Jobcenter zweckentfremden 1,5 Milliarden Euro

Begonnen von selbiger, 05. Mai 2023, 09:56:58

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selbiger

Eigentlich sollte das Bürgergeld im Gegensatz zu Hartz IV einen Wandel in den Jobcentern bewirken. Leistungsberechtigte sollten besser beraten werden, man wollte den Leistungsberechtigten künftig auf Augenhöhe begegnen. Um den Bürgergeldbeziehern den Ausstieg aus dem Leistungsbezug zu ermöglichen, sollten auch mehr und bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dafür fehlen jedoch rund 1,5 Milliarden Euro.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-zweckentfremden-15-milliarden-euro
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Das Geld ist nicht zweckentfremdet, da beide Haushalte (Eingliederungstitel und Verwaltungshaushalt) deckungsgleich sind.
Die Überschrift ist wieder bewusst reißerich gewählt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

horst

Zitat von: BigMama am 05. Mai 2023, 10:05:20Die Überschrift ist wieder bewusst reißerich gewählt.
nein hier wird auch eine Begründung geliefert warum es Zweckentfremdet wird.
ZitatJobcenter geben Geld für Verwaltung statt für Weiterbildungen aus
Wer nach den Ursachen forscht, wird feststellen, dass die jüngsten Gesetze zur Weiterbildungsförderung verpuffen. Den Jobcentern fehlen schlicht die finanziellen Mittel. Die Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine und die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst tragen dazu bei, dass die Mittel knapp werden.

BigMama

Die Begründung läuft ins Leere, wenn man weiß, dass EGT und Verwaltungshaushalt deckungsgleich sind.
Es ist legitim Gelder aus dem einen Titel in den anderen Titel zu geben.
Somit liegt keine Zweckentfremdung vor.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

götzb

Sofern diese Gelder für Zwangsmaßnahmen und Aktivierungen fehlen
und in goldene Stühle für Mitarbeiter im Jobcenter fliesen ist
alles in Butter.  :sehrgut:
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

ellie

Wenn es mal so wäre
Stattdessen werden minderwertige Maßnahmen statt qualitativer Weiterbildung gefördert. Das geht auch vom goldenen Bürostuhl aus.

selbiger

wenn man für a gelder bekommt die dafür gedacht sind..aber für b ausgegeben werden..denn ists ganz klar zweckentfremden..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

horst

Zitat von: BigMama am 05. Mai 2023, 10:44:38Die Begründung läuft ins Leere, wenn man weiß, dass EGT und Verwaltungshaushalt deckungsgleich sind.
Es ist legitim Gelder aus dem einen Titel in den anderen Titel zu geben.
Somit liegt keine Zweckentfremdung vor.
ich kann mir nicht vorstellen das eine Kommune so viel Geld hat die ganzen Flüchtlingsströme und auch noch Weiterbildungsförderungen finanzieren kann und wenn das Geld vom Bund kommt, wird das sicher nicht bei unserer Bürokratie schnell bei den JC ankommen.

BigMama

Zitat von: horst am 05. Mai 2023, 18:25:14ich kann mir nicht vorstellen das eine Kommune so viel Geld hat die ganzen Flüchtlingsströme und auch noch Weiterbildungsförderungen finanzieren kann und wenn das Geld vom Bund kommt, wird das sicher nicht bei unserer Bürokratie schnell bei den JC ankommen.
Sorry, ich verstehe nicht was du damit meinst.

Aber es geht hier um die Deckungsgleichheit zweier Haushaltstitel. Die Jobcenter bekommen eine Summe x, die für die Verwaltungskosten (Personalkosten, keine Möbel wie in einem anderen Faden von einem User erwähnt) und den Eingliederungstitel (FbW, VB, ESG, EGZ, 16a, AGH, 16e, 16i uvm) gesamt. Wie die JC die Kosten auf die beiden Titel aufteilen, bleibt ihnen überlassen. Hintergrund ist, dass es den JC freisteht, gewisse Dienstleistungen (nicht alle) auch selbst zu erbringen und diese nicht durch Dritte (Maßnahmenträger) erbringen zu lassen. Beispielsweise können JC ein eigenes Bewerbercenter mit eigenen Mitarbeitern betreiben und brauchen dadurch weniger Geld für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für eine Maßnahme bei einem Träger (AVGS-MAT).
Die Tariferhöhung im ÖD wird sich maßgeblich auf diesen Titel auswirken, nämlich den Verwaltungshaushalt, da die Personalkosten aus diesem Titel bestritten werden. Somit werden die Häuser im Laufe des Jahres umschichten müssen. Hierbei müssen sie jedoch bis zum 31.12.2023 Sorge tragen, dass für alle Förderinstrumente ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Vielleicht ist jetzt verständlicher was ich mit meiner Aussage meinte, dass es keine Zweckentfremdung ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

AlterGaul

Zitat von: selbiger am 05. Mai 2023, 18:11:44wenn man für a gelder bekommt die dafür gedacht sind..aber für b ausgegeben werden..denn ists ganz klar zweckentfremden..
Auch hier fehlen dir mal wieder elementare Kenntnisse und zwar diesmal im Haushaltsrecht. Das hat mit zweckentfremden überhaupt nichts zu tun.
Liefere doch mal eine plausible Begründung mit Angabe einer Gesetzesquelle warum das zweckentfremden sein soll.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

selbiger

Zitat von: AlterGaul am 05. Mai 2023, 18:55:21
Zitat von: selbiger am 05. Mai 2023, 18:11:44wenn man für a gelder bekommt die dafür gedacht sind..aber für b ausgegeben werden..denn ists ganz klar zweckentfremden..
Auch hier fehlen dir mal wieder elementare Kenntnisse und zwar diesmal im Haushaltsrecht. Das hat mit zweckentfremden überhaupt nichts zu tun.
Liefere doch mal eine plausible Begründung mit Angabe einer Gesetzesquelle warum das zweckentfremden sein soll.


 :sleep:  wir reden hier von geld für a und b usw..weis nicht was du schonwieder von mir wilst..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Zitat von: selbiger am 05. Mai 2023, 19:07:20wir reden hier von geld für a und b usw..weis nicht was du schonwieder von mir wilst..
Ich habe versucht es in meinem Beispiel vereinfacht darzustellen. Es ist keine Zweckentfremdung, sondern ganz legitim.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Greywolf08

Zitat von: BigMama am 05. Mai 2023, 19:17:10Ich habe versucht es in meinem Beispiel vereinfacht darzustellen. Es ist keine Zweckentfremdung, sondern ganz legitim.
Bin mir nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe :weisnich:
Aber kannst mich ja gerne korrigieren :zwinker:

Die Jobcenter bekommen für Pos. a und b einen Betrag X.
Allerdings obliegt es ihnen selbst, wieviel sie wofür von a nach b umschichten oder umgekehrt.
Angenommen das Jc bekommt für Pos. a (Verwaltungskosten) 900.000 EUR und für Pos. b (Weiterbildungs-/Fortbildungsmaßnahmen) 500.000 EUR.
Nun braucht das JC von Pos. a nur 700.000 EUR. Die restlichen 200.000 EUR wandern zusätzlich in Pos. b - oder umgekehrt.

Somit keine Zweckentfremdung.

BigMama

 :ok:
Korrekt.

Das Jobcenter muss aber dafür Sorge tragen, dass immer ausreichen Geld im Eingliederungstitel vorhanden ist um alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente bedienen zu können. Es ist nicht zulässig eine Förderung abzulehnen weil kein Geld mehr da ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

a_good_heart

Zitat von: Greywolf08 am 05. Mai 2023, 19:36:31Somit keine Zweckentfremdung.

Stimmt, so was nennt man nämlich 'Verarsche am Bürger'... :blum:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)