Arbeitgeber hält Arbeitsvetrag/beginn nicht ein.....Arbeitsvertrag nichtig?

Begonnen von Petra-48, 10. April 2023, 20:46:35

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Hary

Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich schon aus § 280 Abs. 1 BGB

"(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Der Schaden lässt sich ja ganz einfach ermitteln. Simples Beispiel wäre ein Ersatz der Arbeitskraft. Bekommt der Arbeitnehmer 10€ die Stunde und erscheint nicht zu Arbeit und der AG muss einen Ersatz einstellen für diese Zeit, welche 15€ kostet, dann wäre das z.B schon ein nachweisbarer Schaden. Zumindest für den Zeitraum der Kündigungsfrist. Man könnte wohl auch noch mehr fordern. Beispiel bei einem Beruf wo persönlicher Kundenkontakt besteht und der AG durch das Verhalten Großkunden verliert. Ist zwar recht fiktiv und müsste nachgewiesen werden, aber durchaus möglich.

Schau einmal hier inkl. Aktenzeichen: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/schadensersatz-wegen-nichterbringung-der-arbeitsleistung-eigenkuendigung/

Aber von der Rechtssprechung einmal abgesehen hast du natürlich recht, dass die Chancen gut stehen, dass es zu keinem Verfahren kommt. Wenn ich AG wäre und weiß, dass die Person aus dem Leistungsbezug zu mir kam und unberechtigt gekündigt hat. Dann muss ich ja nicht lange überlegen um zu wissen, dass dort mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verfahren zu nichts führen würde. Ich hätte die Kosten und würde sehr wahrscheinlich auf einem Titel sitzen bleiben, der nichts wert ist, weil kein Geld da ist. Das große Risiko ist aber eher die Vernetzung der Arbeitgeber. Natürlich ist das streng gesehen verboten. Aber wenn man bei einem ehemaligen AG anruft als potentieller neuer AG, dann wird dort offen gesprochen :)

Ratlos

Zitat von: Hary am 12. April 2023, 12:54:37Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich schon aus § 280 Abs. 1 BGB
Falscher § !
Ich empfehle ein Gespräch mit dem AG und einen Aufhebungsvertrag.
Damit kann das AV sehr wirkungsvoll abseits der gesetzlichen Fristen beendet werden.

Petra-48

Guten Abend  :flag:

Am letzten Sonntag rief mich nun mein Arbeitgeber an, das ich am Montag, also gestern anfangen kann....
Damit abe ich erstmal garnict mehr gerechnet, aber gut, ich habe gestern den Job angefangen.

Was mich jetzt schon vöölig nervt ist seine Planung bzw. mein Dienstplan, der völlig daneben geplant ist.

Ich habe eine Arbeitsvertrag von mindestens 30 Std. die Woche. Mein Plan sieht anders aus. Morgen z.b hab ich gerademal 2 Stunden. Am Freitag habe ich 5 Stunden, aber zwischendurch einfach mal ne Stunde leerlauf.

Ich mache Hauswirtschafterin/ Betreuung und es war abgemacht von 8 bis 14 Uhr.

Nun meine Frage

Muss mein Chef mich wie im Arbeitsvertrag steht auch 30 Stunden die Woche beschäftigen?

Danke fürs lesen :smile:

AlterGaul

Nein muss er nicht. Jedoch gehe ich davon aus, dass er dir auch nur die geleisteten Stunden bezahlen möchte. Du solltest ihm deine Arbeitskraft anbieten und lehnt er diese ab, ist es sein Problem. Dann muss er dich wie vereinbart gemäß Arbeitsvertrag bezahlen. Ich vermute allerdings das du deswegen mit ihm aneinander geraten wirst. Frage ihn einfach wie er dich bezahlen will, wenn du nicht auf deine Stunden gemäß Arbeitsvertrag kommst.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Spring23

Zitat von: Petra-48 am 18. April 2023, 21:31:01...

Nun meine Frage

Muss mein Chef mich wie im Arbeitsvertrag steht auch 30 Stunden die Woche beschäftigen?

nein, nur für 30 Stunden bezahlen

Petra-48