Das JC kommt zu Besuch ( unangekündigt ) und fotografiert ua. fremde Post

Begonnen von Mostrich84, 19. April 2023, 14:13:22

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Mostrich84

Grüße zusammen,

Zitat von: Ratlos am 20. April 2023, 16:52:15Jetzt muss der Betroffene nur richtig reagieren dann ist im JC wohl die Kacke am dampfen.

Da wird auf jeden Fall reagiert, gerade das ganze " Gesamtpaket " ist einfach zu viel, um es einfach zu ignorieren.


Zitat von: Ratlos am 20. April 2023, 16:52:15P.S. Ich stell mir gerade vor was los wäre, würden sich die Nachbarn über das fotografieren ihrer Post auch beschweren
auweia fremde Post auch noch.


Den Nachbarn habe ich mittlerweile auch schon informiert + ihm die entsprechende Zeit genannt, das er sich auch das entsprechende Material abspeichern kann, er hat genau so Zugriff auf die Kamera wie wir. Ich kann ihn da sehr schwer einschätzen, denke hoffe aber das er sich das auch nicht gefallen lassen wird.

Für mich ist es aber, wie schon genannt, zu viel, um es einfach zu ignorieren.

Zitat von: horst am 20. April 2023, 18:02:13Die Mitarbeiter des Ermittlungsdienst-Teams haben sich unaufgefordert mit Hilfe ihres Dienstausweises zu legitimieren.


Zitat von: Mostrich84 am 19. April 2023, 14:13:22wenn Dick und Doof das Treppenhaus stürmen und einer Frau hinterher krakeelen, dass sie vom JC kommen.
Ist auch nicht gerade Föderativ, wenn die Frau generell schon eingeschüchtert war. " Unaufgefordert " ist an der Stelle aber auch etwas ganz anderes.


Ich habe mich in der Zwischenzeit auch mal etwas " informiert " ( Google ) und habe nirgendwo gesehen, dass das Fernbleiben eines Termines einen entsprechenden Hausbesuch rechtfertigt oder diesen sogar legitimiert. Vielmehr ist hier der korrekte Weg, das Fernbleiben der Termine über die gängigen Sanktionen zu " bestrafen "

Hier wurde ja gesagt, dass es sich um mehrere nicht wahrgenommene Termine handelt, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht. Es war lediglich ein Termin, auf den dann auch eine Sanktionsandrohung mit -10% folgte, aber nicht durchgesetzt worden ist.

Ich konnte dazu nirgendwo etwas Legitimes finden, was aufgrund eines nicht wahrgenommenen Termins einen Hausbesuch rechtfertigt sowie die TKKG Spielchen vor der Haustür und erst recht nicht für das Abfotografieren der Hauspost des Nachbarn ( denen wäre unsere wohl am liebsten gewesen )

Hier wurde weit,weit,weit( bitte beliebig erweitern ) über die Stränge geschlagen.







Bundspecht

Zitat von: Mostrich84 am 20. April 2023, 23:39:24er hat genau so Zugriff auf die Kamera wie wir.


mal eine Frage , die mir schon länger auf der Zunge liegt ....Du schreibst, dass Ihr mittels Kamera das Treppenhaus "überwacht" ....

Habt Ihr das mittels Aushang oder Aufkleber ala "Dieser Bereich wird Video überwacht" kenntlich gemacht ????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

FritzLoch

Zitat von: Bundspecht am 21. April 2023, 09:59:46
Zitat von: Mostrich84 am 20. April 2023, 23:39:24er hat genau so Zugriff auf die Kamera wie wir.


mal eine Frage , die mir schon länger auf der Zunge liegt ....Du schreibst, dass Ihr mittels Kamera das Treppenhaus "überwacht" ....

Habt Ihr das mittels Aushang oder Aufkleber ala "Dieser Bereich wird Video überwacht" kenntlich gemacht ????

Ich würde den Datenschutzbeauftragten darüber in Kenntnis setzen.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 21. April 2023, 09:59:46Habt Ihr das mittels Aushang oder Aufkleber ala "Dieser Bereich wird Video überwacht" kenntlich gemacht ????

Guter Einwurf.  :ok:

Wenn nicht, schnell nachholen bevor die Gegenseite reagieren kann. Die Aufkleber bekommt man relativ günstig bei Amazon.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Eine Hinweis auf Vidio-Überwachung auf einem privaten Grundstück ist nicht erforderlich, allerdings schadet er auch nicht

Eine Hinweispflicht ergibt sich weder aus dem BDSG noch aus dem LDSG (= Landesdatenschutzgesetzen und auch nicht aus der alles bestimmenden DSGVO.
In den §§ 1 und 4 des BDSG werden der Sinn der Anwendung einer Vidio-Überwachung und auch die Einschränkungen (Persönlichkeisrecht usw) für jeden verständlich dargelegt.
Beachte hierzu Beitrag Nr. 28 - Verfassungsverstoß = gröblichste Verletzung

Die Einschüchterungstaktik der JC Mitarbeiter ist natürlich für die wichtig. Die Leute werden so verunsichert, bekommen ggf. sogar Angst und verplappern sich dann unüberlegt.

Mostrich84

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 11:09:11Die Einschüchterungstaktik der JC Mitarbeiter ist natürlich für die wichtig. Die Leute werden so verunsichert, bekommen ggf. sogar Angst und verplappern sich dann unüberlegt.


Das würde dementsprechend heißen, dass die Einschüchterung gezielt, sondern auch planmäßig / geschult ist?

Ich werde auf jeden Fall über dieses WE die entsprechende Meldung verfassen und nach Fertigstellung los faxen und als Einschreibe-Rückschein hinterherschicken.

Ratlos

Zitat von: Mostrich84 am 21. April 2023, 11:21:53Das würde dementsprechend heißen, dass die Einschüchterung gezielt, sondern auch planmäßig / geschult ist?
Aber ganz sicher!! Die kommen doch nicht zum Kaffeekränzchen um Omas Kuchen zu probieren.
Wie jeder kleine Polizist brauchen die auch Erfolge.

§ 4 BDSG zu den Fotos:
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses gesetzlich erlaubt oder angeordnet wird oder eben  der Betroffene eingewilligt hat.
Personenbezogene Daten sind immer beim Betroffenen zu erheben und nicht fotografisch zu dokumentieren.

Aus der DSGVO:
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und besonders deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
DAS GANZE GILT SCHON SEIT 2018

Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 21. April 2023, 11:21:53Ich werde auf jeden Fall über dieses WE die entsprechende Meldung verfassen und nach Fertigstellung los faxen und als Einschreibe-Rückschein hinterherschicken.

Und denk an das Hinweisschild der Videoüberwachung, sonst wird deine Meldung zum Bumerang.

Hinweise und Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung (auch im privaten Bereich) findest du hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Der Link von @  Sheherazade muss dich nicht interessieren, der macht dich nur unsicher und bringt nichts rechtliches.
ABUS ist ein privates Unternehmen das Sicherheitstechnik herstellt - nichts weiter als Hinweise geben die und weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rechtsberatung gibt und weisen auch nicht auf die Gesetzeslage hin.

Für dich aber zählt nur das Gesetz wie ich es dir zitiert habe und du nachprüfen kannst.
Das Geschwürbel einer Firma kannst vergessen.

Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 12:27:34Der Link von @  Sheherazade muss dich nicht interessieren, der macht dich nur unsicher und bringt nichts rechtliches.

Ganz schön mutig für jemanden, der noch nicht mal "Video" richtig schreiben kann. Selbstverständlich steht in dem Link auch was rechtliches zum Nachlesen. Der TE wird aber nicht gezwungen, sich in mehrere Richtungen schlau zu machen, du darfst dich auch hier gerne wieder als alleinige persönliche Rechtsberatung aufspielen.


"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Zitat von: Sheherazade am 21. April 2023, 12:55:26als alleinige persönliche Rechtsberatung aufspielen.
Merke dir für alle Zukunft:
Ich mache Aufklärung zu einem Sachverhalt und niemals eine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich bennene amtliche Rechtsquellen, mehr nicht.
Ich kann nichts für deine Unwissenheit wenn du statt das Recht lieber das verkaufsfördernde Geschwürbel eines Technikherstellers postet.
Deine dummdreisten Angriffe zeugen nur von deiner Neidzerfressenheit wegen deiner Unkenntnisse gegenüber anderen die sich auskennen.
Muss halt erst das Recht lernen und dann erst posten  :lachen: Du bist hier noch lange nicht das non plus ultra.
Den Tippfehler schenke ich dir.

Und jetzt halte dich bitte fern von mir und lass mich meine Arbeit hier tun.

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 21. April 2023, 12:18:29Und denk an das Hinweisschild der Videoüberwachung, sonst wird deine Meldung zum Bumerang.


ich kann nur aus eigener Erfahrung soviel erklären ....Bei uns im Haus (auch Privat) wurde und wird der Fahrstuhl immer wieder von irgendwelchen Idioten mit Farbe und oder linken Parolen beschmiert.

Der VM hat den insgesamt drei mal wieder "hübsch" gemacht. Doch irgendwann hatte der VM (verständlicher weise) auch dazu keinen Bock mehr.

Also rückte eine Firma an und installierte in der Fahrstuhlkabine eine Kamera. Was fehlte war besagter "Hinweis" das der Fahrstuhl per Video überwacht wird/wurde....

ca. eine Woche später war hier ein Großaufgebot vom Hausmeister, der Polizei, einem Vertreter des VM , und anderen mir nicht bekannten Personen. Es gingt aber wohl um den Fahrstuhl.

Der Fahrstuhl war dann zwei Tage "außer Betrieb"  :scratch:  Am dritten Tag habe ich dann zufällig den Hausmeister angetroffen, wie er IM Fahrstuhl und an jeder Tür des Fahrstuhles besagte Aufkleber anbrachte. Im Gespräch mit dem Hausmeister stelle sich dann raus, dass sich "irgendjemand" wohl auf den Schlips getreten gefühlt hat, und den VM bei der Polizei angezeigt hätte ....

Gab wohl mächtig Ärger für den Hausmeister und auch für die Firma , die die Cam Installiert hat und besagten Aufkleber wohl "vergessen" hatte....

Von daher weis ich eben, dass ,wenn ein Bereich Video überwacht wird , dies zwingend anzuzeigen ist. 

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 13:02:26Und jetzt halte dich bitte fern von mir und lass mich meine Arbeit hier tun.

Meinst Du nicht, dass DU jetzt ein wenig übertreibst !?


Damit diese Personen aber nicht illegal gefilmt werden, gilt eine Hinweispflicht. Die Videoüberwachung und Hinweispflicht wird so umgesetzt, dass Sie ein Hinweisschild auf dem Privatgrundstück oder auf dem Firmengelände anbringen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass Sie die Umgebung filmen. Somit haben Sie die Personen informiert und Ihnen eine Wahl gegeben, ob Sie das Grundstück betreten oder nicht. Sollten Sie das Grundstück betreten, haben Sie somit eine Willenserklärung abgegeben und stimmen automatisch dem Filmen zu.

Quelle: https://www.kriminalberatung.de/rechtslage-videoueberwachung/



So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Naja dann lügt halt das BDSG und die DSGVO.  :lol: Und den Verfassungsverstoß kannst du auch vergesssen weil dir dann letztendlich der Nachweis für die Observierung fehlt.
Dann waren meine gesetzlich fundierten Beiträge nutzlos und du hast nichts in der Hand außer einen zulässigen Hausbesuch. Damit ist der Thread geplatzt. Im Prinzip war er dann ein Theater für Nichts!
Schönen Tag dir.
________________
Jetzt gebe ich @ Sheherazade recht. Es ist sinnlos hier rechtskonforme Aufklärung zu halten.
Schwürbeleien kommen hier scheinbar besser an. Cu @ all
______________________
Antwort aus deinem Link @ Bundspecht::
Grundsätzlich dürfen Sie Kameras am eigenen Haus oder auf dem Firmengelände anbringen. Solange es Ihr Privatbesitz ist, ist das Anbringen von Überwachungskameras vollkommen legitim.  :lol:
UND DAS HAUS IST PRIVATER BESITZ !
Sie können sogar ein Privatgrundstück Hinweisschild aufstellen, welches Diebe zusätzlich warnen soll.
KÖNNEN ein Schild aufstellen heißt nicht MÜSSEN ein Schild aufstellen.

Zu unterscheiden ist dabei ob die Kamera im privaten Haus oder auf öffntlichen Grund (z.B. Aldi Parkpltz) aufgestellt wird.



Bundspecht

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 13:19:16Grundsätzlich dürfen Sie Kameras am eigenen Haus oder auf dem Firmengelände anbringen. Solange es Ihr Privatbesitz ist, ist das Anbringen von Überwachungskameras vollkommen legitim.

DAS hat auch niemand bestritten !!!!

Du hättest den Link vielleicht ganz lesen sollen ! Nicht umsonst steht da wichtiger Satz

"Damit diese Personen aber nicht illegal gefilmt werden, gilt eine Hinweispflicht"

Du kannst auf zig Seiten im Netzt nachsehen. Und auf JEDER ist zu lesen , dass es Plicht ist auf eine Videoüberwachung hinzuweisen !

Es gibt da nur ganz wenige Ausnahmen dieser Regel....

Aber wie ich Dich hier so kenne, wirst Du das bestimmt wieder ins Lächerliche ziehen, weil DU ja der Allwissende hier bist.

PS: Wenn man liest dann richtig .... :lachen:  Das von Dir betonte "Können" bei Schild aufstellen, bezieht sich darauf , wenn man Diebe warnen möchte als Abschreckung !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Quinky

Eine Ausnahme gibt es wegen der Hinweispflicht:
WENN die Kamera NUR!!!! das eigene Grundstück filmt und auch ausgeschlossen ist, das fremde Grundstücke/öffentliche Straße/Plätze mit aufgezeichnet werden, benötigt man keine Hinweispflicht.
Sobald aber etwas außerhalb seines Grundstückes aufgenommen werden KÖNNTE, besteht Hinweispflicht.