Mitteilung des Arbeitgebers bei Arbeitsaufnahme

Begonnen von Hartzfrei, 07. Juni 2023, 01:59:41

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Ellen_Alien

Zitat von: Sensoriker am 11. Juni 2023, 20:15:42Der AV ist immer noch völlig irrelevant um eine evtl Überzahlung (oder sonst irgendwas) im Juni zu berechnen und darf auch nicht gefordert werden.

Ich persönlich würde denen schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass ich ab/seit xx eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachgehe und ab Juli auf weitere Zahlungen vom JC verzichte.
Die Lohnabrechnung für Juni sowie der Kontoauszug wo ersichtlich ist wann das erste Gehalt eingegangen ist, wird nach Erhalt unverzüglich zugesandt.

Das ist völlig ausreichend um eine eventuelle Überzahlung im Juni zu berechnen. Den AG kann das JC schonmal gar nicht anschreiben, da der ihnen bis dato nicht bekannt ist. Den AG in der später eingereichten Abrechnung/Kontoauszug kann man notfalls noch schwärzen. Da ich dann ab Juli nicht mehr Leistungsempfänger wäre, hat das JC auch keine Berechtigung mehr den AG anzuschreiben. Vor allem da eine Lohnabrechnung dann vorliegt. Die Forderung nach eine zusätzliche Einkommensbescheinigung wäre eine nicht zulässige doppelte Datenerhebung.

Das wäre, aber wie gesagt meine Vorgehensweise. Wie der TE das im Endeffekt handhabt muss er natürlich selber wissen.
Sehe ich genauso und würde ich auch so handhaben. 👍🏻