Miete kürzen bei Bürgergeld?

Begonnen von Kowalka, 10. April 2023, 12:37:49

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Kowalka

Ist das möglich oder spielen die Jobcenter da nicht mit?
Hat jemand Erfahrung?

Harald53

Klar die Jobcenter freuen sich immer wenn sie Geld sparen können  :grins:

Ratlos

Eine der Höhe nach unberechtigte Mietminderung kann schwerwiegende Folgen haben.
Ohne genaueres Wissen geht es nicht. Dem JC ist die Minderung natürlich egal.
Die sparen nur Geld dabei.

Kowalka

Als Selbstzahler kann man direkt kürzen, ob berechtigt oder nicht, was sich immer erst vor Gericht herausstellt.

Zahlt der Träger die Miete, bin ich mir nicht sicher, ob die sich darüber freuen, die Miete einzusparen, bzw. nachzahlen zu müssen, für den Fall, dass man zu viel Miete gekürzt hat.
Darum frage ich ja.

Würde das Jobcenter dann den tatsächlichen Bedarf für Miete rückwirkend zahlen, wenn man zu viel gekürzt hat?

Ratlos

Du interpretierst falsch.
Eine Minderung ist nicht nachzahlpflichtig. Das ist nur beim Zurückbehaltungsrecht nach § 273 der Fall.
Für die Höhe der Minderung gibt es explizite Listen. Bei ungerechtfertigter Über-Minderung kann auch die Kündigung ausgesprochen werden.
Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 13:12:32würde das Jobcenter dann den tatsächlichen Bedarf für Miete rückwirkend zahlen, wenn man zu viel gekürzt hat?
NEIN



Kowalka

Zitat von: Ratlos am 10. April 2023, 13:17:29
Zitatwürde das Jobcenter dann den tatsächlichen Bedarf für Miete rückwirkend zahlen, wenn man zu viel gekürzt hat?
NEIN
Andererseits kann man sich die Miete nicht voll auszahlen lassen und der Kürzung entsprechend "ansparen", für den Fall, dass man zu hoch angesetzt hat und nachzahlen muss.

Unabhängig davon, ist doch mega rottig, wenn das Jobcenter sich auf eine Kürzung einlässt, aufgrund von Mietmängeln, dann aber im Falle einer zu hohen Kürzung, die Differenz, die einem ja eigentlich zusteht, nicht anerkennt und den Leistungsbezieher damit finanziell das Genick bricht.

Halten wir also fest, dass Bürgergeldempfänger die Miete nicht kürzen können, ohne hohes finanzielles Risiko.
Selbstzahler hätten ja die Möglichkeit, den geminderten Betrag zu sparen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 16:32:31Halten wir also fest, dass Bürgergeldempfänger die Miete nicht kürzen können, ohne hohes finanzielles Risiko.
So ist es und darum, würde ich es auch nicht machen.
Höchstens wenn es triftige gründe dafür gibt und der Erfolg, bei 100% liegt.

Das JC beteiligt sich zu 100% nicht am sonstigen Kostenrisiko, wie z.B. für einen Prozess.

Ratlos

Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 16:32:31Andererseits kann man sich die Miete nicht voll auszahlen lassen und der Kürzung entsprechend "ansparen", für den Fall, dass man zu hoch angesetzt hat und nachzahlen muss.
Du willst einfach nicht begreifen, dass eine Minderung NICHT nachzuzahlen ist.
Nachzahlbar und Pflicht ist es beim Zurückbehaltungsrecht nach § 273.
Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 16:32:31Halten wir also fest, dass Bürgergeldempfänger die Miete nicht kürzen können, ohne hohes finanzielles Risiko.
Du kannst jederzeit mindern anhand der Tabelle aber die interessiert sich scheinbar nicht. Nach der Tabelle kann man kaum überhöht mindern. Habe ich dir bereits in meiner Antwort Nr. 4 geschrieben.
Wenn dich die Tabelle schon nicht interessiert dann bestimmt eines nicht allzufernen Tage die Rechtsprechung zu Minderungen


Kowalka

Zitat von: Ratlos am 10. April 2023, 17:13:02Du kannst jederzeit mindern anhand der Tabelle aber die interessiert sich scheinbar nicht. Nach der Tabelle kann man kaum überhöht mindern.
Interessiert mich schon, nur am Ende, und das begreifst du dem Anschein nicht, bestimmt das Gericht und keine Tabelle, welche Minderung akzeptabel war und welche nicht, gerade wenn mehrere Mängel auf einmal gemindert werden und die Minderung sich dadurch akkumuliert.
Du gehst bspw. von 20 % aus und bist letztlich der Dumme, wenn das Gericht auch nur um 5 % zu deinem Nachteil korrigiert.

Ottokar

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Ratlos

#11
Zitat von: Kowalka am 10. April 2023, 18:24:41bestimmt das Gericht und keine Tabelle, welche Minderung akzeptabel war
Stimmt. Nur das Gericht richtet sich auch nach der Tabelle  :lachen:
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/mietminderungstabelle

Kowalka

Zitat von: Ratlos am 11. April 2023, 11:41:58Stimmt. Nur das Gericht richtet sich auch nach der Tabelle  :lachen:
Stimmt, aber wenn dir das Gericht nur einen Kürzungsgrund aberkennt, dann läuft das so, wie ich geschrieben habe. Moment  :lachen: & :wand:

Eine weitere Antwort ist mir zu :wand:  Tschüss

Harald53

Die Frage ist doch, wieso du als Leistungsempfänger überhaupt was kürzen willst, obwohl du ja überhaupt nichts davon hast. Das was du gekürzt hast bekommst du dann weniger vom Jobcenter.

Von daher ist mir schon völlig unverständlich wie man als Leistungsempfänger überhaupt auf die Idee kommt eine Mietküzung vornehmen zu wollen.

horst


Zitat von: Kowalka am 11. April 2023, 21:31:00Moment  :lachen: & :wand:

Eine weitere Antwort ist mir zu :wand:  Tschüss
ja und tschüss