Arbeitgeber hält Arbeitsvetrag/beginn nicht ein.....Arbeitsvertrag nichtig?

Begonnen von Petra-48, 10. April 2023, 20:46:35

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Petra-48

Guten Abend zusammen

Ich habe letzte Woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Beginn wäre Morgen.
Nun hat mein Chef angerufen, das er den Beginn um eine Woche verschieben muss.

Im Grunde ist es mir egal, wenn ich nicht gerade eine andere  Stelle gefunden hätte, wo ich viel bessere Konditionen hätte und eigentlich überlege, wie ich aus dem jetztigen Vetrag so schnell wie möglich rauskomme.

Ich hätte die Stelle morgen angefangen, bleibt ja erstmal nichts anderes übrig, da Arbeitsvertrag und 14 Tage Kündigungsfrist.

Muss der Arbeitgeber sich nicht auch an den Vertrag halten?
Oder komme ich aus dem Vetrag raus, wegen nichtigkeit?


Vielen Dank für eure Hilfe....LG Petra

AlterGaul

Dein Chef kann den Beginn gerne um eine Woche verschieben, jedoch solange du ihm dein Arbeitskraft anbietest muss er dich auch bezahlen. Ist ja sein Problem wenn er meint du kannst ruhig eine Woche später kommen. Der Arbeitsvertrag gilt auch für ihn.
Im Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist drin. Ab wann gilt der andere Arbeitsvertrag?
Rufe ihn morgen an oder schreibe einen Brief oder eine Mail und biete explizit deine Arbeitsleistung an.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Petra-48

Guten Abend AlterGaul

Es  gibt noch keinen anderen Arbeitsvertrag.
Ich würde aber gern mich Morgen um die neue Arbeit kümmern wollen, aber daher muss ich genau wissen, wie ich aus dem jetzigen rauskomme.

Da Morgen Arbeitsbeginn wäre ist die Kündigunsfrist 14 Tage in der Probezeit.


Ellen_Alien

ZitatIch würde aber gern mich Morgen um die neue Arbeit kümmern wollen, aber daher muss ich genau wissen, wie ich aus dem jetzigen rauskomme.
Da du nicht zur Arbeit gehen musst, kannst du dich doch mit dem potentiellen neuen AG treffen. Als frühestmöglichen Termin zur Arbeitsaufnahme nennst du deine Kündigungsfrist (Beginn ab Zugang) zuzüglich 1 Tag. Wenn das neue Arbeitsverhältnis sicher ist, kündigst du.

Petra-48

Ja das hab ich ja vor.
Meine Frage ist aber.....komme ich ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag?

Wäre z.b. eine Begründung, das Er den Vertrag nicht eingehalten hat, habe ich mir eine andere Arbeit gesucht.?


Ellen_Alien

ZitatWäre z.b. eine Begründung, das Er den Vertrag nicht eingehalten hat, habe ich mir eine andere Arbeit gesucht.?
Habe ich mich auch schon gefragt.
Leider findet man im Netz nur Beispiele, was der Beschäftigte falsch gemacht haben muss als Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung. Die Fortsetzung des AV muss unzumutbar sein. Hast du ihn denn mal nach der Begründung gefragt bzw. wie er sich das vorstellt mit dem 1 Woche nach hinten schieben? Ich befürchte ja, er meint, dass du jetzt in der 1. Woche unbezahlt freigestellt bist. Sollte das so sein, dann wäre aus meiner Sicht die Unzumutbarkeit gerechtfertigt.

Petra-48

Er hat gesagt, das er meinen Einsatzplan ( Haushaltshilfe /Betreuung)noch nicht fertig hat, weil über Ostern nicht alle Omis und Opis erreichen konnte.
Ja er wird sicherlich die Woche nicht bezahlen. Er sagte, das wir einfach ne Woche später anfangen.

Ellen_Alien

Nun, würdest du einfach deinem AG sagen, dass du eine Woche später als vereinbart zur Arbeit erscheinen wirst, hättest du sicher die fristlose Kündigung.
Mal angenommen, du lässt dich darauf ein und eine Woche später kommt erneut ein solcher Anruf.  :weisnich:
ZitatJa er wird sicherlich die Woche nicht bezahlen.
Damit ist aus meiner Sicht die Unzumutbarkeit gerechtfertigt. Er muss sich schon an den Vertrag halten und kann nicht erwarten, dass du dich unbezahlt freistellen lässt.
Damit ist der Vertrag allerdings nicht nichtig. Die Kündigung muss trotzdem schriftlich erfolgen und ist zugangsbedürftig. Und die Gründe für die fristlose Kündigung müssen genannt werden, da sonst, ohne Nennung von Gründen die 2wöchige Frist greifen würde.

Petra-48

Ich danke Dir erstmal für deine Antwort und Hilfe.
Ich werde den neuen potenziellen Arbeitgeber Morgen anrufen. Sollte er mich Einstellen, dann werde ich fristlos schriftlich kündigen mit den genannten Gründen.

Lieben Dank.....LG

Hary

Du solltest bei deiner Alternative dafür sorgen einen Arbeitsvertrag zu bekommen. Du kannst ja während der gesamten Probezeit mit 14 Tage Frist kündigen. Dies musst du auch nicht weiter begründen. Nehmen wir fiktiv an, dein neue Vertrag beginnt zum 15. Mai, dann reichst du am letzten April die Kündigung ein mit einem Text "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit zum 14. Mai".

Zitat von: Petra-48 am 10. April 2023, 22:15:01Meine Frage ist aber.....komme ich ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag?
Vermutlich nicht so einfach. Wenn sich eine Vertragspartei nicht an den Vertrag hält, dann müsste die andere dies erst einmal nachweislich bemängeln, evtl. eine Frist setzen zum beheben des Missstandes. Davon abgesehen würde dir ja kein Geld entgehen. Wenn im Vertrag geregelt ist, dass dein Arbeitsbeginn Morgen ist, dann hast du auch ab Morgen darauf einen Anspruch, wenn der AG einen Fehler macht oder keine Arbeit hat, dann ist das sein Problem. Dein Anspruch auf Beschäftigung und Bezahlung besteht trotzdem.

Wobei man natürlich den Vertrag sehen müsste um das wirklich abschließend zu beurteilen.

Petra-48

Hallo Hary,

Wenn der neue Arbeitgeber mich aber sofort Einstellen möchte, dann möchte ich auch sofort anfangen.
Daher war meine Frage nach der Kündigungsfrist.

Für mich eigentlich logisch was Ellen schrieb....
Wäre ich Morgen einfach nicht auf Arbeit erschienen, dann würde ich sofort die fristlose Kündigug bekommen.

Was kann mir auch passieren, wenn ich fristlos kündige und eine andere Stelle anfange?



Hary

Zitat von: Petra-48 am 11. April 2023, 00:21:09Was kann mir auch passieren, wenn ich fristlos kündige und eine andere Stelle anfange?
Klare Aussagen oder Einschätzungen kann nur ein Jurist beim vorliegen aller Unterlagen machen. Das schlimmste was die passieren könnte wäre aber wohl, dass der AG Schadensersatzansprüche geltend macht. Also für die Zeit eine andere Person beschäftigt und du die Mehrkosten tragen müsstest. Aber vorher würde ein wohl langes Verfahren stehen.

Besser wäre da wirklich die ordentliche Kündigung. Ein neuer AG der Bedarf hat, wird wegen 14 Tage nun keine Probleme machen, wenn du die Situation schilderst.

Das Gegenteil ist eher der Fall. Versetzte dich in die Position des neuen AG. Wenn vor dir jemand sitzt, der versucht mit allen Mitteln aus einem Vertrag heraus zu kommen. Würdest du nicht auch befürchten, dass er das gleiche bei dir auch versuchen könnte?

Petra-48

Hallo Hary,

Ich habe heute nochmal über alles nachgedacht.

Da ich alles schon beim Jobcenter eingereicht habe und Einstiegsgeld wie auch Überbrückungsgeld beantragt habe, werde ich erstmal nächste Woche den Job anfangen. Ich will mir einfach den Stress ersparen mit dem Chef wie auch mit dem Jobcenter.

Danke für deine Hilfe....LG

AlterGaul

Zitat von: Hary am 11. April 2023, 03:25:00Klare Aussagen oder Einschätzungen kann nur ein Jurist beim vorliegen aller Unterlagen machen. Das schlimmste was die passieren könnte wäre aber wohl, dass der AG Schadensersatzansprüche geltend macht.
Hast du Beispiele oder Aktenzeichen wo ein AG Schadensersatz wegen Kündigung vor Arbeitsbeginn eingeklagt hat? Halte ich für abwegig, denn wie soll der Schadensersatz festgelegt werden. Ein anderer Mitarbeiter muss genauso eingearbeitet werden wie die TE. Wieso sollte der AG die TE dann verklagen? Liefere doch mal Rechtssprechung zu deinen Behauptungen. Wenn der AG keine Mitarbeiter hat, ist dieses sein Versagen und nicht von der TE. Diese Klausel steht in fast jedem Arbeitsvertrag, aber hat ein AG jemals Gebrauch davon gemacht?
Welche eigenen Erfahrungen hast du mit Schadensersatzforderungen vom AG?
Mach die TE nicht verrückt wenn du keine Ahnung von der Materie hast.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

Grundsätzlich kannst du von einem AV nicht einfach zurücktreten, wenn der erst einmal geschlossen ist.
Daher bleibt dir im Endeffekt  nur die Kündigung vor Arbeitsantritt.

Das BAG hat entschieden, dass eine Kündigung vom AV noch vor Antritt der Stelle möglich ist.
Aber nur, wenn keine Klausel drin ist, die besagt, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist.
Etliche AG sichern sich ab dass ein AV vor Arbeitsantritt nicht zu kündbar ist.