Wohngeld Weiterzahlung

Begonnen von Unwissender, 18. April 2023, 11:19:25

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Unwissender

Hallo zusammen!

Da bei uns (ich helfe einem Freund) bald die erste Verlängerung des Wohngeldes fällig wird, wollte ich fragen ob jemand weiss, ob da wieder alle Unterlagen (wie beim Erstantrag) eingereicht werden müssen! (Habe schon gegoogelt und habe widersprüchliche Aussagen erhalten!

Vielen Dank für eine Antwort!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Tini911

Folgende Unterlagen werden bei mir gefordert:

Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate, für jedes Haushalts Mitglied

Letzte 3 mietzahlung ( Kontoauszüge)
Kindergeld ( Kontoauszüge)

Sheherazade

Ja, hier auch so, bis auf das Kindergeld, da wollen die bei einem WBA keine Kontoauszüge.

Und, sofern unterhaltsverpflichtet, Nachweise bzw. Kontoauszüge über die Unterhaltszahlungen der letzten 12 Monate.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Also nicht wieder wie es teilweise im Netz steht, wieder Mietvertrag und Mietbescheinigun (wie beim Erstantrag)! Puh! Das wäre viel Papier!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Tini911

Also wie gesagt, bei mir nur Mietvertrag bei erstantrag, danach reichen Kontoauszüge der letzten 3 mietzahlungen

tsumo

Gibt es bei Wohngeld auch ein Schonvermögen oder ähnliches?

Tini911

Zitat von: tsumo am 20. April 2023, 06:14:40Gibt es bei Wohngeld auch ein Schonvermögen oder ähnliches?

In welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen bei:

60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Unwissender

Schonvermögen kommt bei ihm eh nicht in Frage! Er hat nämlich nix! Das mit dem mietvertrag bei Weiterbewilligung ist offenbar von Bundesland zu BUndesland verschieden! Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Leeres Portemonnaie

Ich habe es auch schon so gehört, d. jedes Mal der Mietvertrag mit eingereicht werden musste.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Kindergeldbescheid muss hier in Niedersachsen nicht, nur die Kontoauszüge über die Kindergeldzahlungen der letzten 3 Monate, da steht in der Regel auch die KG-Nr. drin. Verdienstbescheinigung (= Lohnabrechnungen oder Einkommensbescheinigung der letzten 12 Monate ist üblich. Mietvertrag weiß ich nicht (weil Lastenzuschuss bei Eigenheim), aber die Lastenbescheinigung der Bank muss hier jedes Jahr neu.

Im Zweifel einfach mal bei der jeweiligen Wohngeldstelle anrufen und fragen, die Angaben in den Onlineportalen sind recht allgemein gehalten und können spezifische Konstellationen nicht berücksichtigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Das schreibst du so einfach, mit dem Anrufen! Seit Tagen wird das versucht, geht aber keiner ran, auch áuf Nachfrage - Mails wird nicht geantwortet, sondern nur auf das Internet verwiesen! Darum  hier die Frage, ob wer Erfahrungen damit gemacht hat und Auskunft geben kann!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Wenn er diese Unterlagen alle nicht hat, womit hat er dann den Erstantrag gestellt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Zitat von: Unwissender am 19. April 2023, 07:30:49Puh! Das wäre viel Papier!

Nur mal so ein Tipp:

Ich scanne schon seit Jahren alle wichtigen Unterlagen und speichere sie auf meinem PC als *.pdf. Und wenn die Behörden jeden Monat den z.Bsp. Mietvertrag (meiner = 18 Seiten) anfordern würden. Mit einem "Klick" und einer Email ist das Ganze dann "vom Tisch", ohne das auch nur ein Blatt Papier verschendet wurde!

Unwissender

Zitat von: Sheherazade am 24. April 2023, 08:07:38
Zitat von: Unwissender am 20. April 2023, 10:26:12Hab eben auf der Seite des Bayerportal gelesen das man die selben Unterlagen wie im Erstantrag vorlegen muss und noch Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid usw.! (hat er aber alles nicht)

Wenn er diese Unterlagen alle nicht hat, womit hat er dann den Erstantrag gestellt?
Die Unterlagen liegen ihm ja alle vor! Es geht nur darum, ob wieder alles kopiert und eingereicht werden muss!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Tini911

Normalerweise liegt doch dem Weiterbewilligungsantrag ein Blatt bei, welche Unterlagen gefordert werden, wenn nicht, dann erstmal soweit hinschicken, was denn noch gebraucht wird, fordert man eh ein.