Wohngeld Weiterzahlung

Begonnen von Unwissender, 18. April 2023, 11:19:25

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horst

Zitat von: Unwissender am 18. April 2023, 11:19:25Da bei uns (ich helfe einem Freund) bald die erste Verlängerung des Wohngeldes fällig wird, wollte ich fragen ob jemand weiss, ob da wieder alle Unterlagen (wie beim Erstantrag) eingereicht werden müssen! (Habe schon gegoogelt und habe widersprüchliche Aussagen erhalten!

ich hatte mir mal einen Antrag im Bürgeramt geholt und da gleich gefragt was ich brauche für Unterlagen und es waren viel weniger als auf dem Antrag angegeben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. April 2023, 10:37:11schon so gehört, d. jedes Mal der Mietvertrag mit eingereicht werden musste
Hier wird der nur beim Erstantrag gefordert, danach nicht mehr.

Danach dann immer eine Bescheinigung vom VM, (bei Rentnern) aktueller Rentenbescheid.
(freiwillig eine BK Abrechnung, warum die keine Ahnung)

Zumindest beim Folgeantrag recht Unkompliziert.

tsumo

Heißt der WBA Antrag für Wohngeld "Antrag auf Wiederholung von Wohngeld"? Finde zwei Versionen im Netz. Einer der 2 Seiten hat und der andere, der aussieht wie der Erstantrag wo alles und jenes verlangt wird.

Sheherazade

Unsere Gemeinde mit nur 23.000 Seelen hat eine Internetseite, da kann man sich bestens informieren, was man wofür braucht und wo bzw. wie man es bekommt. Viele Anträge kann man sich dort sogar runterladen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Zitat von: tsumo am 03. Mai 2023, 03:14:01Heißt der WBA Antrag für Wohngeld "Antrag auf Wiederholung von Wohngeld"? Finde zwei Versionen im Netz. Einer der 2 Seiten hat und der andere, der aussieht wie der Erstantrag wo alles und jenes verlangt wird.

Das ist von Bundesland zu Bundesland wohl verschieden! Ich habe mittlerweile schon verschieden Versionen gehört! Einmal wieder alles einreichen (wie beim Erstantrag), einmal reichen nur die Einkommensnachweise, an anderer Stelle wird nur eine Mietbescheinigung verlangt und woanders ist es wieder anders! Wir reichen halt jetzt nur den Kontoauszug und das Schreiben über Mieterhöhung und die NK-Abrechnung ein und dann warten wir, ob noch weiteres verlangt wird! Was bleibt uns anderes übrig?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

tsumo

Ich musste die aktuellen Renten meiner Mutter zeigen, die Heizkosten und die Miete. Da ich mit ihr zusammen wohne noch meinen aktuellen BG Bescheid. Mehr wollten die nicht.