Erst Eigentumswohnung kaufen, dann Bürgergeld beantragen

Begonnen von Sese, 10. Mai 2023, 21:19:59

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich frage für eine Freundin.

Sie ist Peruanerin und kommt mit ihrem deutschen Sohn nach Deutschland. Sie erhält eine Hinterbliebenenrente.

Sie will sich in Deutschland eine Wohnung kaufen, um hier zu leben.

Angenommen sie hat 200.000 Euro und kauft sich für 175.000 Euro eine 80qm-Wohnung für sich und ihren Sohn.

Danach bleiben ihr 25.000 Euro.

Falls ihre Einnahmen (Hinterbliebenenrente plus Kindergeld) nicht ausreichen für Wohnkosten und Lebensunterhalt, könnte sie dann Bürgergeld bekommen ?

Welche Limits gibt es bei der Wohnungsgröße ?

Spring23

Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 21:19:59...
Falls ihre Einnahmen (Hinterbliebenenrente plus Kindergeld) nicht ausreichen für Wohnkosten und Lebensunterhalt, könnte sie dann Bürgergeld bekommen ?
Wie alt ist das Kind? Ist der Vater des Kindes tot? Wenn ja: Nachzug hier nach D ohne Arbeit wozu?

Wenn sie Bürgergeld bekommt, dann sicher mit allen entsprechenden Pflichten, sich um eine Arbeit zu bemühen.

Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 21:19:59Welche Limits gibt es bei der Wohnungsgröße ?
wären bei 80 qm für 2 Personen nicht überschritten.

Denkbar wäre allerdings, dass man sich fragt, wozu eine Person 175 000 euro ausgibt, um danach hilfebedürftig zu sein.
Mit dem Geld kann man selbst bei 3000 Euro Ausgaben im Monat fast 5 Jahre lang leben und bekäme Hinterbliebenenrente und Kindergeld noch obenauf.

Sese

Kind ist 6, und soll in Deutschland zur Schule gehen. Vater war Deutscher, ist verstorben.

Sie gibt das Geld nicht aus, um hinterher hilfebedürftig zu sein.

Sie gibt das Geld aus, um eine Wohnung zu haben.

Vielleicht reichen ja Rente und Kindergeld, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das wird von den Nebenkosten der Wohnung abhängen.


Greywolf08

War die Freundin mit dem Vater des Kindes verheiratet? Wenn ja, meinst du mit Hinterbliebenenrente die Witwenrente (wenn verheiratet) oder die Halbwaisenrente für den Sohn?
Witwenrente + Halbwaisenrente + Kindergeld + Wohngeld + Kinderzuschlag und event. einen Minijob sollten für die Nebenkosten und den Lebensunterhalt ausreichen.
Dann müsste sie nichts mit dem JC und Bürgergeld zu tun haben.

Sese

Zitat von: Greywolf08 am 11. Mai 2023, 02:29:08War die Freundin mit dem Vater des Kindes verheiratet? Wenn ja, meinst du mit Hinterbliebenenrente die Witwenrente (wenn verheiratet) oder die Halbwaisenrente für den Sohn?
Witwenrente + Halbwaisenrente + Kindergeld + Wohngeld + Kinderzuschlag und event. einen Minijob sollten für die Nebenkosten und den Lebensunterhalt ausreichen.
Dann müsste sie nichts mit dem JC und Bürgergeld zu tun haben.

Ja. Sie waren verheiratet. Der Sohn bekommt in der Tat Halbwaisenrente.
Vermutlich wird es auf Wohngeld hinauslaufen.

Aber falls die Lücke doch zu groß ist, wäre Bürgergeld möglich, oder würde das JC sie abweisen wegen fahrlässig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ?

Bundspecht

Es hat ja schon ein "Gschmäckle", wenn sich jemand für viel Geld eine eigene Wohnung kaufen möchte, um sich dann im Anschluss das Leben vom Steuerzahler finanzieren zu lassen ! :nea:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sese

Zitat von: Bundspecht am 11. Mai 2023, 07:31:40Es hat ja schon ein "Gschmäckle", wenn sich jemand für viel Geld eine eigene Wohnung kaufen möchte, um sich dann im Anschluss das Leben vom Steuerzahler finanzieren zu lassen ! :nea:



Wie ist denn die Rechtsgrundlage bei so etwas ?

Ist der Zeitfaktor relevant ?

Stünde ihr ergänzendes Bürgergeld erst zu, nachdem sie bereits ein halbes Jahr in ihrer Wohnung gelebt hat ?

Sheherazade

An sich liest sich der Plan gut, mich stört tatsächlich dieser Wunsch nach Garantie auf das soziale Auffangnetz.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.


Bundspecht

Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.



Meinst Du nicht, dass sich das JC diese Frage nicht auch stellen würde !!!?

Zitat von: Sheherazade am 11. Mai 2023, 08:41:18mich stört tatsächlich dieser Wunsch nach Garantie auf das soziale Auffangnetz.

Mich auch !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.



Dann liefere auch sachliche Informationen. Niemand weiß um die Höhe der Hinterbliebenenrenten, vielleicht ergibt sich ohnehin kein Anspruch auf Bürgergeld. Den Finanzplan muss die Dame schon selbst auf die Beine stellen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

warum so negativ..?sie zahlen bei egwg keine miete..ist doch schonmal etwas positives..in eine egwg ist auch ein sinnvoll angelegtes geld..altervorsoge wohnsicherheiten etz usw..da gibt es sicherlich andere über die man sich mal gedanken machen sollte was soziales angeht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Spring23

#12
Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Kind ist 6, und soll in Deutschland zur Schule gehen. Vater war Deutscher, ist verstorben.

Sie gibt das Geld nicht aus, um hinterher hilfebedürftig zu sein.
das ist ein Missverständnis. Mit dem Satz ist gemeint: Sie gibt 175 000 Euro für eine Eigentumswohnung aus und "um dann"= ist danach hilfebedürftig.

Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Sie gibt das Geld aus, um eine Wohnung zu haben.
Eigentum zu besitzen ist ein gewisser Luxus. Man hat auch mit Miete eine Wohnung und bekommt diese im Bezug ja auch bezahlt.

Ohne Bürgergeld  (etwa in Peru) würde niemand auf die Idee kommen, so viel Geld für eine Wohnung auszugeben, wenn danach nicht sicher wäre, dass man weiter Einkommen hat. Das ist mit Herbeiführen von Hilfebedürftigkeit gemeint.

Zitat von: Sese am 10. Mai 2023, 23:44:15Vielleicht reichen ja Rente und Kindergeld, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das wird von den Nebenkosten der Wohnung abhängen.
Kommt darauf an, wo sie hinzieht und was die Miete dort kostet. Korrekt ist, dass die reinen Nebenkosten der dann abbezahlten Wohnung geringer sind, als die ganze Miete für die gleiche Wohnung.

Mit Witwen-Halbwaisenrente, Kindergeld und Teilzeitjob wäre sie in der Tat unabhängiger.

P.S.
Zitat von: Sese am 11. Mai 2023, 08:50:15Mir geht es nicht um Befindlichkeiten oder Geschmäckle, sondern um sachliche Informationen.
Die sachliche Information dazu ergibt sich aus den am Anfang genannten Fragen und dem Einkommen, das die beiden haben.

Zudem ist ein kürzlich getätigter Kauf einer Eigentumswohnung in der Größenordnung, wenn danach absehbar bis sicher ist, dass man kein Einkommen hat, rein sachlich "Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit"

Ottokar

Das Kind dürfte hier die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Mutter hat somit Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG), solange das Kind minderjährig ist - darüber hinaus, solange sich das Kind in Ausbildung befindet.
Damit besteht ab dem Einreisetag Anspruch Bürgergeld (vgl. Weisung BA zu § 7 SGB II, Nr. 7.48 und 7.48a).
Und ja, sie darf sich - wie im Übrigen auch jeder Deutsche - von ihrem Vermögen zum wohnen eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass dieses Wohneigentum gemäß § 12 SGB II angemessen ist.
Das Ganze sollte jedoch gut überlegt sein, es sollte also ein Daueraufenthaltstitel oder die Deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der o.g. Frist realisiert werden können, sonst droht nach Wegfall der Gründe für den Aufenthaltstitel die Abschiebung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sese

Zitat von: Ottokar am 11. Mai 2023, 12:08:03Das Kind dürfte hier die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, die Mutter hat somit Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG), solange das Kind minderjährig ist - darüber hinaus, solange sich das Kind in Ausbildung befindet.
Damit besteht ab dem Einreisetag Anspruch Bürgergeld (vgl. Weisung BA zu § 7 SGB II, Nr. 7.48 und 7.48a).
Und ja, sie darf sich - wie im Übrigen auch jeder Deutsche - von ihrem Vermögen zum wohnen eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass dieses Wohneigentum gemäß § 12 SGB II angemessen ist.
Das Ganze sollte jedoch gut überlegt sein, es sollte also ein Daueraufenthaltstitel oder die Deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der o.g. Frist realisiert werden können, sonst droht nach Wegfall der Gründe für den Aufenthaltstitel die Abschiebung.

Vielen Dank für die sachliche Information.  :ok: