Antragstellung im SGBXII - Sozialhilfe

Begonnen von Maxwell, 07. Mai 2023, 19:33:59

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Maxwell

Hallo, liebe Foren-Gemeinde!

Eine Freundin kommt nicht umhin aufstockende Leistungen beim Sozialamt zu beantragen, da ihre Altersrente zu gering ist.

Nun hat das hiesige Sozialamt eine eindrucksvolle Forderungsliste, ohne dessen Einreichen nichts bearbeitet wird.

Auch aus meiner Sicht ist die Forderungsliste in großen Teilen entweder nicht datenschutzkonform oder sogar rechtswidrig, vieles ist m.E. zur Bearbeitung des Antrags auch nicht leistungsrelevant wie z.B.:

-- Kopie des Personalausweises - unnötig und m.E. auch nicht zulässig

-- Mietbescheinigung - nicht zulässig, wie auch im SGB II: Der Bezug wird offenbart.

-- Bank-/Engagement - Bescheinigung - unnötig. Bankverbindung bereits durch Kontoauszüge dargelegt (doppelte Datenerhebung)

-- Versicherungspolicen über freiwillige Versicherung - Warum? Wird eh vom Regelsatz bezahlt.

-- Unterschrift unter das Merkblatt "Zusammenstellung wichtiger Informationen für alle, die Sozialhilfe erhalten wollen", das unterschrieben werden soll. Hier insbes. auf Seite 2 die Einverständniserklärung:
"ich bin damit einverstanden, dass mein Kreditinstitut auf Anforderung des Fachbereichs Jugend und Soziales die Sozialhilfe an die Stadtkasse Hagen zurück überweist, sofern sie ohne Rechtsgrund gezahlt wurde, dies der Fachbereich Jugend und Soziales dem Kreditinstitut mitteilt und ein entsprechende Guthaben vorhanden ist. Diese Regelung gilt auch, wenn die Sozialhilf meinem Konto bereits gutgeschrieben wurde."

Dies dürfte rechtswidrig sein. Ist nicht auch im SGB XII ein förmliches Verfahren zur Rücknahme der Bewilligung und Erstattung der zu Unrecht erbrachten Leistungen einzuleiten (§§ 44 ff. SGB X)?

Ich habe mal die Forderungsliste, Bank-Engagement Bescheinigung, das Merkblatt sowie die Aufforderungen zur Mitwirkung eingestellt. Aber beim Sozialamt bleibt man stur.

Wenn ihr euch die Forderungsliste etc anschauen und mir eure Einschätzung dahingehend mitteilen könntet bzw. ob ihr meine Einschätzungen teilt, wäre ich euch äußerst dankbar.

Bitte nur seröse Antworten. Antworten wie "Reich doch alles ein" bitte ich zu unterlassen, da diese nicht hilfreich sind. Vielen DAnk!

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horst

Zitat von: Maxwell am 07. Mai 2023, 19:33:59-- Kopie des Personalausweises - unnötig und m.E. auch nicht zulässig
nein nur wenn du für die Freundin beantragen solltest.

Zitat von: Maxwell am 07. Mai 2023, 19:33:59"ich bin damit einverstanden, dass mein Kreditinstitut auf Anforderung des Fachbereichs Jugend und Soziales die Sozialhilfe an die Stadtkasse Hagen zurück überweist, sofern sie ohne Rechtsgrund gezahlt wurde, dies der Fachbereich Jugend und Soziales dem Kreditinstitut mitteilt und ein entsprechende Guthaben vorhanden ist. Diese Regelung gilt auch, wenn die Sozialhilf meinem Konto bereits gutgeschrieben wurde."
nein da greift automatisch §103 SGB XII und §45 SGB X

Zitat von: Maxwell am 07. Mai 2023, 19:33:59-- Mietbescheinigung - nicht zulässig, wie auch im SGB II: Der Bezug wird offenbart.

-- Bank-/Engagement - Bescheinigung - unnötig. Bankverbindung bereits durch Kontoauszüge dargelegt (doppelte Datenerhebung)
genau

Maxwell

Vielen, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. :sehrgut:

Und es wird dann mal der Bundesdatenschutzbeauftragte angeschrieben werden!

Fettnäpfchen

Maxwell

da es ein Neuantrag ist sehe ich das etwas anders.
Zitat von: Maxwell am 07. Mai 2023, 19:33:59-- Kopie des Personalausweises - unnötig und m.E. auch nicht zulässig

-- Mietbescheinigung - nicht zulässig, wie auch im SGB II: Der Bezug wird offenbart.

-- Bank-/Engagement - Bescheinigung - unnötig. Bankverbindung bereits durch Kontoauszüge dargelegt (doppelte Datenerhebung)

-- Versicherungspolicen über freiwillige Versicherung - Warum? Wird eh vom Regelsatz bezahlt.
Kopie Perso darf in der Zwischenzeit verlangt werden. Allerdings sollte einiges beachtet werden. s. Anhang

Mietbescheinigung oder MV beides wäre eine doppelte Datenerhebung.
Also mit Vorlage MV (und aktuellen Änderungen) und BK Abrechnung muss man sich seinem VM gegenüber nicht outen.

Bankbescheinigung sowieso; denn Kontoauszüge sagen nichts aus über andere vorhandene Anlagen.

Es gibt auch Versicherungen über die man Kapital aufbauen kann und daher ist das relevant denn das wird ja zur Berechnung gebraucht. Wenn es keine gibt schreibt man das ja in den Antrag (Kreuzchen bei nein) bzw schreibt es nicht.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Maxwell

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2023, 12:57:38Kopie Perso darf in der Zwischenzeit verlangt werden. Allerdings sollte einiges beachtet werden. s. Anhang
Ihr wurden die Unterlagen persönlich ausgehändigt. Warum also dann noch eine Kopie vom Perso??? Auf Möglichkeit des Schwärzens wurde zudem nicht hingewiesen.


Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2023, 12:57:38Bankbescheinigung sowieso; denn Kontoauszüge sagen nichts aus über andere vorhandene Anlagen.
Sie muss doch eh ihr "Vermögen" und alle Konten angeben, einschließlich Auszüge, ggfs. Depots etc. Zu allem gibt es ja bereits Dokumente der Bank, die eh vorzulegen sind. Zu allen Banken laufen und sich dort zusätzlich noch diese Bank / Engagement - Bescheinigung ausfüllen zu lassen, dürfte ebenfalls doppelte Datenerhebung darstellen...


Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2023, 12:57:38Es gibt auch Versicherungen über die man Kapital aufbauen kann und daher ist das relevant denn das wird ja zur Berechnung gebraucht. Wenn es keine gibt schreibt man das ja in den Antrag (Kreuzchen bei nein) bzw schreibt es nicht.

MfG FN
Ja, das stimmt. Aber dann hätte das Sozialamt nicht schreiben dürfen "Freiwillige Versicherungen". Denn Haftpflicht-, Hausrat-, Glas-, ggfs. Rechtsschutzversicherung sind auch freiwillig, aber nicht leistungsrelevant.


Ich schick das zum Bundesdatenschutzbeauftragten. Deren Datensammelwut geht irgendwie ein bisschen zu weit.

Danke an alle!


Flinte

einige Versicherungen werden auch übernommen bei Rente mit Aufzahlung. Weiß ich von meiner Nachbarin