Anstehende Gerichtsverhandlung > Vorabbrief vom SG > Eure Meinung?

Begonnen von Hansejunge, 19. April 2023, 13:41:03

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Hansejunge

Schönen Guten Tag,

nächste Woche habe ich eine mündliche Verhandlung zu meiner Klage.

Heute erschien bereits eine "Vorabinformation", wohl, damit man mir die Möglichkeit gibt, die Klage zurückzuziehen - und mir so vielleicht selbst den Weg zur nächsten Instanz selbst zu versperren, wenn ich zurückziehe?

Ein kurzer Sachverhalt dazu, ich zitiere auszugsweise "anonymisiert" aus meinem Antrag von damals:

"Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

bis Frühjahr 2018 war ich wohnhaft in Wohnort 1 und bezog Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter Wohnort 1.

Aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme in Wohnort 2 zum 01.04.2018,
kündigte ich meine Wohnung in Wohnort 1 fristgerecht, jedoch mit Sonderkündigungsrecht, aufgrund einer Mieterhöhung. Der früheste Kündigungstermin war dennoch erst der 30.04.2018, die Kündigung wurde von meinem Vermieter bestätigt.

So bezog ich bis zum 31.03.2018 ALG II am Wohnort 1. Der Mietzins für den Monat April 2018, der erste Monat meiner Arbeitsaufnahme in Wohnort 2 und sogleich der letzte Monat meines Mietvertrages in Wohnort 1 wurde nach Beantragung der doppelten Haushaltsführung (Vermittlungsbudget) und einem anhängenden Widerspruchsverfahren letztlich in voller Höhe übernommen.

Für die Monate Januar bis April 2018 erhielt ich nun meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung, also für die letzten 3 Monate meines Bezuges von ALG II in Wohnort 1 plus des Monats Aprils, in dem die Wohnung über das Vermittlungsbudget finanziert wurde.

Wie Sie sehen, ergibt sich laut Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von XX Euro.

Da ich derzeit leider wieder auf das Arbeitslosengeld II angewiesen bin [2019- Zeit, in der die BK-Nachzahlung bei mir eintraf] und mir keine finanziellen Mittel für die Bezahlung dieser Abrechnung zur Verfügung stehen, bitte ich um Übernahme dieser Kosten, entstanden aus dem Abrechnungszeitraum des damaligen Bezuges von ALG II Wohnort 1."



Zusammenfassung:

Ich erhielt ALG II am Wohnort 1 bis März 2018.
Ich hatte dann einen Job an Wohnort 2 ab April 2018, bin extra dorthin gezogen (andere Stadt / anderes Bundesland).
Nach dem Job hatte ich leider wieder ALG II, jetzt am Wohnort 2 ab September 2019.
Als ich ALG II am Wohnort 2 hatte, kam die Nachzahlung der Betriebskosten von Wohnort 1, im Jahr Ende 2019.
Das JC vom Wohnort 2 verweigert die Übernahme, das JC vom Wohnort 1 fühlt sich nicht mehr zuständig.

Ich stand also zu beiden Zeitpunkten im Bezug von ALG II, 2018 (Zeitpunkt der Betriebskosten) und 2019 (erhaltene Nachzahlung).

So kam es zu einem Widerspruch und schließlich zur Klage meinerseits. Nächste Woche ist Verhandlung, jetzt kam dieser "Infobrief".



Das SG lehnt jetzt in dieser "Vorabinfo" die Übernahme quasi ab, da ich nicht durchgängig in Bezug stand, sondern zwischendurch mal Geld verdient hatte. So kann das JC am Wohnort 2 keine Kosten übernehmen.

Was sagt ihr dazu?

Vielen Dank


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Du bist im März/April 2018 bei Wohnung 1 ausgezogen und hast jetzt erst die NK-Abrechnung bekommen? Oder wann genau?

Die Begründung für die voraussichtliche Ablehnung erscheint mir nicht richtig, aber da gibt es hier klügere Köpfe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 19. April 2023, 13:48:53Du bist im März/April 2018 bei Wohnung 1 ausgezogen und hast jetzt erst die NK-Abrechnung bekommen? Oder wann genau?

Die Begründung für die voraussichtliche Ablehnung erscheint mir nicht richtig, aber da gibt es hier klügere Köpfe.

Im Jahr 2020.

Das Gericht befasst sich jetzt mit meiner Klage aus 2020.

[Habe die Jahreszahlen ergänzt.]

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 19. April 2023, 13:50:51Im Jahr 2020.

Die NK-Abrechnung dürfte m.E. zu spät gekommen sein, wenn das Mietverhältnis im April 2018 endete. Ich habe was von 31.12. des Folgejahres in Erinnerung, das dürfte in deinem Fall der 31.12.2019 gewesen sein. Hast du dieser Abrechnung nicht widersprochen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 19. April 2023, 14:02:24Die NK-Abrechnung dürfte m.E. zu spät gekommen sein, wenn das Mietverhältnis im April 2018 endete. Ich habe was von 31.12. des Folgejahres in Erinnerung, das dürfte in deinem Fall der 31.12.2019 gewesen sein. Hast du dieser Abrechnung nicht widersprochen?

Die BK-Abrechnung für 2018 erhielt ich Ende Dezember 2019.

Sheherazade

Ja, was denn nun? Und mit welcher schriftlichen Begründung hat das aktuelle Jobcenter die Übernahme abgelehnt? Selbstverständlich wäre das Jobcenter, in dem du dich bei Fälligkeit der Nachzahlung im Bezug bist, dafür zuständig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 19. April 2023, 14:13:54Ja, was denn nun? Und mit welcher schriftlichen Begründung hat das aktuelle Jobcenter die Übernahme abgelehnt? Selbstverständlich wäre das Jobcenter, in dem du dich bei Fälligkeit der Nachzahlung im Bezug bist, dafür zuständig.

Das JC am Wohnort 2 lehnte die Übernahme der BK-Abrechnung für Wohnort 1 ursprünglich ab, weil die Wohnung über der angemessenen KdU lag. Hier argumentierte ich aber mit meinem eigenen Urteil, dass das JC auch dann die Kosten übernehmen muss, sprich ich wies nach, dass mein JC am Wohnort 1 auch schon mal die BK übernommen hatte, obwohl ich bereits über der KdU lag.

Weil die Geschichte mit der maximalen KdU also nicht zieht und ich so ein Verfahren bereits gewonnen hatte, kommt man jetzt halt mit der Geschichte, dass ich zwischendurch Geld verdiente und man deshalb nichts übernehmen darf.

Und genau darum geht es jetzt hier nur: Das Schreiben vom Gericht im Anhang.

Ratlos

DAs ist ein gerichtlicher Hinweis zu dem das Gericht verpflichtet ist.
Der Inhalt bedeutet nicht mehr und nicht weniger dass das SG deine Klage abweist, bzw. ein für dich negatives Urteil fällt praktisch mit fast gleicher Begründung.

Hansejunge

Zitat von: Ratlos am 19. April 2023, 14:53:18DAs ist ein gerichtlicher Hinweis zu dem das Gericht verpflichtet ist.
Der Inhalt bedeutet nicht mehr und nicht weniger dass das SG deine Klage abweist, bzw. ein für dich negatives Urteil fällt praktisch mit fast gleicher Begründung.

Ok, danke. Dann auf zur nächsten Instanz.

Ratlos

Mit dem Schreiben legt dir das SG nahe deine Klage wegen Erfolglosigkeit zurück zu nehmen. Ich habe das Urteil des BSG nicht gelesen, aber wenn es stimmt hasst du wohl auch vor dem LSG keinen Erfolg.
Prüfe doch mal das Urteil nach - meist sind auch wichtige Querverweise drin enthalten.

Hansejunge

Ich warte das Urteil ab von meiner Klage und sehe dann weiter.

Wenn ich jetzt zurücknehme, "verbaue" ich mir alles Weitere.

Ratlos

Nach Rücknahme der Klage ist dein Fall für das Gericht erledigt und gibt es keine 2. Instanz mehr

Hansejunge

Zitat von: Ratlos am 19. April 2023, 15:06:32Nach Rücknahme der Klage ist dein Fall für das Gericht erledigt und gibt es keine 2. Instanz mehr

Eben, darum KEINE Zurücknahme.

Ratlos


Hansejunge

Wir kommen vom Thema ab.


Danke für Deine Meinung/Worte.