Duschabfluss kaputt! Muss der Vermieter zahlen?

Begonnen von Katrin, 15. Mai 2023, 08:46:42

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Katrin

Hallo liebe Leute,

bei uns fließt das Wasser in der Dusche nicht mehr ab. Haben versucht, dem Abhilfe zu schaffen mit Backpulver u. Essig,  einer Saugglocke und einer PET-Flasche. Es kam da schon einiges an Dreck heraus, aber es ist immer noch verstopft. Zudem ist es so, dass, wenn man den Wasserhahn im Badezimmer laufen lässt, wasser in die Dusche hochgespült wird (dasselbe passiert manchmal auch, wenn Wasser in der Küche läuft).
Jedenfalls läuft einfach nichts mehr ab.
Muss der Vermieter das reparieren?

Danke für Rat!

Katrin

Kleiner Nachttrag: Bereits am 17.05.22 schrieb ich dem Vermieter dieses per Mail (er antwortete mir aber nicht):


"Die zweite Sache betrifft den Abfluss in der Dusche. Seit kurzem hört man recht laute (Gurgel) Geräusche im Abfluss unter der Dusche, sobald man Wasser im Wasserhahn im Badezimmer und in der Küche laufen lässt. Wasser steigt dann den Abfluss, der sich in der Dusche befindet, in umgekehrter Richtung hoch. Als Laien können wir das technisch nicht beurteilen. Wir wollen das aber frühzeitig melden, falls es sich um ein größeres Problem handelt bzw. wir denken, das sollte man doch besser überprüfen lassen."

 

Bundspecht

Moin,

es kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Bei uns z.B. steht drin, dass Verstopfungen vom Abfluss bis zum Fallrohr, selber bezahlt werden müssen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

OLD-MAN

@Bundspecht, kann ich mir nur schwer vorstellen!

Bsp. Abfluss - Syphon verstopft = Sache des Mieters, aber Fallrohr in der Wand = Sache des Vermieters weil i.d.R. mehrere Wohnungen an einem Abflussstrang hängen, es sei denn, nach der Reinigung ist ein Verursacher erkennbar!

So wie es die TE beschrieben hat, ist es m.M.n. Sache des Vermieters und ich verstehe nicht, warum nicht geprochen wird, sondern gemailt. Ich finde das dringend! Ggf. würde ich, mit kurzer Fristsetzung, den VM zum Handeln auffordern, oder nach Fristverstreichung eigenen Handwerker beauftragen und die Kosten dem VM in Rechnung stellen (Von der Miete abziehen!).

Katrin

Zitat von: OLD-MAN am 15. Mai 2023, 10:53:07@Bundspecht, kann ich mir nur schwer vorstellen!

Bsp. Abfluss - Syphon verstopft = Sache des Mieters, aber Fallrohr in der Wand = Sache des Vermieters weil i.d.R. mehrere Wohnungen an einem Abflussstrang hängen, es sei denn, nach der Reinigung ist ein Verursacher erkennbar!

So wie es die TE beschrieben hat, ist es m.M.n. Sache des Vermieters und ich verstehe nicht, warum nicht geprochen wird, sondern gemailt. Ich finde das dringend! Ggf. würde ich, mit kurzer Fristsetzung, den VM zum Handeln auffordern, oder nach Fristverstreichung eigenen Handwerker beauftragen und die Kosten dem VM in Rechnung stellen (Von der Miete abziehen!).

Habe gerade mit dem VM telefoniert. Ein bekannter Klempner von ihm hat diese Woche keine Zeit..


Er sagt, ich könne einen anderen Beauftragen.

Also soll ich dann einfach die nächste Miete um den Rechnungsbetrag verringern?

Muss ich ihn den schriftlich auf den Mangel hinweisen? Bis jetzt war das Verhältnis eigentlich ok.

Oder soll ich den Rechnungsbetrag auf seinen Namen ausstellen?

bzw.: was gibt es da denn für eine Toleranzfrist? Wenn er doch beauftragt, und der Klempner hat erst nächste Woche Zeit, können wir das akzeptieren? Weil niemand kann sich duchen und es wohnen 4 Leute im Haus

Bundspecht

Zitat von: OLD-MAN am 15. Mai 2023, 10:53:07@Bundspecht, kann ich mir nur schwer vorstellen!


Auszug aus unserem Mietvertrag ....

§ 15 Instandhaltung der Mieträume, kleine Reparaturen

5. Verstopfungen an Entwässerungsleitungen hat der Mieter bis zum Hauptrohr zu beseitigen.


Sprich wir haben das im Ernstfall selber zu erledigen=zu bezahlen.

Zitat von: OLD-MAN am 15. Mai 2023, 10:53:07aber Fallrohr in der Wand = Sache des Vermieters


Ich habe ja auch "bis zum Fallrohr" geschrieben !!!  :blum:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 15. Mai 2023, 11:38:28Habe gerade mit dem VM telefoniert. Ein bekannter Klempner von ihm hat diese Woche keine Zeit..


Er sagt, ich könne einen anderen Beauftragen.

Also soll ich dann einfach die nächste Miete um den Rechnungsbetrag verringern?

Warum hast du das nicht gleich deinen Vermieter beim Telefonat gefragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

amare

Auszug:

"1. Die Beseitigung einer Rohrverstopfung ist grds. Sache des Vermieters.

Der Vermieter hat die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und muss dem Mieter die uneingeschränkte Nutzung gewähren. Funktionsfähige Rohre gehören zur Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungspflicht des Vermieters, es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung schuldhaft verursacht.


2. Die Rohrverstopfung ist keine ,,Kleinreparatur"

Wurde im Mietvertrag eine Kleinreparaturenklausel vereinbart, höre ich immer wieder von Vermieterseite, dass der Mieter für die Mangelbeseitigung verantwortlich sei. Das ist jedoch unrichtig. Unter ,,Kleinreparaturen" sind nur solche kleinen Reparaturen zu verstehen, die das Beheben kleiner Schäden an Installationsgeräten für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden umfassen und die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Wasserhähne, Lichtschalter etc.

Wasser- und Abwasserrohre gehören bereits begrifflich nicht dazu.


Quelle:https://www.anwalt.de/rechtstipps/rohrverstopfung-in-einer-mietwohnung-wer-traegt-die-kosten-200918.html

Bundspecht

Zitat von: amare am 15. Mai 2023, 13:26:26es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung schuldhaft verursacht.

Tja , und WIE will man beweisen, dass man nicht Schuld hat an der Verstopfung ? Wenn ein VM will, findet der immer Wege einen ans Bein zu pinkeln
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 15. Mai 2023, 15:19:45
Zitat von: amare am 15. Mai 2023, 13:26:26es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung schuldhaft verursacht.

Tja , und WIE will man beweisen, dass man nicht Schuld hat an der Verstopfung ?

Der Klempner wird sich schon dazu äußern. Außerdem wohnt die TE im Dachgeschoss, unter ihrer Wohnung sind noch weitere Wohnungen. Läge die Verstopfung im Verantwortungsbereich des Vermieters, würde sich die Mieter unter der TE mit Sicherheit auch schon gemeldet haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2023, 15:25:58Der Klempner wird sich schon dazu äußern
Ja, auf jeden Fall besser eine Fachkraft ran lassen.

Ähnliches kommt bei mir wohl auch bald.
Habe den VM aber noch nicht danach gefragt.

Wenn die WM abpumpt läuft das Wasser in die Badewanne, Rohrreiniger bringt es jetzt nicht mehr.
Mehr traue ich mich da nicht, auch weil die Rohre irgendwo (unzugänglich) unter der Wanne lang gehen.

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2023, 15:25:58Der Klempner wird sich schon dazu äußern.


Der Klempner kennt den Vermieter, da er immer für ihn arbeitet. Möglicherweise behauptet der Klempner, wir hätten den Abfluss kaputt gemacht. Die Befürchtung habe ich

Ottokar

Zitat von: Katrin am 15. Mai 2023, 08:46:42Zudem ist es so, dass, wenn man den Wasserhahn im Badezimmer laufen lässt, wasser in die Dusche hochgespült wird (dasselbe passiert manchmal auch, wenn Wasser in der Küche läuft).
Dann ist das Hauptabflussrohr verstopft und es kommt zum Rückstau.
Außer die Abwasserinstallation führt alle Abläufe vor dem Hauptabflussrohr zusammen, dann kann es auch der letzte Abschnitt sein, der von dort bis zum Hauptabflussrohr führt.

Zitat von: Bundspecht am 15. Mai 2023, 11:39:265. Verstopfungen an Entwässerungsleitungen hat der Mieter bis zum Hauptrohr zu beseitigen.
Das ist eine unzulässige Klausel.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Katrin am 15. Mai 2023, 16:24:59
Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2023, 15:25:58Der Klempner wird sich schon dazu äußern.


Der Klempner kennt den Vermieter, da er immer für ihn arbeitet. Möglicherweise behauptet der Klempner, wir hätten den Abfluss kaputt gemacht. Die Befürchtung habe ich

Genau DA wollte ich drauf aus !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Katrin

Der Techniker des Vermieters, sagte heute endgültig ab. hatte mich gestern mit dem VM darauf geeinigt, dass dieser Techniker auf Rechnung des Vermieters aktiv wird. dieser hat die nächsten Wochen aber keine Zeit.
Habe den VM heute morgen per Mail und Sms aufgefordert, dass er schnellstmöglich einen anderen Techniker beauftragen soll.

Soll man den VM auch noch ein brief per einschreiben schicken, dass der den Mangel bitte umgehend beseitigen soll?

Es ist ja sein Eigentum und nicht unseres