne, dieser setzt sich halt nur aus den übrig gebliebenen Einkünften aus März und dem April Einkommen zusammen. Du darfst im Prinzip jeden Monat diesen Freibetrag verbrauchen.
Alles was über den Freibetrag an Geld kommt wird immer in den nächsten Monat genommen und dort als quasi vorrangiges Guthaben benutzt.

Beispiel du bekämst jetzt nur im April 2000€. Dann hast du im April 1340€ Freibetrag zur Verfügung und ohne dein Zutun 660€ im Mai. Wenn dann im Mai noch bis zum Freibetrag Geld eingeht ist auch das im Mai verfügbar.
Alles was dann über den Freibetrag geht hättest du dann im Juni verfügbar usw. Natürlich je Monat immer nur bis zur Freigrenze.
Jetzt spielen wir das Spiel mal weiter und du bekommst im April die 2000€, gibst davon aber keinen Cent aus.
Dann werden diese 2000€ mit in den Mai genommen, hast davon aber nur deinen monatlichen Freibetrag von 1340€ und da der Geldeingang im April war darf von den 2000€ ab 01. Juni 660€ an die Gläubiger überwiesen werden. Gleiches Spiel würde auch gelten wenn du gar nichts ausgibst, dann würden die 2000€ aus April am 01. Juni komplett überwiesen werden sofern die Forderung denn auch so hoch ist.

Also vereinfacht, man kann den Freibetrag nicht "sammeln" indem man ihn nicht ausgibt.
Geldeingänge können immer erst im übernächsten Monat gepfändet werden bzw. an die Gläubiger überwiesen werden.

Also in der Praxis sollte man in so einem Fall wenn man es hat jeden Monat seinen Freibetrag auch aufbrauchen. Sonst verliert man irgendwann den Überblick und so blöd es klingt wenn man zu wenig oder zu langsam Geld ausgibt ist das Geld irgendwann 2 Monate alt und darf an die Gläubiger überwiesen werden.

In deinem konkreten Beispiel nochmal 688€ aus März + 1500€ aus April sind 2188€, davon verfügbar vom 01.April bis 30. April die 1340€ Freibetrag
und ab 01. Mai 848€ von dem Restgehalt verfügbar.
Wenn dann im Mai wieder 1500€ kommen geht das Spiel wieder los. 848€ Rest plus 1500€ = 2348€ im Mai davon verfügbar 1340€  ab 01. Juni dann der Rest davon usw.
Immer unter der Voraussetzung du gibst monatlich auch den Freibetrag aus.
Auch hier das Beispiel sagen wir du gibst im Mai nichts aus. Dann wären am 01. Juni die 848€ weg, da sie ja bereits im April auf das Konto kamen.

Das Problem daran wird sein, dass du ja monatlich 1500€ bekommst und du siehst ja, dass das Guthaben welches in den nächsten Monat rüber genommen wird immer höher wird. Irgendwann wird auch das übertragene Guthaben höher sein als der Freibetrag und dann kann das was über dem Freibetrag ist auch überwiesen werden, da es ja immer aus dem vorletzten Monat kommt.

Hoffe das kann man jetzt so verstehen, das Thema ist echt so ne Sache für sich.

Ratlos

Zitat von: Slash86 am 10. April 2023, 08:44:20Geldeingänge können immer erst im übernächsten Monat gepfändet werden bzw. an die Gläubiger überwiesen werden.
Die Frist beträgt nach meinem Wissen jetzt 3 Monate!

Slash86

Tatsächlich, ich habe nochmal geguckt. Ab dem 1.12.2021 ist die Frist wohl 3 Monate.