Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

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Katrin

So wie ich das interpretiere, ist der kaputte Abfluss der Dusche und die Tatsache, dass Wasser aus dem Waschbecken des Badezimmers und aus der Spüle der Küche direkt in die Dusche reinläuft (sie also überlaufen würde, würden wir das Wasser der vollgelaufenen Dusche nicht 3 mal täglich in die Toilette kippen müssen) ein Mangel in solcher Art, der den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht sicherstellt. Oder verstehe ich das jetzt völlig falsch? Hier jedenfalls ein Zitat zu dieser Sache:


"Konkret bedeutet dies, dass die Miete nicht extra gesenkt werden muss, sondern sie mindert sich automatisch mit dem Mangel. Hintergrund ist die Pflicht des Eigentümers bzw. des Vermieters gemäß § 535 BGB die Mietsache während des gesamten Mietzeitraums in einem Zustand zu erhalten, welcher den vertragsmäßigen Gebrauch sicherstellt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist eine Mietminderung rechtens."

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 15:24:32Zum beispiel deswegen
Nur weil das Wasser schlecht Abläuft, lohnt sich der Aufwand deswegen sicherlich nicht.

Mir wäre es das jedenfalls nicht wert, der VM hat reagiert und macht was, das reicht doch erst mal.
Automatische Mietminderung gibt es nicht.

Aber trotzdem genau lesen, was der Handwerker da unterschrieben haben möchte.
Gab auch schon Fälle, da war es die Rechnung.

BigMama

Wenn das Problem in den Rohren zwischen Küche und Bad liegt, würde ich mir Gedanken darüber machen ob ich evtl. selbst für die Situation verantwortlich sein könnte. Es könnte natürlich ein Defekt der Rohre vorliegen weil diese zu alt sind. Womöglich wurde jedoch über Jahre hinweg ob absichtlich oder unabsichtlich Zeug durch das Waschbecken gejagt, was sich nun in den Rohren festgesetzt hat und zu dem jetzigen Zustand geführt hat.

Dann sähe die Sachlage etwas anders aus und der Vermieter würde sicherlich versuchen, sich das Geld von deiner Versicherung oder von dir wiederzuholen.

Daher würde ich mich jetzt mit weiteren Beschwerden etwas zurückhalten.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Katrin

Zitat von: BigMama am 17. Mai 2023, 18:59:20Womöglich wurde jedoch über Jahre hinweg ob absichtlich oder unabsichtlich Zeug durch das Waschbecken gejagt, was sich nun in den Rohren festgesetzt hat und zu dem jetzigen Zustand geführt hat.


eingezogen sind wir am 1.1.22. Am 17.5.22 schrieb ich dem VM erstmals, dass Wasser aus der Küchenspüle und aus dem Badezimmerwaschbecken in die Dusche gespült wird. in ca. 4 Monaten haben wir das nicht verursacht. Es sind in allen Abflüssen dichte Siebe drauf, die verhindern, dass sich viel Dreck sammelt. Ich sehe uns nicht als verursacher. Sonst würd ich das schon schreiben

Ottokar

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:37:24Ok. ich war bis jetzt immer auf dem Stand, dass E-mail, whatss app, sms überhaupt gar keine Beweiskraft haben.
gut, wenn es anders ist.
Nein, das ist nicht anders.
Sobald der Empfänger den Zugang bestreitet, bis du in der Beweispflicht.
Da der Empfänger hier den Zugang jedoch nicht bestreitet, braucht es auch keinen Zustellnachweis.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


FritzLoch

Katrin will Geld, Geld in Form einer Mietminderung dessen Verursacher noch nicht feststeht.

Am 01.02.2022 zieht Sie in eine "mängelfreie" Wohnung ein.

Am 17.05.2022 Wird ein "Mangel" angezeigt das ein Überlaufen von Wasser aus der Spüle und dem Waschbecken in der Dusche "hochgedrückt wird

Problem hierbei, alle Abläufe (Waschbecken, Spüle und Dusche) laufen zusammen ins Hauptrohr. Wenn das Wasser aus Waschbecken und Spüle in der Duschwanne landet ist die Verstopfung hinter dem Ablauf bzw. Zulauf und somit nach der Dusche zu lokalisieren.

Wir halten weiter fest, dass ab der Mängelanzeige vom 17.05.2022 offensichtlich nichts weiter passiert ist bzw. der Vermieter keinen qualifizierten Zugang erreicht hat und der Mieter trotz Kenntnis nichts weiter unternommen hat.

Heute, ein Jahr später, ist das Problem offensichtlich noch größer geworden und die Rohre komplett dicht. Ich frage mich ernsthaft warum der Mieter keine Ersatzvornahme getätigt hat oder zwischenzeitlich mehrfach den Vermieter nachweilich auf das Problem aufmerksam gemacht hat. Hat der Mieter geglaubt die Verstopfung löst sich von alleine?

Über 1 Jahr wurde nichts unternommen, und somit liegt ein Teilverschulden des Mieters vor. Eine Mietminderung kann selbstverständlich jederzeit getätigt werden, die Folge wäre unter Umständen eine fristlose, ersatzweise fristgerechte Kündigung.

Stellt sich zudem fest, dass die Verstopfung hinter dem Ablauf der Dusche und vor dem Hauptrohr vorliegt dann haftet zudem der Mieter vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Ich kenne keine Versicherung die hier einspringen würde, bei "fast" Vorsatz.

Schönen Feiertag

Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 18. Mai 2023, 11:00:28Über 1 Jahr wurde nichts unternommen, und somit liegt ein Teilverschulden des Mieters vor.
Da bin ich anderer Meinung.
Ob hier ein mögliches (Mit)Verschulden des Mieters vorliegt, kann man erst im Zuge der Reparatur feststellen, sofern sich die Ursache(n) zweifelsfrei ermitteln lassen.

Ein Verschulden des Mieters kann hier nur dahingehend vorliegen, wenn durch das Unterlassen die Schadensbeseitigungskosten nachweislich gestiegen sind, oder zusätzliche Schäden entstanden sind, wofür der Vermieter in der Beweispflicht ist.
Dabei wird sich der Vermieter auch vorhalten lassen müssen, dass der Mangel bereits am 17.05.2022 angezeigt wurde - unabhängig davon, ob der Vermieter den Zugang bestreitet oder nicht.
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FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 18. Mai 2023, 11:08:10
Zitat von: FritzLoch am 18. Mai 2023, 11:00:28Über 1 Jahr wurde nichts unternommen, und somit liegt ein Teilverschulden des Mieters vor.
Da bin ich anderer Meinung.
Ob hier ein mögliches (Mit)Verschulden des Mieters vorliegt, kann man erst im Zuge der Reparatur feststellen, sofern sich die Ursache(n) zweifelsfrei ermitteln lassen.

Ein Verschulden des Mieters kann hier nur dahingehend vorliegen, wenn durch das Unterlassen die Schadensbeseitigungskosten nachweislich gestiegen sind, oder zusätzliche Schäden entstanden sind, wofür der Vermieter in der Beweispflicht ist.
Dabei wird sich der Vermieter auch vorhalten lassen müssen, dass der Mangel bereits am 17.05.2022 angezeigt wurde - unabhängig davon, ob der Vermieter den Zugang bestreitet oder nicht.


Sehe ich anders....und ja, selbstverständlich ist der Sachden größer geworden da offensichtlich jetzt das Ausmaß dieser Untätigkeit des Mieters sichtbar wird und die Wohnung kurz vor der Überschwemmung steht.

Der Zugang des Mangels muss der Mieter beweisen, der Vermieter hat ja offensichtlich nichts bekommen und den Meiter hat das nicht weiter interessiert.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 18. Mai 2023, 11:15:05und ja, selbstverständlich ist der Sachden größer geworden da offensichtlich jetzt das Ausmaß dieser Untätigkeit des Mieters sichtbar wird und die Wohnung kurz vor der Überschwemmung steht.
Du kannst also beurteilen, ob der Schaden nicht auch entstanden wäre, wenn der Mieter beim Vermieter insistiert hätte?
Und das der Mieter wusste, dass in solcher Schaden entstehen wird, wenn er nicht handelt?
Hut ab, deine Glaskugel möchte ich haben.

Zitat von: FritzLoch am 18. Mai 2023, 11:15:05Der Zugang des Mangels muss der Mieter beweisen,
Das sieht der BGH aber anders (BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. VIII ZR 74/12), und du verstehst sicher, dass ich da auf Seiten des BGH bin.
Will der Mieter den Mangel beseitigt haben und deshalb die Miete mindern, trägt er die Beweislast.
Will der Vermieter Schadensersatz wegen einer unterlassenen Mängelanzeige, trägt er die Beweislast.
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Katrin

Zitat von: FritzLoch am 18. Mai 2023, 11:15:05Der Zugang des Mangels muss der Mieter beweisen, der Vermieter hat ja offensichtlich nichts bekommen und den Meiter hat das nicht weiter interessiert.


Wegen der Dusche hatte ich mich ja schon letztes Jahr beim Vermieter am 17.5.22 per Mail gemeldet (am 1.1.22 sind wir in die Wohnung eingezogen):

,,Die zweite Sache betrifft den Abfluss in der Dusche. Seit kurzem hört man recht laute (Gurgel) Geräusche im Abfluss unter der Dusche, sobald man Wasser im Wasserhahn im Badezimmer und in der Küche laufen lässt. Wasser steigt dann den Abfluss, der sich in der Dusche befindet, in umgekehrter Richtung hoch. Als Laien können wir das technisch nicht beurteilen. Wir wollen das aber frühzeitig melden, falls es sich um ein größeres Problem handelt bzw. wir denken, das sollte man doch besser überprüfen lassen."

Und am 14.6.22 schrieb ich dem Vermieter nochmal folgendes dazu:

,,Diese lauten Gurgelgeräusche am Abfluss unter der Dusche haben seit ca. 4 Tagen aufgehört. Im Moment stört uns das nicht. Ob die Sache allerdings doch auf einen größeren Defekt hindeutet, können wir als Laien nicht sagen."

Der VM hat sich nie daraufhin bei uns gemeldet. Er hat diese Mails aber gelesen, weil es in den selben Mail auch um andere Dinge ging, um die er sich kümmerte. Um die Sache mit dem Duschabfluss kümmerte er sich aber nicht.

Wir dann auch nicht, weil zwar immer mal wieder wasser vom Waschbecken und aus der Küche in die Dusche hochstieg, das Wasser aber dennoch abfloss. Bis jetzt

Hätten dies Mail irgendeine rechtliche Bedeutung falls es zu einem Streit wegen eines größeren Schadens käme?

Wie gesagt, eingezogen sind wir am 1.1.22.

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 18. Mai 2023, 17:36:33falls es zu einem Streit wegen eines größeren Schadens käme?
Besser ist es auf jeden Fall, die Aufzuheben.
So kann der VM später nicht Behaupten, er hätte von nichts gewusst.

Zitat von: Katrin am 18. Mai 2023, 17:36:33Als Laien können wir das technisch nicht beurteilen
Eben, kann alles mögliche sein.
Mehr als Rohrreiniger würde ich hier als Laie, auch nicht Versuchen.

Sonst kann es leicht sein, der VM lastet euch mögliche Schäden dann an.
Die durch eigenes Basteln passieren könnten.

Ottokar

Zitat von: Katrin am 18. Mai 2023, 17:36:33Er hat diese Mails aber gelesen, weil es in den selben Mail auch um andere Dinge ging, um die er sich kümmerte.
Das wäre dann der Beweis dafür, dass diese Mängelanzeige erfolgte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin

Zitat von: Ottokar am 18. Mai 2023, 10:54:19Da der Empfänger hier den Zugang jedoch nicht bestreitet, braucht es auch keinen Zustellnachweis.

Also ich brauche dem VM keine offizielle Mängelanzeige mehr per Brief schicken, er ist ja schon nach meinem Telefonaruf aktiv geworden (wegen einer möglichen Mietminderung falls sich der Schaden noch ausweitet: ev. will man an die Rohre in der Wand ran, Küchenspüle müste raus u. Waschbecken ev. abgenommen werden...)?

Überall steht geschrieben, ohne eine schriftliche Mängelanzeige gibt es kein Recht auf Mietminderung.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 19. Mai 2023, 11:40:12Überall steht geschrieben, ohne eine schriftliche Mängelanzeige gibt es kein Recht auf Mietminderung.

Dein Vermieter verschafft doch deiner per Email vorgetragenen Mängelrüge gerade Abhilfe, die Handwerker sind bei dir zugange.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 19. Mai 2023, 13:19:01
Zitat von: Katrin am 19. Mai 2023, 11:40:12Überall steht geschrieben, ohne eine schriftliche Mängelanzeige gibt es kein Recht auf Mietminderung.

Dein Vermieter verschafft doch deiner per Email vorgetragenen Mängelrüge gerade Abhilfe, die Handwerker sind bei dir zugange.

ok. Weil der Vermieter aktiv geworden ist, hat er die Mängelrüge zur Kenntnis genommen und dann besteht automatisch seit dem 15.5. (Beauftragung der Handwerker) Recht auf Mietminderung? Das habe ich nämlich in gefühlt 10 Seiten gelesen, wo ich das Schlagwort "Mietminderung" eingegeben habe, z.B. hier:


,,Mietminderungen können in zwei verschiedenen Fällen in Kraft treten:

In der Wohnung tritt ein genereller Mangel auf, die die Nutzung einschränkt.
Die Wohnung weist bestimmte Eigenschaften nicht auf, die laut Mietvertrag zugesichert wurden.
In beiden Fällen besteht vonseiten des Mieters Anspruch auf eine Mietminderung, sprich eine Kürzung der zu zahlenden Miete. Diesen Anspruch kann er einseitig ohne die Zustimmung des Vermieters geltend machen. Das bedeutet, dass er ab dem Zeitpunkt, ab dem er seinem Vermieter den Mangel angezeigt hat, seine Mietzahlungen kürzen kann. Die Höhe der Mietminderung kann er eigenmächtig bestimmen, um des lieben Friedens willen sollte er hier jedoch nicht übers Ziel hinausschießen."


So lese ich das immer wieder.