Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

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Katrin

Nachdem heute Wasser in die Wohnung der Mieterin unter uns gelaufen ist, ging alles plötzlich sehr schnell:
Heute Nachmittag soll nun endlich ein Handwerker kommen!

Danke ans Forum für die hilfreichen Tipps!

Katrin

Wegen der Dusche hatte ich mich ja schon letztes Jahr beim Vermieter am 17.5.22 per Mail gemeldet (am 1.1.22 sind wir in die Wohnung eingezogen):

,,Die zweite Sache betrifft den Abfluss in der Dusche. Seit kurzem hört man recht laute (Gurgel) Geräusche im Abfluss unter der Dusche, sobald man Wasser im Wasserhahn im Badezimmer und in der Küche laufen lässt. Wasser steigt dann den Abfluss, der sich in der Dusche befindet, in umgekehrter Richtung hoch. Als Laien können wir das technisch nicht beurteilen. Wir wollen das aber frühzeitig melden, falls es sich um ein größeres Problem handelt bzw. wir denken, das sollte man doch besser überprüfen lassen."

Und am 14.6.22 schrieb ich dem Vermieter nochmal folgendes dazu:

,,Diese lauten Gurgelgeräusche am Abfluss unter der Dusche haben seit ca. 4 Tagen aufgehört. Im Moment stört uns das nicht. Ob die Sache allerdings doch auf einen größeren Defekt hindeutet, können wir als Laien nicht sagen."

Der VM hat sich nie daraufhin bei uns gemeldet. Er hat diese Mails aber gelesen, weil es in den selben Mail auch um andere Dinge ging, um die er sich kümmerte. Um die Sache mit dem Duschabfluss kümmerte er sich aber nicht.

Wir dann auch nicht, weil zwar immer mal wieder wasser vom Waschbecken und aus der Küche in die Dusche hochstieg, das Wasser aber dennoch abfloss. Bis jetzt

Hätten dies Mail irgendeine rechtliche Bedeutung falls es zu einem Streit wegen eines größeren Schadens käme?

Wie gesagt, eingezogen sind wir am 1.1.22.

Katrin

Wenn ein Handwerker kommt und nach getaner Arbeit ein Arbeitsprotokoll unterschrieben haben will, muss ich das dann unterschreiben?

Weil ich ja nicht der Auftraggeber bin und was der Handwerker da für arbeiten durchgeführt hat, kann ich als Laie ja sowieso nicht beurteilen.

Ich werde also besser gar nichts unterschreiben und verweise auf den Vermieter, der der Auftraggeber ist.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 16. Mai 2023, 16:19:01Wenn ein Handwerker kommt und nach getaner Arbeit ein Arbeitsprotokoll unterschrieben haben will, muss ich das dann unterschreiben?

Ja, das ist der Arbeitsnachweis des Handwerkers. Auf dieser Basis wird er deinem Vermieter die Rechnung schreiben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Heute war wieder ein Handwerker da. Unsere Tochter machte auf. Fazit: Küchenspüle muss aufgemachtt werden, das waschbeckne im Badezimmer muss abgebaut werden und die Dusche auch aufgemacht werden.
da unsere Küche sehr klein ist, ist die Essenzubereitung erstmal schwierig. Vom Duschen und waschen ganz zu schweigen.
die Innenrohre zwischen Waschbecken und Küche müsste wohl erneuert werden

Wenn Teile der Mietwohnung möglicherweise zur Baustelle werden, was sollte man da tun.

Spontan würde ich zunächst eine Mängelrüge aufsetzen und sollte das wirklich zur Baustelle werden, Mietminderung erzwingen.

Sollte man diese Schreiben per Gerichtsvollzieher schicken lassen?

Lese überall, dass ein Einschreiben nur den Versand irgendweines Briefes dokumentiert, aber keine Aussage über den tatsächlichen Inhalt erlaubt.

Brauche halt irgendeinen wasserdichten Beweis, dass der Vermieter auch meine Briefe bekommt.

Habe den Mangel natürlich schon per Mail gemeldet, aber eine Mail hat ja vor gericht gar kein Beweiskraft

Katrin

Gestern und heute waren Handwerker bei uns da (die der Vermieter beauftrag hat). Der Vermieter hat also auf meine telefonische Mängelrüge (habe die Mängelrüge auch per Mail versandt) reagiert.

Sollte ich ihm dennoch noch eine schriftliche Mängelrüge per Post schicken? Weil ich überall lese, dass ein Mängelrüge schriflich formuliert werden soll.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:17:08Sollte ich ihm dennoch noch eine schriftliche Mängelrüge per Post schicken?

Wozu? Die Email hat ja offensichtlich gereicht, ist auch schriftlich. Und er ist dabei, die Mängel zu beseitigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 17. Mai 2023, 12:32:21
Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:17:08Sollte ich ihm dennoch noch eine schriftliche Mängelrüge per Post schicken?

Wozu? Die Email hat ja offensichtlich gereicht, ist auch schriftlich. Und er ist dabei, die Mängel zu beseitigen.

Ok. ich war bis jetzt immer auf dem Stand, dass E-mail, whatss app, sms überhaupt gar keine Beweiskraft haben.
gut, wenn es anders ist.

Ich habe den Vermieter heute um folgendes gebeten: "Können Sie mir bitte die Aufragserteilung an die Handwerker auch schriftlich geben? Er sagte, weiß jetzt alles ganz schnell gehen müsse, habe er den Auftrag nur telefonisch erteilt.
Weil schriftlich ist immer sicherer...

OLD-MAN

Mein Gott Katrin, was geht denn in deinem Kopf ab?

Erst beschwerst du dich, dass dein VM nicht reagiert. Jetzt wo er reagiert, meckerst du, das deine Küche tlw. zur Baustelle wird.

Was willst du eigentlich? ("Auf jeden Fall Ärger?")

Es ist doch wohl völlig normal, wenn der Abfluss kaputt ist und erneuert werden muss, man auch eine Baustelle in der Whg. hat! Dann schmiert sich das Butterbrot halt mal im WZ!

Katrin

Zitat von: OLD-MAN am 17. Mai 2023, 13:43:35Mein Gott Katrin, was geht denn in deinem Kopf ab?

Erst beschwerst du dich, dass dein VM nicht reagiert. Jetzt wo er reagiert, meckerst du, das deine Küche tlw. zur Baustelle wird.

Was willst du eigentlich? ("Auf jeden Fall Ärger?")

Es ist doch wohl völlig normal, wenn der Abfluss kaputt ist und erneuert werden muss, man auch eine Baustelle in der Whg. hat! Dann schmiert sich das Butterbrot halt mal im WZ!

Bis jetzt bin ich noch ganz relaxt. Aber es gibt noch 2 Kinder die seit sonntag nicht duschen können, einen Mann etc. Wenn das waschbecken und die Dusche aufgemacht werden und die Küchenzeile und und Spülbecken der Küche um an die Rohre ranzukommen- dann ist das- jedenfalls aus unserer Sicht - auch wenn du da völlig relaxed bleiben würdest - schon eine gewisse Problemlage, wenn auch noch - möglicherweise - jeden Tag handwerker über ev. mehrere Wochen ins Haus ein und ausgehen.

deswegen versuche ich, diese Sache irgendwie im Sinn aller 4 Wohnenden zu lösen.

Ich bin aber zur Zeit relativ entspannt und Beschweren? nja, versuche das Problem irgendwie zu lösen

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:37:24Ich habe den Vermieter heute um folgendes gebeten: "Können Sie mir bitte die Aufragserteilung an die Handwerker auch schriftlich geben?

Was willst du damit? Dein Vermieter ist der Auftraggeber, der Handwerksbetrieb der Auftragnehmer. Die Auftragserteilung bzw. -annahme zwischen den beiden geht dich gar nichts an. Die Handwerker sind doch jetzt bei dir zugange, das reicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Seit Sonntag müssen wir ja immer das Wasser, welches sich in der Dusche staut mit einem Behälter in die Toilette kippen. Auch unter den Wasserhähnen in Badezimmer und Küche sind Bottiche, damit das Wasser aus Spüle und Waschbecken nicht sofort die Dusche zum überlaufen bringt. Duschen geht sowieso nicht mehr für 4 Personen....
Soll ich die nächste Mietzahlung nun unter ,,Vorbehahlt" überweisen (schreibe das so in den Überweisungsträger) und dann kriegen wir am Ende dieser Renovierung Geld vom Vermieter zurück?
Oder wie funktioniert das jetzt mit der Mietminderung? Denn eine vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung ist ja wegen der kaputten Dusche seit Sonntag nicht mehr gegeben.

@ Sheherzade: du hast recht mit dem Auftraggeber....

FritzLoch

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:37:24
Zitat von: Sheherazade am 17. Mai 2023, 12:32:21
Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 12:17:08Sollte ich ihm dennoch noch eine schriftliche Mängelrüge per Post schicken?

Wozu? Die Email hat ja offensichtlich gereicht, ist auch schriftlich. Und er ist dabei, die Mängel zu beseitigen.

Ok. ich war bis jetzt immer auf dem Stand, dass E-mail, whatss app, sms überhaupt gar keine Beweiskraft haben.
gut, wenn es anders ist.

Ich habe den Vermieter heute um folgendes gebeten: "Können Sie mir bitte die Aufragserteilung an die Handwerker auch schriftlich geben? Er sagte, weiß jetzt alles ganz schnell gehen müsse, habe er den Auftrag nur telefonisch erteilt.
Weil schriftlich ist immer sicherer...

Selbstverständlich schickt man dem VM alles nochmal nachweisbar und schriftlich zu.

Für was eine Mietminderung? Passen Sie lieber auf das die Verstopfung nicht vor dem Hauptrohr liegt sonst geht dies zu Lasten des Mieters und dann wird es teuer für Sie.
Waldschrat Pferdepension e.V.

OLD-MAN

Zitat von: Katrin am 17. Mai 2023, 14:47:17Duschen geht sowieso nicht mehr für 4 Personen....

Dann geht man halt mal zu Verwandten, Bekannten oder in ein öffentliches Bad duschen!

Katrin

Zitat von: FritzLoch am 17. Mai 2023, 14:51:30Für was eine Mietminderung?

"Ein Mangel, der den Gebrauch der Mietsache einschränkt, ist ein Mietmangel."

"Bei einer Mietminderung besteht seitens des Mieters ein Anspruch auf eine Kürzung der Miete durch generelle Mängel, welche die Nutzung des Mietobjektes einschränken"

Zum beispiel deswegen