Jobcenter nervt mit ihrer ständigen Aufforderung zur Mitwirkungspflicht

Begonnen von Sun, 16. Mai 2023, 15:31:58

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Sun

Hallo, liebe Forengemeinde
wir BG sind so genervt von unserem Jobcenter und wissen schon nicht mehr was wir tun sollen.

Beschwerden an das Kundenreaktionsmanagement, der Jobcenter Geschäftsführung und der nächsthöheren Dienstbehörde (Regionaldurektion Düsseldorf), bringen alle nichts.
Egal was wir dem Jobcenter schriftlich erklären, schriftlich mitteilen oder auch in einem persönlichen Gespräch erzählen, scheint unsere Jobcenter Mitarbeiter nicht zu interessieren und wollen das alles nicht verstehen.
Auch auf unsere Anträge wird teilweise nicht reagiert. Weder Zustimmung noch Ablehnung !

Leider beziehen wir schon sehr lange ALG II bzw jetzt das Bürgergeld, so dass wir uns schon sehr lange mit denen herumquälen (müssen).
Wie erwähnt, alle Erklärungen und Beschwerden bringen nichts, und auf unsere Beschwerden; sogar Dienstaufsichtsbeschwerden, gegen einzelne Mitarbeiter oder der Leistungsabteilung; werden von unserem Jobcenter ignoriert und von den nächsthöherer Dienstbehörde bekommen wir nie eine Antwort,
Beispiel :
Das Jobcenter wollte mal von uns den nächsten Lohnbescheid haben.
Wir haben dem Jobcenter schriftlich erklärt, dass uns der Lohnbescheid noch nicht vorliegt und sobald wir den Lohnbescheid postalisch erhalten haben.
Wenige Tage, nachdem das Jobcenter unseren Brief erhalten hat, mit unserer Erklärung (als Einschreiben versendet), schreibt uns das Jobcenter an, dass die sofort den Lohnbescheid haben wollen, sonst droht uns eine Leistungskürzung oder die völlige Leistungseinstellung.
Ja, sollen wir uns den Lohnbescheid aus den Rippen schneiden oder herzaubern ?
Jedenfalls mussten wir das Formular wieder einmal ausfüllen, damit das Jobcenter zufrieden ist und alles noch einmal erklären, dass wir den Lohnbescheid erst dann einreichen können, wenn wir den postalisch erhalten haben und nicht eher.
Dreimal die Erklärung zur gleichen Sache, innerhalb einiger Tage.
Da waren wir dann auch beim Anwalt und der Anwalt hat dann dem Jobcenter noch einmal erklärt, dass man erst den ganzen Monat arbeiten muss, bis man den Lohn erhält und auch den Lohnbescheid, und der Lohnbescheid auch seine Bearbeitungszeit braucht.
Das ist doch peinlich wegen sowas schon einen Anwalt einschalten zu müssen, damit das Jobcenter Ruhe gibt, wegen diesem Lohnbescheid.

Jedesmal haben wir Formulare auszufüllen, die das Jobcenter verlangt und jedesmal müssen wir schriftliche Erklärungen abgeben, zu einer Sache, die wir schon mindestens 5 mal erklärt haben.
Das muss doch mal ein Ende haben, mit den Stress mit denen !
Und ich kann doch nicht ständig zum Anwalt laufen, wegen solchen "Kleinigkeiten", nur weil das Jobcenter offensichtlich so begriffsstutzig ist oder uns einfach nur Ärgern will.
Und bevor wir zum Anwalt gehen, müssen wir erst einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen und schriftliche Erklärungen dazu einreichen und Kopien machen.

Wir sind total sauer,wie das schon seit 2021 abläuft mit denen und wir wissen nicht weiter.
Habt Ihr einen Rat oder mehrere für uns ?

Fettnäpfchen

Sun

Also nichts anderes als in dem anderen Thread?

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 15:31:58Auch auf unsere Anträge wird teilweise nicht reagiert. Weder Zustimmung noch Ablehnung !
Leistungspflicht des Leistungsträgers>
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen (weiterlesen...)
und unter Umständen s. Anhang 1

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 15:31:58Jedenfalls mussten wir das Formular wieder einmal ausfüllen,
das macht man dann anders > Anschreiben in dem auf die doppelte Datenerhebung und das Aktenstudium verwiesen wird... weil liegt ja schon vor!
Zitata)Der als Begründung genannte § 60 SGB I (evtl noch die anderen § (Rot markiertes ist nur eine Zusatzinfo) wird von Ihnen rechtsmißbräuchlich angewandt und kann somit nicht greifen. Zu Ihren Forderungen im Einzelnen:....
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
ZitatGemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. § 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Ich erwarte daher, dass Sie meinen Antrag bis max. xx.xx.2013 {Datum + 14 Tage} bescheiden und das mir zustehende ALG II innerhalb dieser Frist auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen. Andernfalls werde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und nötigenfalls auch das Sozialgericht einschalten.

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 15:31:58Das ist doch peinlich wegen sowas schon einen Anwalt einschalten zu müssen, damit das Jobcenter Ruhe gibt, wegen diesem Lohnbescheid.
Zumindest hat dieser RA so etwas gewusst, da habe ich selber schon andere Erfahrungen machen müssen.

Zitat von: Sun am 16. Mai 2023, 15:31:58Jedesmal haben wir Formulare auszufüllen, die das Jobcenter verlangt und jedesmal müssen wir schriftliche Erklärungen abgeben, zu einer Sache, die wir schon mindestens 5 mal erklärt haben.
und jedesmal wie oben antworten und eine sofortige Klage wegen Bedrafsunterdeckung und drohender Obdachlosigkeit sowie evtl gesundheitlicher Folgeprobleme und dann noch evtl Schadensersatzklagen schreiben. Also je nach dem was gerade zutriftt, gerne auch mehrere Punkte. (Schadensersatzklagen s. Leistungspflicht)

Ach ja und in Zukunft vllt bei jedem Problem eine Anfrage dazu stellen. Was zusammengehört in ein Thema andere Sachen immer ein neues Thema eröffnen.

Hoffentlich hilft es ein bißerl und Viel Erfolg!
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sun

Danke Fettnäpfchen...du bist großartig  :sehrgut: 
:danke:

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Mai 2023, 17:42:22Ach ja und in Zukunft vllt bei jedem Problem eine Anfrage dazu stellen. Was zusammengehört in ein Thema andere Sachen immer ein neues Thema eröffnen.
Ja, werde ich so machen. Danke  :ok:

Sun

kleines Update :
Wieder einmal kam eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht...
Wir haben einen WBA Antrag eingereicht und dazu schgriftlich mitgeteilt, dass unsere Betriebs-und Heizkostenabrechnung von 2022 noch nicht vorliegt, wir diese aber sofort einreichen, sobald diese postalisch, vom vermieter, eingegangen ist.
Ein paar Tage später dann eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht, dass wir die Betriebs-und Heizkostenabrechnung von 2022 bis zum Tag X einreichen müssen, ansonsten droht uns (mal wieder) eine Bürgergeld Kürzung oder Streichung der ganzen Leistungen.
Also wieder unnütz ein Formular ausgefüllt, dass wir diese Abrechnung erst einreichen können, wenn wir diese vom Vermieter erhalten haben und nicht eher.
1. das Jobcenter kann nicht fordern, dass wir Unterlagen bis zum Tag X einreichen, wenn uns diese bis dato nicht vorliegen können
2. ich habe doch schriftlich bestätigt, dass wir die Abrechnung freisillig und sofort einreichen, wenn diese bei uns eingegangen ist.
Warum reicht diese schriftliche Bestätigung dem Jobcenter nicht aus ?
Haben die im Jobcenter so wenig zu tun, dass die ständig Unterlagen einfordern, die es noch nicht gibt ?
Glaubt dasd Jobcenter, wir haben so wenig zu tun, dass wir jeden Monat diese Formulare zur Erklärung ausfüllen können und dass das uns Spaß macht ?
Und dann immer dieses "bis zum Tag x" und immer so kurzfristig angesetzt.
Ich verstehe, dass das Jobcenter diese Abrechnung braucht, für die Anrechnung der neuen KdU, aber wir können uns keine Unterlagen aus dem Ärmel schütteln.
Habe ins Formular geschrieben, wenn das Jobcenter die Abrechnung sofort haben will, sollen die sich an den Vermieter wenden und die Abrechnung dort sofort anfordern...wir können die nicht herbei zaubern, bis zu deren Tag X !
Das nervt sowieso, dass wir die Unterlagen immer innerhalb weniger Tage vorlegen sollen, aber das Jobcenter selbst lässt sich Wochen oder Monate Zeit unsere Unterlagen zu bearbeiten.




Ottokar

Was man nicht hat, kann nicht einreichen = Unmöglichkeit der Mitwirkung.
Was die Lohnbescheinigung betrifft, hat der AG hier lt. §§ 57 und 58 SGB II eine eigene Mitwirkungspflicht, welche der nach § 60 SGB I vorgeht.
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Sun

Zitat von: Ottokar am 26. Mai 2023, 20:07:46Was die Lohnbescheinigung betrifft, hat der AG hier lt. §§ 57 und 58 SGB II eine eigene Mitwirkungspflicht, welche der nach § 60 SGB I vorgeht.
das ist richtig...aber unser Jobcenter verlangt, dass wir den Lohnbescheid eher einreichen.
Z.B. Monat Mai. Man arbeitet vom 01.05. bis zum 31.05., dann bekommt man den Lohn ausgezahlt und auch erst ab dem 01.Juni den Lohnbescheid für Mai.
Das Jobcenter fordert aber schon den Lohnbescheid für Mai, der erst zwischen dem 01.06 und 07.06 vom AG kommt, schon bis zum 22 Mai an. Und das ist eben nicht machbar, aber das kapiert das Jobcenter einfach nicht.

Ehrenamt

Schreib dem Jobcenter, dass der Vermieter bis zum 31.12.2023 Zeit hat euch die Abrechnung zuzustellen. Sofern euer Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist.

Sheherazade

Zitat von: Sun am 26. Mai 2023, 20:20:21Das Jobcenter fordert aber schon den Lohnbescheid für Mai, der erst zwischen dem 01.06 und 07.06 vom AG kommt, schon bis zum 22 Mai an. Und das ist eben nicht machbar, aber das kapiert das Jobcenter einfach nicht.

Schriftlich antworten, dass es keine Lohnabrechnungen im Voraus gibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sun

Zitat von: Sun am 26. Mai 2023, 19:32:27Wir haben einen WBA Antrag eingereicht und dazu schgriftlich mitgeteilt, dass unsere Betriebs-und Heizkostenabrechnung von 2022 noch nicht vorliegt, wir diese aber sofort einreichen, sobald diese postalisch, vom vermieter, eingegangen ist.
Ein paar Tage später dann eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht, dass wir die Betriebs-und Heizkostenabrechnung von 2022 bis zum Tag X einreichen müssen, ansonsten droht uns (mal wieder) eine Bürgergeld Kürzung oder Streichung der ganzen Leistungen.
ähnliches hatte ich vor kurzem.
Nach meiner Antwort:
Zitatanbei in Kopie die Betriebskostenabrechnung 2022 meines Vermieters zu Ihrer Beachtung ....

Dann kam Ihr Schreiben und zu der Jahresabrechnung Gas müssen Sie sich wie jedes Jahr gedulden bis ich diese von meinem Anbieter bekomme. Was ich nicht habe kann ich nicht weiterleiten, da hilft auch keine Fristsetzung Ihrerseits.
Nach Erhalt schicke ich Ihnen diese wie jedes Jahr umgehend zu.

Sollten Sie aufgrund dessen eine Bewilligung verzögern ergeht umgehend eine EA an das SG.
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Zum Nachweis Gutschrift der nach VVG geschützten LV kann ich Ihnen nur beibringen was ich bekommen habe, dass wäre ein Anschreiben das diese LV zur Auszahlung (ohne Kapitalangaben) kommt und daher noch die letzte Berechnung aus 2022 mit den aus diesem Jahr aktuellen Kapitalangaben.
Ich hoffe hiermit den Verdacht des Sozialleistungsbetruges ausgeräumt zu haben.
wurde innerhalb kurzer Zeit bewilligt.

Wahrscheinlich bin ich aber schon besonders vermerkt beim JC und du musst diesen Stand noch erreichen.
Also fordern und widersprechen und drohen und Klagen bis die sich ein leichteres Opfer suchen.

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sun

Danke, für eure Antworten.
Nun, unser Jobcenter ist ziemlich stur und erklärungsresistent, denen können wir erklären was wir wollen, die wollen es nicht hören und nicht begreifen.
In einer Sache haben wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Der RA hat das JC aufgefordert eine Stellung zu seinem Schreiben abzugeben, aber nach 2 1/2 Wochen noch keine Reaktion vom JC. Das JC muss sich wohl erst eine gute Ausrede einfallen lassen, warum die ihre eigenen ALG II / Bürgergeld Gesetze zusammen basteln und sich selbst nicht an die Gesetze halten.

Lina

Das Problem mit der Mitwirkung zur Vorlage der NK Abrechnung  zu einem bestimmten Termin hatte ich auch. Der SB wollte nicht akzeptieren, dass ich NK Abrechnung erst vorlegen kann, wenn der Vermieter mir diese aushändigt. Irgendwann, nach vielen Briefen, hat es mir gereicht, ich habe den SB vom JC angerufen und laut mit dem geschimpft, und das er die Schikanen lassen soll. Von da an hörten die Schikanen auf.

Papagena

Guten Morgen Sun, :coffee:

vielleicht wäre in Deinem Fall eine Mitgliedschaft beim VDK angebracht, dann mußt Du nicht ständig zum Amtsgericht rennen und einen Beratungsschein beantragen. Dort arbeiten Profis/Anwälte und Du bekommst den ersten Termin sogar gratis.


Der VDK deckt mehrere Bereiche ab:

Sozialrecht, Inklusion, Rente, medizinische Aspekte, Reha, Pflege etc.

Die Reaktionen vom Arbeitsamt, wenn der VDK dieses anschreibt, sind schnell und meist positiv.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4543/startseite

Grüßle
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sun

Zitat von: Papagena am 31. Mai 2023, 08:12:02Guten Morgen Sun,
vielleicht wäre in Deinem Fall eine Mitgliedschaft beim VDK angebracht..
Grüßle
Papagena
Vielen Dank, Papagena, ich werde mir die Seite von der VDK mal genauer ansehen.

Zum Thema :
offensichtlich ist das eine Masche oder Macke von den jobcentern so mit ALG II / Bürgergeld Empfängern umzugehen und Unterlagen anzufordern, die es entweder gar nicht gibt oder erst später beim Leistungsempfänger (wie Lohnbescheide, vermieter Abrechnung usw.) eintreffen.

Fettnäpfchen

Sun

Zitat von: Sun am 31. Mai 2023, 13:13:05Vielen Dank, Papagena, ich werde mir die Seite von der VDK mal genauer ansehen.
Dioe Seite besteht auch nur aus "Papier" und das ist bekanntlich geduldig.
Wenn dann musst du bei der ortsansässigen Stelle nachfragen ob die auch Fälle des SGB 2 abdecken.

Bei mir ist das nicht der Fall und ich werde demnächst austreten.
Wenn ich in Rente gehe und Hilfe/Unterstützung brauche kann ich mich ja wieder anmelden.
Aber 10 Jahre Beiträge für nichts ist eh schon zu viel. Das habe ich gerade erst beschlossen als ich "nur" eine Frage hatte was im SGB 2 Rechtskreis als Altersvorsorgevermögen betrachtet wir.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.