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Ärtzliches Dienst, es wird mit Leistungsstopp gedroht

Begonnen von sjukto, 10. April 2023, 20:26:02

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Spring23

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 21:07:02BigMama
Wie ich schon mehrmals hier geschrieben habe, habe ich nichts vorzuweisen, ausser mehrere Jahre alten Attest.
Zum Problem der Zeit: Wenn es zutrifft, dass man bereits im Dezember darauf hingewiesen wurde, wird man beim Argument, dass man jetzt noch eine Woche oder mehr benötigt einen Termin zu erhalten, auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen sein

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 21:07:02Ich kann manche Arbeiten nicht machen, wo man was schweres heben kann oder so. Andere schon.
Viele waren es nicht.

Was soll ich jetzt machen? Den mehrere Jahre alten Attest zuschicken? Was ist mit anderen Problemen, die ich jetzt habe, aber wo ich nicht sicher bin ob sie für JC relevant sind und ich noch Atteste sammelt muss?
was relevant ist, ist relativ einfach: Alles, was die Arbeitsfähigkeit zeitlich einschränkt oder wenn man bestimmte Jobs aus körperlichen Gründen nicht machen kann.

Ein Attest, z.B. dass man irgendwann mal Schulterprobleme hatte und deswegen jetzt manche Arbeiten nicht machen kann, wird nutzlos sein.
Wenn man ein Attest hat, aus dem ein dauerhaftes Problem hervorgeht, etwa linke Hand ist eine Prothese oder so, dann gilt sicher auch ein altes Attest.




Filip2610

Du musst nicht alles perfekt einschätzen können. Aber um zu verhindern, dass dir Geld weggenommen wird, musst du Dinge fristgemäß einreichen oder jetzt schnell um ein paar Tage Verlängerung bitten.

Spring23

Zitat von: Filip2610 am 12. April 2023, 06:11:15Du musst nicht alles perfekt einschätzen können. Aber um zu verhindern, dass dir Geld weggenommen wird, musst du Dinge fristgemäß einreichen oder jetzt schnell um ein paar Tage Verlängerung bitten.
um zu erreichen, dass man weiter Geld erhält, sollte es nach Möglichkeit die erste Verlängerung sein, die man erbittet - und man sollte eine gute Begründung haben, weshalb man nach 4 Monaten immer noch keinen Termin vereinbaren konnte

sjukto

Kann ich einfach Formulare ohne Krankheiten zurücksenden und unterlagen nachreichen wenn ich sie habe?

BigMama

Hast du schon Termine bei Ärzten vereinbart?
Dann informier das JC über diese Termine und dass du im Anschluss die Atteste einreichst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Spring23

Zitat von: sjukto am 12. April 2023, 23:40:36Kann ich einfach Formulare ohne Krankheiten zurücksenden und unterlagen nachreichen wenn ich sie habe?
Sicher kann man das. Aber wenn das mit den 4 Monaten stimmt und "wenn ich sie habe" bedeutet, dass man den Sachbearbeiter weiter vertrösten möchte, weil man die Atteste erst noch "sammeln" muss und die Termine nicht vereinbart hat, wird das mit ziemlicher Sicherheit nicht reichen.

sjukto

Spring23
Wie oft willst du nochmals über die 4 Monate sprechen?? Ich habe nicht um diesen Fragebogen gebeten.

Spring23

Zitat von: sjukto am 14. April 2023, 01:04:40Spring23
Wie oft willst du nochmals über die 4 Monate sprechen?? Ich habe nicht um diesen Fragebogen gebeten.
Es war kein Vorwurf, sondern steht nun mal im sachlichen Zusammenhang zu Deiner Frage und dem Problem, dass Du im ersten Post ansprichst. Als Hinweis, worauf Du achten solltest.
Und um welchen Fragebogen geht es jetzt, um den Du nicht gebeten hast?

Ottokar

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 21:07:02Ich kann manche Arbeiten nicht machen, wo man was schweres heben kann oder so. Andere schon.
Viele waren es nicht.
Genau das ist der Grund für eine Feststellung nach § 44a SGB II.
Der äD der AfA stellt nicht nur fest, ob du erwerbsfähig bist, sondern auch, welche Einschränkungen bei der Vermittlung das JC berücksichtigen muss. OHne kann das JC seinen Pflichten nicht nachkommen.

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 21:07:02Was soll ich jetzt machen?
Das was das JC fordert.
Was du nicht hast, kannst du dabei nicht einreichen.
Die Unterlagen sind im verschlossenen Umschlag abzugeben, der darf nur vom äD geöffnet werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 14. April 2023, 09:33:54Was du nicht hast, kannst du dabei nicht einreichen.


Jedoch eine eigenständige ärztliche Untersuchung verlangen. Sollte dazu der äD nicht in der Lage sein, müssen Gutachten in Auftrag gegeben werden. 
Waldschrat Pferdepension e.V.

Fettnäpfchen

sjukto

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 18:17:54
ZitatDem JC unteres ohne dem letzten Satz schriftlich mitteilen.
Was ist das genau?
Sorry aber das ist doch deutlich geschrieben.
Zu Deutsch den letzten Satz aus dem Zitat nicht schreiben.

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 18:17:54Sorry, was ist AÄDienst?
AmtsÄrztlicherDienst

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 19:15:57Ich muss erstmals zum Arzt. Ist es so klar? Und das passiert nicht in 1 Woche.

Was soll ich dem JC antworten?
Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 21:07:02Was soll ich jetzt machen? Den mehrere Jahre alten Attest zuschicken?
Naja nach den ganzen Tipps noch solche Antworten/Fragen....ist fast schon trollig.

MfG FN


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