WBA

Begonnen von FFMYEAH, 05. Mai 2023, 22:53:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

FFMYEAH

Zitat von: FFMYEAH am 18. Mai 2023, 08:53:26Und die Eingliederungsvereinbarung VOR dem neuen Bescheid zum 1.6. ?
ist durchaus erlaubt und zwar  AB Antragstellung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FFMYEAH

Habe das Schreiben jetzt nicht bei mir, weil ich am Feiertag unterwegs bin. Halb so dramatisch nicht mit Einschreiben verschickt und eben auch überhaupt nicht pünktlich zum Termin. Versuchen telefonisch zu klären oder eine E-Mail schreiben? Wahrscheinlich war das Ding im Brief und sollte dort persönlich ausgefüllt und abgegeben werden, kann ich es schnellstmöglich per Scan schicken oder gegebenfalls per Post? Wie sollte ich mich jetzt verhalten, möchte das gleich morgens um 9:00 Uhr klären. Danke!

Fettnäpfchen

FFMYEAH

was du schreibst verstehe ich nicht. Kannst du nicht die passenden Begrifflichkeiten dazu schreiben? damit man weiß was du meinst schließlich hat man nach nochmaligem lesen eine Auswahl was gemeint sein könnte aber das wären nur Mutmaßungen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.