Darlehn für Kaution wird an den Vermieter überwiesen? Üblich? (SGB12 Sozialamt)

Begonnen von PaulHilft, 23. Mai 2023, 12:19:35

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PaulHilft

Darf ich mal kurz in die Runde fragen, ob es üblich ist, bei einem Umzug, dass das beantragte Darlehn für die Kaution direkt an den Vermieter angezahlt wird?

Ich verstehe dass bei einem Haus- oder Auto kauf der Kredit an den Verkäufer direkt geht. Aber bei einem Kredit, würde man doch zuerst die Summe auf sein Konto erhalten und ist dazu verpflichtet diesen weiterzuleiten und dem Darlehensgeber dies nachzuweisen.

So würde ich das bewerten.

Mir erscheint es widersprüchlich, dass die Mietbescheinigung vom Sozialamt (wir sind hier im SGB12) anonym sein muss. So dass der Bedürftige sich nicht bei einem Vertragspartner outen muss.
Aber die Mietkaution gleichzeitig von einem anderen Bankkonto kommt und im Kontoauszug ersichtlich wird, dass es eine Sozialbehörde ist.

Ich hab im Forum vergeblich gesucht und auch im Netz nichts eindeutiges gefunden. Finde gelegentlich dass es so angewendet wird. Damit meine ich die Überweisung an den Vermieter.

Deswegen wollte ich einmal höflich bei euch fragen. Was wisst ihr, wie denkt ihr darüber und wie handhabt ihr es?


Kopfbahnhof

Kommt darauf an, ob es eine Vereinbarung mit dem JC gegeben hat.

Auch damit der VM die Kaution sicher bekommt.
Gibt Fälle da wurde die lieber für andere Zwecke, vom zukünftigen Mieter verwendet.

Ottokar

Zitat von: PaulHilft am 23. Mai 2023, 12:19:35Darf ich mal kurz in die Runde fragen, ob es üblich ist, bei einem Umzug, dass das beantragte Darlehn für die Kaution direkt an den Vermieter angezahlt wird?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Zunächst mal ist der Anspruchsinhaber für das Kautionsdarlehen derjenige, an den die Leistung lt. Gesetz auszuzahlen ist.
Die Auszahlung an den Vermieter setzt eine schriftliche Abtretung des Anspruches auf das Kautionsdarlehen an den Vermieter voraus.
Aus Datenschutzgründen darf die Behörde zudem nur dann mit dem Vermieter in Kontakt treten, wenn der Anspruchsinhaber dem zuvor ausdrücklich zustimmt (siehe https://hartz.info/index.php/topic,43231.0.html).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Milla

Üblich ist eigentlich das die Kaution auf ein Sparbuch gezahlt wird und das dann dem Vermieter übergeben wird.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Ottokar

@Milla
In welcher abgelegenen Region von Deutschland ist sowas üblich?
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Milla

in Bayern zB. Ich habe damals für die Kaution der Wohnung 3 MM ein Sparbuch auf meinen Namen einrichten müssen und habe das dann meinem Vermieter geben müssen. Das hat 2 Vorteile. 1. Kommt der VM nicht ans Geld und kann es ausgeben und 2. bekommt man noch Zinsen drauf, wenn auch heutzutage nicht mehr der Rede wert.

Auch im Freundes u. Bekanntenkreis war das so üblich.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

madinksa

Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2023, 20:00:36@Milla
In welcher abgelegenen Region von Deutschland ist sowas üblich?

Für Privatvermieter ist das das Einfachste.
Wir haben das auch so gemacht.
Eine Abtretungserklärung auf das Sparbuch, so dass das Geld nur mit Einverständnis des Vermieters abgeholt werden kann.
Und der Vermieter bekommt das Sparbuch in die Hand.
Dieses Produkt gibt es aber immer seltener bei Banken.

Oberfrank



Kann ich aber auch so betätigen - habe ich (Bayern) auch schon so mal gemacht.
Ist allerdings schon über 10 Jahre her....
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ottokar

Zitat von: Milla am 26. Mai 2023, 22:08:29Auch im Freundes u. Bekanntenkreis war das so üblich.
Das erfüllt aber nicht Sinn und Zweck einer Kaution.
Dieser liegt gerade darin, dass der Vermieter unbestrittene Forderungen nach dem Ende des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen kann, sofern der Mieter sich weigert.
In dem Fall ist das jedoch nicht möglich, da der Vermieter vom Sparbuch kein Geld abheben kann.
Auch ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vermieter hier nicht geltend machen, außer die Forderung ist mindestens so hoch wie die Kaution auf dem Sparbuch, denn ein Zurückbehaltungsrecht darf nur i.H. der geschuldeten Forderung ausgeübt werden. Und den davon nicht betroffenen Teilbetrag vom Sparbuch kann der Vermieter ja nicht zurückgeben, da geht nur ganz oder gar nicht.
Aus eben diesen Gründen ist ein solches Vorgehen, Sparbuch mit Kaution dem Vermieter übergeben, höchst sinnlos und ebenso höchst unüblich.
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