Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

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Katrin

Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2023, 12:28:14Man kann Miete nicht nachträglich mindern, nur zurückfordern.
Außerdem solltest du dem VM schriftlich ankündigen, dass du ab 01.07.2023 die Miete um 1/3 minderst, sollte die Dusche dann noch immer unbenutzbar sein.

Und wie fordere ich das zurück?
ok, ich schreibe dem VM einen Brief. Was wenn er behauptet, nie einem Brief von mir erhalten zu haben?

Oberfrank

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 13:03:17Und wie fordere ich das zurück?
ok, ich schreibe dem VM einen Brief. Was wenn er behauptet, nie einem Brief von mir erhalten zu haben?


Den schickst du natürlich per Einwurfeinschreiben.    :mail:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Katrin

Zitat von: Oberfrank am 11. Juni 2023, 13:33:23Den schickst du natürlich per Einwurfeinschreiben.    :mail:

Und wenn der Vermieter behauptet, dass nur ein leerer Brief bei ihm angekommen ist?
Habe gelesen, dass das Einschreiben nur darüber Auskunft erteilt, dass ein Brief verschickt wurde aber nichts über den inhalt aussagt.

Bzw. ist das Einwurfeinschreiben gerichtsfest?

Spring23

Zitat von: OLD-MAN am 17. Mai 2023, 15:16:15Dann geht man halt mal zu Verwandten, Bekannten oder in ein öffentliches Bad duschen!

Nur mal so am Rande zum Mietrecht: Darauf muss man sich nicht verweisen lassen, schon gar nicht, wenn wir hier von mehreren Tagen reden.

Ob der VM was für einen Schaden kann oder nicht und ob Handwerker am Werke sind, ist unerheblich.
Lässt sich die Wohnung nicht so nutzen, wie man sie gemietet hat oder gar, wie grundsätzlich Wohnungen zu nutzen sind, egal, ob kochen in der Küche oder waschen und duschen im Bad, ist der Wert gemindert. Unter Umständen bis zu 100%.

Eine solche Mietminderung sollte man allerdings immer in Absprache mit einem juristischen Rat machen, am günstigsten ist stets ein Mieterbund, eine Mieterhilfe.

Katrin

Nehmwn wir mal an, ich reduziere die nächste Miete um 10 %. Der VM ist damit nicht einverstanden. Was könnte daraus,,folgen?
Müsste ich eventuell eine Strafzahlung leisten, wenn ich die Miete zu "hoch" gesenkt hätte?

Ellen_Alien

Zitatist das Einwurfeinschreiben gerichtsfest?
Ja, ist es.
ZitatUnd wenn der Vermieter behauptet, dass nur ein leerer Brief bei ihm angekommen ist?
Kopie des Schreibens für deine Unterlagen fertigen, das Original vor Zeugen in den Umschlag stecken und bezeugen lassen, dass genau dieser Umschlag das Einschreiben war.

Spring23

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 14:37:18Nehmwn wir mal an, ich reduziere die nächste Miete um 10 %. Der VM ist damit nicht einverstanden.
NOCHMALS: Es hängt nicht vom Vermieter und seiner Ansicht ab, ob eine Mietminderung ok ist. Ebenso wenig wie es vom Befinden des Mieters abhängt, wie schlimm er das findet.

Es kommt auf die Minderung des Wohnwerts an und wie hoch das ist.

Der Wert der Wohnung ist ab dem Zeitpunkt gemindert, ab dem irgendein Mangel besteht. Das kann sogar die Baustelle vor der Tür sein, für die der VM nichts kann.

Ein nicht nutzbares Bad und eine nicht nutzbare Küche sind weitaus mehr als 10%, da nähert man sich eigentlich der Unbewohnbarkeit der Wohnung an.

Daher aber wie genannt: Immer jemand von z.B. dem Mieterbund zu Rate ziehen

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 14:37:18Was könnte daraus,,folgen?
nur wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, der Mangel und damit Recht auf Minderung besteht:  Nichts, außer Stress mit dem Vermieter, der sauer is

ist die Minderung zu hoch, entsteht eine Mietdifferenz, die irgendwann zwei Monatsmieten umfassen  und zur Kündigung führen kann

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 14:37:18Müsste ich eventuell eine Strafzahlung leisten, wenn ich die Miete zu "hoch" gesenkt hätte?
nein, eine Strafzahlung sieht das Gesetz nicht vor.

Katrin

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 14:49:16Kopie des Schreibens für deine Unterlagen fertigen, das Original vor Zeugen in den Umschlag stecken und bezeugen lassen, dass genau dieser Umschlag das Einschreiben war.

Kann das auch der Ehemann, Mutter, oder Kinder bezeugen? Oder gelten diese Personen als "parteiisch"

Ellen_Alien

Ja das kann jemand aus deiner Familie sein.

Spring23

Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 15:48:31
Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 14:49:16Kopie des Schreibens für deine Unterlagen fertigen, das Original vor Zeugen in den Umschlag stecken und bezeugen lassen, dass genau dieser Umschlag das Einschreiben war.

Kann das auch der Ehemann, Mutter, oder Kinder bezeugen? Oder gelten diese Personen als "parteiisch"
Ich halte diese Story, dass der Empfänger zwar zugibt, den Brief erhalten zu haben, er aber nur ein leeres Blatt erhielt, für eine urbane Legende.

Dem etwaigen Vorbringen fehlt die Glaubwürdigkeit: Wenn ich ein Anliegen habe, dass ich -hier- dem Vermieter vorbringen möchte, wozu sollte ich ein leeres Blatt per teurem Einschreiben senden?

Hingegen hat der Vermieter in einem strittigen Fall gute Gründe dies wahrheitswidrig zu behaupten.

Gibt es irgendwo ein Urteil, in dem jemand verloren hat, weil die Gegenpartei die Story mit dem leeren Blatt vorgebracht hat?

Ellen_Alien

Natürlich gibt es entsprechende Urteile, du musst dir nur mal als Beispiel vorstellen, es geht um sehr sehr viel Geld, da ist es schon entscheidend, ob eine Kündigung ordentlich zugestellt wurde oder ein Vertragspartner eben noch ein weiteres Jahr an einen sehr teuren Vertrag gebunden ist.
Es hat vor Gericht ebenso schon die Behauptungen gegeben, es wäre nur ein Briefumschlag ohne jeden Inhalt zugestellt worden, genauso wie die Behauptungen, der Umschlag hätte ein Schreiben völlig anderslautenden Inhalts enthalten.
Beides kann bösartige Behauptung sein oder aber der Wahrheit entsprechen. Beides könnte im Rahmen eines Büroversehens passieren. Vor Gericht zählen immer nur Beweise und solange die Gegenseite nicht das Gegenteil beweisen kann, muss selbst die Story mit dem leeren Blatt geglaubt werden. Kein Richter kann sowas ohne Beweise prüfen, und entscheiden, daher sollte man sich, auch privat, bei Briefverkehr, wo man im Vorfeld mit Komplikationen rechnet, dahingehend absichern. Es kostet ja keinen großen Aufwand. Besser als dann im Nachhinein über solche fehlenden Details sich zu ärgern.
Hier im vorliegen Fall spielt das sicher keine entscheidende Rolle, generell beweist ein ,,normales" Einschreiben immer nur die Zustellung allein.

Katrin

Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2023, 12:28:14Man kann Miete nicht nachträglich mindern, nur zurückfordern.


Und wenn der VM das nicht zahlen will? Bzw wie fordert man etwas zurück? Wir haben die Junimiete unter Vorberhalt gezahlt und das auf dem Überweisungsträger vermerkt. Aber im Mai haben wir normal gezahlt obwohl seit dem 14.5. die Dusche kaputt ist

Spring23

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 16:50:30Natürlich gibt es entsprechende Urteile, du musst dir nur mal als Beispiel vorstellen, es geht um sehr sehr viel Geld, da ist es schon entscheidend, ob eine Kündigung ordentlich zugestellt wurde oder ein Vertragspartner eben noch ein weiteres Jahr an einen sehr teuren Vertrag gebunden ist.
das muss ich mir nicht vorstellen, das ist mir klar. Dennoch müsste sich der Vertragspartner die Frage gefallen lassen, wieso ich zur fristgemäßen Kündigung ein Einschreiben verschicke, da aber nur ein leeres Blatt drin sein soll

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 16:50:30Es hat vor Gericht ebenso schon die Behauptungen gegeben, es wäre nur ein Briefumschlag ohne jeden Inhalt zugestellt worden, genauso wie die Behauptungen, der Umschlag hätte ein Schreiben völlig anderslautenden Inhalts enthalten.
das bezweifle ich nicht, die Menschen erzählen alles mögliche, die Frage war, ob es Urteile gibt, in denen diese Schutzbehauptung des Gegenüber angenommen wurde?
Urteile mit AZ, nicht "gibt es sicher"

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 16:50:30Beides kann bösartige Behauptung sein oder aber der Wahrheit entsprechen. Beides könnte im Rahmen eines Büroversehens passieren. Vor Gericht zählen immer nur Beweise und solange die Gegenseite nicht das Gegenteil beweisen kann, muss selbst die Story mit dem leeren Blatt geglaubt werden.
glaub mir, das muss es nicht. Welches "Büroversehen" soll denn ein Privatmensch haben?
Und nein, der Story mit dem leeren Blatt muss nicht geglaubt werden, weswegen ich das für eine urbane Legende halte

Zitat von: Ellen_Alien am 11. Juni 2023, 16:50:30Kein Richter kann sowas ohne Beweise prüfen, und entscheiden, daher sollte man sich, auch privat, bei Briefverkehr, wo man im Vorfeld mit Komplikationen rechnet, dahingehend absichern. Es kostet ja keinen großen Aufwand. Besser als dann im Nachhinein über solche fehlenden Details sich zu ärgern.
Hier im vorliegen Fall spielt das sicher keine entscheidende Rolle, generell beweist ein ,,normales" Einschreiben immer nur die Zustellung allein.
Da irrst Du Dich, das ist nicht böse gemeint. Ein Richter ist durchaus in der Würdigung von Behauptungen frei zu entscheiden, ob er einer Schutzbehauptung mehr Glauben schenkt, als zumindest dem Indiz eines Einschreibens.

Es kommt eher auf den Einzelfall an, als dass man pauschal sagen kann, ein Einschreiben sei nutzlos.



Zitat von: Katrin am 11. Juni 2023, 17:02:37
Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2023, 12:28:14Man kann Miete nicht nachträglich mindern, nur zurückfordern.


Und wenn der VM das nicht zahlen will? Bzw wie fordert man etwas zurück? Wir haben die Junimiete unter Vorberhalt gezahlt und das auf dem Überweisungsträger vermerkt. Aber im Mai haben wir normal gezahlt obwohl seit dem 14.5. die Dusche kaputt ist
Dann verrechne das halt mit den nächsten Mieten- das ist doch aktuell nicht Dein größtes Problem

Ellen_Alien

Zitatdie Frage war, ob es Urteile gibt
Arbeitsrecht zum Beispiel in 1. und 2. Instanz

7 Ca 89/18

3 Sa 38/19
Wortlaut aus dem Urteil:
ZitatAllein durch Vorlage eines Ein- und Auslieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens könne kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung begründet werden.
ZitatEs kommt eher auf den Einzelfall an, als dass man pauschal sagen kann, ein Einschreiben sei nutzlos.
Natürlich kommt es auf den Einzelfall an. Ein Einschreiben sei nutzlos wurde nie behauptet. Die Aussage war, für den Fall, dass die Gegenseite sonstwas behaupten könne, man sich lieber hinsichtlich des Inhalts des Einschreibens zusätzlich zur Zustellung absichern möge.

Spring23

Danke Dir. Man muss aber folgendes dabei feststellen: Es ging hier nicht um die Frage, ob ein leeres Blatt im Umschlag war, sondern, ob das Einwurf-Einschreiben seinen Empfänger erreicht hat.

Wobei man auch folgendes findet "ob nicht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Schreibens spricht, wenn diese Belege im Prozess vorgelegt werden. Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 27. September 2016 – II ZR 299/15), das Urteil der höchsten deutschen Zivilrichter konnte die Debatte aber nicht beenden:

Während u.a. die Arbeitsgerichte Düsseldorf (Urteil vom 22. Februar 2019 – 14 Ca 465/19) und Reutlingen (Urteil vom 19. März 2019 – 7 Ca 89/18) dem BGH die Gefolgschaft verweigert und entschieden haben, dass der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang einer Kündigung begründet, hat sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dem Standpunkt des BGH angeschlossen (Urteil vom 12. März 2019 – 2 Sa 139/18).

Bei den LAG, so findet man es, wird dem Einwurf-Einschreiben Zuverlässigkeit unterstellt.

Möchte man es im Bedarfsfall sicher, wählt man die persönliche Übergabe.

All das ist aber m.E. nicht das dringeste Problem für Kathrin. Mehr als die Frage, ob ich einen Teil meiner letzten Miete zurück bekomme, ist doch eher, was sie ohne Dusche macht.