Änderungsbescheid - Erstattung bei endgültiger Festsetzung nach 5 1/2 Jahren .

Begonnen von UW, 22. Mai 2023, 18:38:42

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UW

Zitat"mit Bewilligungsbescheid vom 22. August 2017 und mit Änderungsbescheid vom 21. Dezember 2017 wurden Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch 80zialgesetzbuch (SGB II) vorläufig bewilligt (§ 41 a SGB II).

Da nun über Ihren Leistungsanspruch mit beiliegendem Bescheid endgültig entschieden werden konnte, wurde festgestellt, dass Sie einen geringeren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben."

Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert am 10.05.2023 mit "Änderungsbescheid Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches" mehrere Hundert Euro aus dem Zeitraum 01.03.2017-21.12.2017.

Ein vorläufiger Bescheid wird in der Regel mit Ablauf eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums automatisch bestandskräftig, wenn nicht vorher die Festsetzung beantragt wurde.

Damit wären die Forderungen wohl verjährt.
Kennt jemand Urteile zum Thema.