Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 19. Mai 2023, 10:27:42
Zitat von: Katrin am 18. Mai 2023, 17:36:33Er hat diese Mails aber gelesen, weil es in den selben Mail auch um andere Dinge ging, um die er sich kümmerte.
Das wäre dann der Beweis dafür, dass diese Mängelanzeige erfolgte.

Es sei, dass wesentliche wurde überlesen oder einfach nicht übermittelt was ja bedründen würde warum sich der VM um alles andere und nicht die verstopften Rohre gekümmert hat. Katrin lässt nicht locker, sie will Geld sehen, dass an sich kein Problem, nur es muss alles Hand und Fuß haben.

Der Vermieter bekommt alles nachweisbar schriftlich mit. In der Mängelanzeige wird sich auf das Schreiben (Email) vom xx.xx.xxxx berufen mit der Bitte den Mangel zu beseitigen.

Solange die Ursache nicht geklärt ist, einfach Füße stillhalten und den Zustand in der Wohnung dokumentieren, die Richter beim Amtsgericht wollen Bilder sehen, am besten mit Zeitstempel. Küche nicht nutzbar inkl Badezimmer über Tage = Warmmiete : 30 Tage x Tage des Nutzungsausfalls....In der Regel 20-30%.

Anstatt hier 50zig Tausend Wortmeldungen zu schreiben sollten Sie endlich einen Brief an den VM aufsetzen und eine Basis für eine ordentlichen Mietminderung zu haben. Diese Voraussetzungen sind in keinster Weise hier erfüllt. Der VM muss über die Absicht eines solchen Rechtsschritts in Kenntnis gesetzt werden.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Katrin

Zitat von: FritzLoch am 19. Mai 2023, 14:03:54haben. Diese Voraussetzungen sind in keinster Weise hier erfüllt. Der VM muss über die Absicht eines solchen Rechtsschritts in Kenntnis gesetzt werden.

So wie ich Ottokar verstanden habe, sind die Voraussetzungen doch erfüllt, da der Vermieter, nachdem ich ihn am 15.5. per Mail und per Telefon den Mangel bekannt gegeben habe, eine Firma beauftragt hat, die dann auch am 16.5. und am 17.5. mit 2 Handwerkern gekommen ist....

FritzLoch

Zitat von: Katrin am 19. Mai 2023, 14:24:26
Zitat von: FritzLoch am 19. Mai 2023, 14:03:54haben. Diese Voraussetzungen sind in keinster Weise hier erfüllt. Der VM muss über die Absicht eines solchen Rechtsschritts in Kenntnis gesetzt werden.

So wie ich Ottokar verstanden habe, sind die Voraussetzungen doch erfüllt, da der Vermieter, nachdem ich ihn am 15.5. per Mail und per Telefon den Mangel bekannt gegeben habe, eine Firma beauftragt hat, die dann auch am 16.5. und am 17.5. mit 2 Handwerkern gekommen ist....

Wenn jetzt alles sowieso am Gange ist sind diese Arbeiten hinzunehmen, eine Mietminderung entfällt da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt wurden. Am Ende sollte man dankbar sein wenn der VM nicht weiter nach der Ursache der Verstopfung bohrt und diese Anteilig dem Mieter zuschreibt.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Zitat von: Katrin am 19. Mai 2023, 11:40:12Überall steht geschrieben, ohne eine schriftliche Mängelanzeige gibt es kein Recht auf Mietminderung.
Ich glaube nicht, dass das überall steht, denn das wäre falsch. Das BGB kennt keine derartige Voraussetzung.
In den Fachartikeln, die ich kenne, wird lediglich darauf verwiesen, dass man für den Fall einer Mietminderung wegen eines behebbaren Mangels, dessen Behebung der Vermieter verweigert, die Mängelanzeige nachweisen können sollte, falls der Vermieter bestreitet, diese erhalten zu haben und deshalb den Mangel nicht hatte beheben können. Allerdings nicht in Bezug auf eine Mietminderung, sondern auf die Ersatzvornahme der Mangelbeseitigung.
Das Recht auf Mietminderung ergibt sich lt § 536 BGB bereits von gesetzeswegen aus einer tatsächlichen Minderung des Gebrauchswertes der Wohnung, also der Mietsache, da der Vermieter die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung schuldet.
Der Defekt der Dusche, der diese unbenutzbar macht, stellt z.B. einen Fall nach § 536 Abs. 2 BGB dar, für den die Rechtsprechung eine Mietminderung von mindestens 10% anerkennt.
Allerdings sind Mietminderungen für Bürgergeldbezieher Nullsummenaktionen und deshalb unsinnig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 19. Mai 2023, 14:51:50für Bürgergeldbezieher Nullsummenaktionen
Wenn es richtig blöd läuft, zahlt man evtl. sogar drauf.

Katrin

Zitat von: Ottokar am 19. Mai 2023, 14:51:50
Zitat von: Katrin am 19. Mai 2023, 11:40:12Überall steht geschrieben, ohne eine schriftliche Mängelanzeige gibt es kein Recht auf Mietminderung.
Ich glaube nicht, dass das überall steht, denn das wäre falsch. Das BGB kennt keine derartige Voraussetzung.
In den Fachartikeln, die ich kenne, wird lediglich darauf verwiesen, dass man für den Fall einer Mietminderung wegen eines behebbaren Mangels, dessen Behebung der Vermieter verweigert, die Mängelanzeige nachweisen können sollte, falls der Vermieter bestreitet, diese erhalten zu haben und deshalb den Mangel nicht hatte beheben können. Allerdings nicht in Bezug auf eine Mietminderung, sondern auf die Ersatzvornahme der Mangelbeseitigung.
Das Recht auf Mietminderung ergibt sich lt § 536 BGB bereits von gesetzeswegen aus einer tatsächlichen Minderung des Gebrauchswertes der Wohnung, also der Mietsache, da der Vermieter die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung schuldet.
Der Defekt der Dusche, der diese unbenutzbar macht, stellt z.B. einen Fall nach § 536 Abs. 2 BGB dar, für den die Rechtsprechung eine Mietminderung von mindestens 10% anerkennt.
Allerdings sind Mietminderungen für Bürgergeldbezieher Nullsummenaktionen und deshalb unsinnig.

ah, ok, danke!

Bin keine Bürgergeldbezieherin

horst

 :suspect:

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 11:05:09die Innenrohre zwischen Waschbecken und Küche müsste wohl erneuert werden
den Tipp habt ihr hoffentlich nicht angewendet-


Katrin

Hab den VM nochmal am letzten DO angerufen. Hab ihm gebeten, dass er mir nochmal eine offizielle Mängelanzeige unterschreibt. Er meinte, ja, kann ich machen. hab ihm dann ein Worddokument per Mail geschickt wo draufstand "Vermieter hat inhalt gelesen" zum gegenzeichnen. Bist jetzt hat er mir leider kein Unterschriebenes Exemplar zurückgeschickt, was er machen wollte.
Letzten Do meinte er auch: Ja, es geht bald weiter (nachdem DI u. MI) Handwerker da waren.

Bis zum jetzigen Zeipunkt hat er sich bzw. die Handwerker aber nicht mehr bei uns gemeldet. Vom Schaden weiß er seit dem 14.5.23.

Die volle Miete für das Mietobjekt nimmt er aber weiterhin gerne. So wie ich das verstehe, soll in der Mietzahlung aber auch eine Duschmöglichkeit inbegriffen sein, die seit dem 13.5. nicht mehr gegeben ist (mitsamt entleeren von möglichem übergelaufenem Wasser etc ).

Naja, der Vermieter sitzt sowieso am längeren Hebel....

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 23. Mai 2023, 16:28:33Vom Schaden weiß er seit dem 14.5.23
Das reicht doch erst mal oder?
Nachweis davon hast du doch auch, wozu dann noch weitere Geschütze auffahren?

Zitat von: Katrin am 23. Mai 2023, 16:28:33die seit dem 13.5. nicht mehr gegeben ist
Ich dachte das Wasser läuft noch ab, wenn auch langsam.

Heute ist der 23. etwas Zeit brauchen auch die Handwerker.

Zitat von: Katrin am 23. Mai 2023, 16:28:33der Vermieter sitzt sowieso am längeren Hebel...
Gerade in D finde ich, stimmt es so Pauschal nicht.

Bundspecht

Zitat von: Katrin am 23. Mai 2023, 16:28:33Bis zum jetzigen Zeipunkt hat er sich bzw. die Handwerker aber nicht mehr bei uns gemeldet.

Ja glaubst Du denn, dass der Handwerker sofort springt , wenn Du mit dem Finger schnipst ????  :nea:  :nea:  :nea:

Kannst froh sein, dass da überhaupt einer kommt
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 23. Mai 2023, 18:00:19Kannst froh sein, dass da überhaupt einer kommt

Vor allem bei der derzeitigen Feiertags- und Urlaubslage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Hallo. am 16. und 17.5. waren Handwerker da. Seitdem ist nichts mehr passiert. Der VM sagte zweimal, ja, es ginge bald weiter, erst müsste aber noch ein Gutachten erstellt werden.

Die Junimiete habe ich nur unter Vorbehalt bezahlt, mit dem Vermerk in der Überweisung, dass seit dem 14.5. der Duschabfluss kaputt ist. Gestern habe ich wieder ein Sms geschickt, keine Antwort. Ans Telefon ging er nicht.

Die nächste Mietzahlung werde ich nicht mehr in voller Höhe zahlen, und Mietminderung beanspruchen. Überlege gerade nur, wie hoch

Ottokar

Einzig vorhandene Bade- oder Duschmöglichkeit funktioniert nicht
festgesetzte Mietminderung: 33,33%
Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996, Az. 206 C 85/95
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2023, 11:34:48Einzig vorhandene Bade- oder Duschmöglichkeit funktioniert nicht
festgesetzte Mietminderung: 33,33%
Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996, Az. 206 C 85/95

Also einfach die Juli Miete um 33,33% senken? bzw. Plus die Tage vom 14.5 bis zum 31.5.

Ottokar

Man kann Miete nicht nachträglich mindern, nur zurückfordern.
Außerdem solltest du dem VM schriftlich ankündigen, dass du ab 01.07.2023 die Miete um 1/3 minderst, sollte die Dusche dann noch immer unbenutzbar sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.