Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

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Ottokar

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 17:02:37Und wenn der VM das nicht zahlen will?
Dann musst du klagen.
Oder abwarten, bis der Vermieter die rückständige Miete einklagt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 14:03:10Und wenn der Vermieter behauptet, dass nur ein leerer Brief bei ihm angekommen ist?
:grins:
ich verschicke auch gerne noch einen Stein in ein Paket von Hermes, weil ich bis 25 kg darf. :lachen: aber ein leerer Brief wer macht denn sowas.

Katrin

der Vermieter hat mir inzwischen die mängelrüge schriftlich bestätigt!

Mit der Repartatur wurde angefangen. Ist aber noch nicht beendet.

horst

Zitat von: Katrin am 05. Juli 2023, 16:48:18Mit der Repartatur wurde angefangen. Ist aber noch nicht beendet.
was ist denn so langwierig an der Sache, stemmen die Handwerker denn die Wand auf?

Katrin

Zitat von: horst am 05. Juli 2023, 16:53:57
Zitat von: Katrin am 05. Juli 2023, 16:48:18Mit der Repartatur wurde angefangen. Ist aber noch nicht beendet.
was ist denn so langwierig an der Sache, stemmen die Handwerker denn die Wand auf?

Nein,sie sind erst vor 2 wochen angefangen...dann wurde ein Teil vergessen. Der VM musst erst mit der Versicherung die Sache bereden....seit dem 14. 5. ist die dusche kaputt