Das JC kommt zu Besuch ( unangekündigt ) und fotografiert ua. fremde Post

Begonnen von Mostrich84, 19. April 2023, 14:13:22

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Sheherazade

Zitat von: Quinky am 21. April 2023, 14:31:32WENN die Kamera NUR!!!! das eigene Grundstück filmt und auch ausgeschlossen ist, das fremde Grundstücke/öffentliche Straße/Plätze mit aufgezeichnet werden, benötigt man keine Hinweispflicht.
Sobald aber etwas außerhalb seines Grundstückes aufgenommen werden KÖNNTE, besteht Hinweispflicht.

Das ist etwas überholt, weil mittlerweile auch andere Personen wie z. B. der Briefträger, Paketzusteller, Schornsteinfeger und auch anderer Besuch, die das Privatgrundstück u. U. betreten um an die Haustüre zu gelangen, über die Videoaufzeichnung informiert werden müssen. Diese Personen können erst mit dem Hinweis entscheiden, ob sie das Grundstück trotzdem betreten (und damit ihr Einverständnis signalisieren) oder es eben nicht tun, weil sie nicht ins Bild möchten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Quinky am 21. April 2023, 14:31:32Sobald aber etwas außerhalb seines Grundstückes aufgenommen werden KÖNNTE,

Du darfst GARNIX außerhalb deines Grundstückes aufnehmen , weder mit noch ohne Hinweis....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Zitat von: Bundspecht am 21. April 2023, 14:22:56amit diese Personen aber nicht illegal gefilmt werden, gilt eine Hinweispflicht"
Das gilt aber nicht für ein privates Hausund ändert nichts daran dass personenbezogene Fotografien verboten sind. Interpretieren von Gesetzen ist nicht deine Stärke.
Siehe auch Beitrag @ QuinkyNr 44
Zitat von: Quinky am 21. April 2023, 14:31:32WENN die Kamera NUR!!!! das eigene Grundstück filmt und auch ausgeschlossen ist, das fremde Grundstücke/öffentliche Straße/Plätze mit aufgezeichnet werden, benötigt man keine Hinweispflicht.
Zitat von: Bundspecht am 21. April 2023, 14:42:37u darfst GARNIX außerhalb deines Grundstückes aufnehmen , weder mit noch ohne Hinweis....
Das nervt jetzt! Die Kamera von Mostricht nimmt NICHTS außerhalb des Grundstückes auf sondern nur den Hausflur
Mann muss lesen und interpretieren schwer sein.

ALLES LACHHAFT: MOSTRICHT WILL NUR WISSEN OB DAS JC IHN DURCH RUFEN IM TREPPENHAUS OUTEN DARF (wir sind vom JC haben sie gerufen)
UND OB DAS FOTOGRAFIEREN SEINER UND FREMDER POST ERLAUBT IST.
Mehr will er gar nicht und das ist lange schon beantwortet.

Jaja so bläht man Threads auf und driftet vom Thema ab und hängt sich an nichts sagenden Kleinigkeiten auf. Viel Spaß dabei.


horst

Zitat von: Sheherazade am 21. April 2023, 14:39:48Das ist etwas überholt, weil mittlerweile auch andere Personen wie z. B. der Briefträger, Paketzusteller, Schornsteinfeger und auch anderer Besuch, die das Privatgrundstück u. U. betreten um an die Haustüre zu gelangen, über die Videoaufzeichnung informiert werden müssen.

in meiner Tätigkeit im Beruf kenne ich das bei Attrappen Kameras wegen der vielen Kellereinbrüche aber das fruchtet kein Einbruch danach mehr gehabt. Aber bei Mostrich84 eine scharfe im Treppenhaus eingebaut wurde, ist mir schleierhaft und dann noch ohne Hinweisschild.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 13:19:16Grundsätzlich dürfen Sie Kameras am eigenen Haus oder auf dem Firmengelände anbringen. Solange es Ihr Privatbesitz ist, ist das Anbringen von Überwachungskameras vollkommen legitim.  :lol:
UND DAS HAUS IST PRIVATER BESITZ !
Aber nicht privaten Besitz von Mostrich84? Zumindest wohnen dort mehrere Parteien und schon deshalb greift diese "Ausnahme" nicht, die zudem keine ist.

Es kommt immer darauf an, wer was wo und wozu installiert und welcher Raum davon betroffen ist.
Wer sein Privatgrundstück, auf dem nur er lebt, mit Video überwachen will, der kann das ohne Einschränkung und Hinweise tun. Allerdings darf dabei kein öffentlicher Raum oder der von Dritten mit überwacht werden.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, kann der Eigentümer zwar das Gelände (mit plausiblem Grund, z.B. zur Absicherung gegen Vandalismus) mit Video überwachen, muss aber dies den Mietern/Bewohnern durch entsprechende Hinweisschilder anzeigen.
Als Mieter darf man außerhalb der Wohnung bzw. mit Sichtbereich nach Außen überhaupt keine Videoüberwachung anbringen.

Wie genau es sich hier verhält  :weisnich:
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Ottokar am 21. April 2023, 15:36:27Absicherung gegen Vandalismus) mit Video überwachen, muss aber dies den Mietern/Bewohnern durch entsprechende Hinweisschilder anzeigen.
genau, denn diese schrecken ja explizit schon einen Dieb ab.

Ottokar

Über Sinn und Unsinn derartiger Hinweisschilder zu diskutieren ist pure Zeitverschwendung.
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Mostrich84

Zitat von: horst am 21. April 2023, 15:23:50dann noch ohne Hinweisschild.

Interessant, zitiere mir bitte eben meinen Post, in dem ich die Frage beantwortet habe. Danke

Zitat von: horst am 21. April 2023, 15:23:50Aber bei Mostrich84 eine scharfe im Treppenhaus eingebaut wurde, ist mir schleierhaft


Ich wüsste nicht, wieso dich der Grund interessieren sollte.


Interessant ist hier alleine tatsächlich nur dieses:

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 14:42:51MOSTRICHT WILL NUR WISSEN OB DAS JC IHN DURCH RUFEN IM TREPPENHAUS OUTEN DARF (wir sind vom JC haben sie gerufen)
UND OB DAS FOTOGRAFIEREN SEINER UND FREMDER POST ERLAUBT IST.
Mehr will er gar nicht und das ist lange schon beantwortet.


Hier wurde für mich alles zutreffende absolut zufriedenstellend von mehreren von euch beantwortet.

Lieben Dank an dieser Stelle!

Ich ignoriere diesen Thread ab hier

Ottokar

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