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Ärtzliches Dienst, es wird mit Leistungsstopp gedroht

Begonnen von sjukto, 10. April 2023, 20:26:02

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sjukto

Ich habe mal bei einem Termin gesagt dass ich mit dem Schulter Probleme habe. Jetzt habe ich  eine Aufforderung zum Mitwirkung bekommen, wo von mir ausgefüllte Formulare und Schweigepflichtentbindung gefordert wird. Es wird mit Leistungsstopp gedroht falls ich das nicht mache.

Als erstes - ist es überhaupt rechtens? Es wird auf https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__62.html hingewiesen, nur verstehe ich wirklich nicht wie der Attest über meine Schulter "für die Entscheidung über die Leistung erforderlich ist" - die Leistungen bei Hartz 4 sind doch für alle gleich?

"Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen Unterlagen bzw Nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch besteht" - hä???

Die Probleme sind sehr alt, auch wenn ich jetzt mich erinnere bei welchem Arzt ich damals war - was wird das nutzen? Und warum soll ich überhaupt Blankoentbindungen unterschreiben nur wegen eines Problems?

Für neue Untersuchungen brauche ich Zeit. Ich werde sicherlich mehr als eine Woche alleine auf einen Termin warten.

Kann ich für Atteste Kostenersatz verlangen?

Welche Krankheiten sind denn für Jobcenter relevant?

Das Schreiben https://imgur.com/a/SOnO6cN

Filip2610

Hallo sjukto,
bin seit Jahren von einer ähnlichen Sache betroffen, kenne das also aus eigener sehr intensiver Erfahrung. Vermutlich sitzt hier leider zumindest erst mal das Jobcenter zumindest überwiegend am längeren Hebel. Also wenn du die Unterlagen nicht abgibst, riskierst du eine Leistungseinstellung durch das Jobcenter. Du könntest und solltest dann versuchen, selber oder mit einem Anwalt für Sozialrecht gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Anwalt wird in solchen Fällen oft vom Staat bezahlt. Ob wie hier angedroht eine völlige Leistungseinstellung und nicht nur eine Teil-Entziehung (halber Regelsatz plus Lebensmittelgutscheine) oder gar keine Leistungs-Entziehung ,,angemessen" ist, erscheint mir unklar. Aber solche juristischen Kämpfe sind kein Honigschlecken, die ziehen sich hin, und man braucht ja das Geld. Die Rechtslage ist leider grundsätzlich nicht auf unserer Seite. Das doofe bei diesen Rechtsstreitigkeiten ist, dass du nicht weisst, wie das Sozialgericht ggf. entscheidet. Was für dich völlig eindeutig ist, kann sich für das Sozialgericht völlig anders darstellen. Du kannst das Gespräch mit deinem/einem Arzt suchen und mit ihm alles besprechen, bevor sich der ärztliche Dienst dort meldet. Solltest du, falls es irgendwann einen Zwangstermin beim ärztlichen Dienst gibt, krank sein, stelle sicher, dass du eine Krankschreibung hast und der ärztliche Dienst darüber informiert wird. Mein Anwalt meint, dass es die vom Grundgesetz garantierte unantastbare Menschenwürde antastet, wenn man vom Jobcenter zur Entbindung von der Schweigepflicht gezwungen wird, aber das ist leider erst mal nur seine Meinung und keine höchstrichterliche Entscheidung. Entscheidend sind ja letztlich leider die Sichtweisen der Jobcenter-Mitarbeiter und der Richter. Nur du kannst wissen, welche Ärzte du alle angeben musst. Bei Bedarf kannst du mich privat anschreiben.
Viel Glück! 😉

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 10. April 2023, 20:26:02Ich habe mal bei einem Termin gesagt dass ich mit dem Schulter Probleme habe. Jetzt habe ich  eine Aufforderung zum Mitwirkung bekommen, wo von mir ausgefüllte Formulare und Schweigepflichtentbindung gefordert wird. Es wird mit Leistungsstopp gedroht falls ich das nicht mache.

Bei der Geschichte scheint die Hälfte zu fehlen. Niemand muss zum ärztlichen Dienst, weil er mal Probleme mit der Schulter erwähnt hat im Gespräch. Bist du oft vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sjukto

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2023, 08:07:00Bei der Geschichte scheint die Hälfte zu fehlen. Niemand muss zum ärztlichen Dienst, weil er mal Probleme mit der Schulter erwähnt hat im Gespräch. Bist du oft vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden?
Genau 0 (null) mal.

Es ging in dem Gespräch um Weiterbildung oder Arbeiten, da habe ich dazu erwähnt dass ich einige gesundheitliche Probleme habe. Ich könnte ja die Atteste sammeln, aber:
- Ich brauche Zeit, Termine gibt es nicht von Heute auf Morgen.
- Es geht um bestimme Probleme, ich will nicht die ganze Akte freigeben.
- Atteste kosten Geld, das soll JC übernehmen.

Ratlos

Das JC darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dir die Erteilung einer solchen Erklärung regelmäßig nicht abverlangen.
Du kannst aber auch die Erklärung beschränken.

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:03:03Es ging in dem Gespräch um Weiterbildung oder Arbeiten, da habe ich dazu erwähnt dass ich einige gesundheitliche Probleme habe.

Um was davon (Weiterbildung oder Arbeit) abzuwehren hast du das erwähnt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

sjukto

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:03:03Ich könnte ja die Atteste sammeln, aber:
- Ich brauche Zeit, Termine gibt es nicht von Heute auf Morgen.
- Es geht um bestimme Probleme, ich will nicht die ganze Akte freigeben.
- Atteste kosten Geld, das soll JC übernehmen.
Für was brauchst du denn Termine? Gibt keinen Grund dafür wegen der AÄUntersuchung.
Du bist nicht verpflichtet deine Akte freizugeben.
Die geforderten Attests dürfen nicht älter als vier Jahre sein (manche JC verlangen sogar nicht älter als drei Jahre).

Lies dir mal das im Anhang durch und dann kommen bestimmt noch Nachfragen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

sjukto

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. April 2023, 16:18:59Für was brauchst du denn Termine? Gibt keinen Grund dafür wegen der AÄUntersuchung.
Bei Ärzten.
Aktuell kann ich nichts vorweisen. Da ist nur ein Attest und er ist schon Jahre alt.

Was soll ich dann machen?

Können Anhänge nur von Eingelogten runtergeladen werden?

Fettnäpfchen

sjukto

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:32:36Bei Ärzten.
Aktuell kann ich nichts vorweisen. Da ist nur ein Attest und er ist schon Jahre alt.
Wenn da nichts existiert wird halt nicht nach Aktenlage entschieden sondern du bekommst einen Termin beim Amtsarzt!
Das ist dann Sache zwischen dem SB und dem weiterleiten an den AÄDienst.
Da hilft dann auch die Schweigepflichtsentbindung nichts wenn es eh veraltet ist.

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:32:36Was soll ich dann machen?
Dem JC unteres ohne dem letzten Satz schriftlich mitteilen.
Links liegen lassen bringt dir nichts, hast du ja schon versucht.
Zitat von: sjukto am 10. April 2023, 20:26:02Die Probleme sind sehr alt, auch wenn ich jetzt mich erinnere bei welchem Arzt ich damals war - was wird das nutzen? Und warum soll ich überhaupt Blankoentbindungen unterschreiben nur wegen eines Problems?

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:32:36Können Anhänge nur von Eingelogten runtergeladen werden?
Natürlich musst du eingeloggt sein wie soll das sonst gehen?
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sjukto

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. April 2023, 17:36:02Dem JC unteres ohne dem letzten Satz schriftlich mitteilen.
Was ist das genau?

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. April 2023, 17:36:02Wenn da nichts existiert wird halt nicht nach Aktenlage entschieden sondern du bekommst einen Termin beim Amtsarzt!
Das ist dann Sache zwischen dem SB und dem weiterleiten an den AÄDienst.
Da hilft dann auch die Schweigepflichtsentbindung nichts wenn es eh veraltet ist.
Kann man die aussage über gesundheitliche Probleme zurückziehen bis ich Atteste habe?

Sorry, was ist AÄDienst?

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. April 2023, 17:36:02Natürlich musst du eingeloggt sein wie soll das sonst gehen?
Na lesen kannst du auch ohne eingeloggt zu sein.
Man kommt hier auch über google, dann möchte man hier etwas lesen und kann es nicht.

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2023, 16:16:27Um was davon (Weiterbildung oder Arbeit) abzuwehren hast du das erwähnt?
Arbeit als ungelernter.

Spring23

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:03:03
Zitat von: Sheherazade am 11. April 2023, 08:07:00Bei der Geschichte scheint die Hälfte zu fehlen. Niemand muss zum ärztlichen Dienst, weil er mal Probleme mit der Schulter erwähnt hat im Gespräch. Bist du oft vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden?
Genau 0 (null) mal.

Es ging in dem Gespräch um Weiterbildung oder Arbeiten, da habe ich dazu erwähnt dass ich einige gesundheitliche Probleme habe. Ich könnte ja die Atteste sammeln, aber:
Es ging um Arbeit und man gab an, gesundheitliche Einschränkungen zu haben? Oder ging es um eine Weiterbildung, weil man wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr jede Arbeit machen kann?

Atteste muss man nicht sammeln, entweder sie liegen vor oder nicht. Wenn sie vorliegen und aktuell sind, kann man die auch ohne Termin "einsammeln".

Ob man Kosten für Atteste geltend machen kann, wenn eine Einverständniserklärung für den ÄD diese ohnehin vermeiden würde, wissen andere User sicher besser.

sjukto

Spring23
Ich muss erstmals zum Arzt. Ist es so klar? Und das passiert nicht in 1 Woche.

Was soll ich dem JC antworten?


Filip2610

Leider läuft die Jobcenter-Frist heute (11.4.) ab und du hast dich erst gestern (10.4.) hier gemeldet. Vielleicht solltest du dich so schnell wie möglich (heute online und/oder morgen telefonisch) beim Jobcenter melden und denen mitteilen, dass du in den nächsten Tagen alles einreichst und du sie bittest, dir Zeit bis zum 18.4.23 zu geben. Dann einfach bei den entsprechenden Ärzten anrufen und vorbeigehen und abholen, was da ist an Diagnosen. Und das dann beim Jobcenter abgeben.

BigMama

Zitat von: sjukto am 10. April 2023, 20:26:02Ich habe mal bei einem Termin gesagt dass ich mit dem Schulter Probleme habe.
Ja am 20.12.2022. Das ist ja schon ne Weile her.

Zitat von: sjukto am 10. April 2023, 20:26:02Jetzt habe ich  eine Aufforderung zum Mitwirkung bekommen, wo von mir ausgefüllte Formulare und Schweigepflichtentbindung gefordert wird. Es wird mit Leistungsstopp gedroht falls ich das nicht mache.
Nachdem du offenbar bisher nichts eingereicht hast obwohl du bereits im Dezember dazu aufgefordert wurdest.

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 16:03:03Es ging in dem Gespräch um Weiterbildung oder Arbeiten, da habe ich dazu erwähnt dass ich einige gesundheitliche Probleme habe. Ich könnte ja die Atteste sammeln, aber:
Offenbar waren das so viele oder gravierende gesundheitliche Probleme, dass das JC Zweifel daran hat, ob du tatsächlich erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden pro Tag) bist. Bist du das auf Dauer nicht, dann ist das JC nicht mehr zuständig und fordert dich zurecht auf mitzuwirken.

Zitat von: sjukto am 11. April 2023, 19:15:57Ich muss erstmals zum Arzt. Ist es so klar? Und das passiert nicht in 1 Woche.
Hast du denn bei den Ärzten, bei denen du damals in Behandlung warst einen Termin vereinbart oder um Aushändigung der Atteste in Kopie gebeten?
Falls ja, kannst du das dem JC mitteilen. Falls nicht, solltest du das schnellstmöglich tun.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

sjukto

BigMama
Wie ich schon mehrmals hier geschrieben habe, habe ich nichts vorzuweisen, ausser mehrere Jahre alten Attest.

Zitat von: BigMama am 11. April 2023, 20:17:13Offenbar waren das so viele oder gravierende gesundheitliche Probleme, dass das JC Zweifel daran hat, ob du tatsächlich erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden pro Tag) bist. Bist du das auf Dauer nicht, dann ist das JC nicht mehr zuständig und fordert dich zurecht auf mitzuwirken.
Ich kann manche Arbeiten nicht machen, wo man was schweres heben kann oder so. Andere schon.
Viele waren es nicht.

Was soll ich jetzt machen? Den mehrere Jahre alten Attest zuschicken? Was ist mit anderen Problemen, die ich jetzt habe, aber wo ich nicht sicher bin ob sie für JC relevant sind und ich noch Atteste sammelt muss?