Wiederspruchkosten

Begonnen von reigen, 19. Mai 2023, 16:56:04

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Ottokar

Zitat von: reigen am 21. Mai 2023, 11:36:52Muss man bei Widerspruch angeben das man sein Porto und andere erstandet bekommen will.
Nein, muss man nicht, würde zu dem Zeitpunkt auch keinen Sinn ergeben, da dann noch gar nicht fetsteht, ob ein Erstattungsanspruch nach § 63 SGB X besteht und wie hoch dieser ist.

Zitat von: reigen am 21. Mai 2023, 11:36:52Zahlt der neue Brief den man aufsetzt um die Kosten erstattet zu kommen auch noch zu dem kosten den man erstattet bekommt?
Nein, die Kostenrechnung erfolgt ja in eigener Sache und zudem erst nach dem Ende des Widerspruchsverfahrens, und danach entstehende Kosten sind schon von gesetzeswegen nicht unter § 63 SGB X subsummiert.

Zitat von: reigen am 21. Mai 2023, 11:36:52Gibt es eine Pauschale für Strom, da man sich in Internet über seine rechte Informiert?
Nicht für Privatpersonen.

Zitat von: reigen am 21. Mai 2023, 11:36:52Wenn es jetzt vors Gericht geht ohne Anwalt, bekommt man nur Kopiergeld für die ausgedruckte Seiten für die Gegenseite und Gericht oder auch die Kopie die man für sich selbst ausdrucken um bei der Gerichtsverhandlung dabei zu haben?
Wenn du für dich selbst Ausdrucke oder Kopien anfertigst, ist das deine Sache.
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