Erfährt Jocenter von Beratungshilfeschein

Begonnen von fidelius, 07. Juni 2023, 16:09:16

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fidelius

Hallo,

das Jobcenter hat 3 Monate meinen Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeitet und entsprechend kein Geld überwiesen.

Bei Nachfragen nach dem Sachstand an der Hotline wurde mir immer versichert, dass ich innerhalb einer Woche Nachricht bekomme. Es kam nichts.
Nachfragen über das Kontaktformular, per email und Einschreiben blieben ebenfalls unbeantwortet.

Vorgestern habe ich mir einen Beratungshilfeschein geholt. Heute ist das Geld auf meinem Konto eingegangen.

Ist das jetzt ein merkwürdiger Zufall? Erfährt das Jobcenter vom Amtsgericht,  dass ich den Schein geholt habe?

Fidelius

horst

Zitat von: fidelius am 07. Juni 2023, 16:09:16Vorgestern habe ich mir einen Beratungshilfeschein geholt. Heute ist das Geld auf meinem Konto eingegangen.
könnte sein das die da nachfragen ob bei dir Bedürftigkeit besteht. :weisnich:
wie lange ist der Beratungsschein denn gültig ?

OLD-MAN

Zitat von: fidelius am 07. Juni 2023, 16:09:16Ist das jetzt ein merkwürdiger Zufall?

Ist Zufall! Mach´  dir keine weiteren Gedanken.

fidelius

#3
Zitat von: horst am 07. Juni 2023, 16:23:05wie lange ist der Beratungsschein denn gültig ?

Zitat von: horst am 07. Juni 2023, 16:23:05
Zitat von: fidelius am 07. Juni 2023, 16:09:16Vorgestern habe ich mir einen Beratungshilfeschein geholt. Heute ist das Geld auf meinem Konto eingegangen.
könnte sein das die da nachfragen ob bei dir Bedürftigkeit besteht. :weisnich:
wie lange ist der Beratungsschein denn gültig ?

Über die Dauer der Gültigkeit finde ich nichts. Allerdings ist der Zweck "Erwirkung der Weiterbewilligung von Bürgergeld" und der Schein ist wohl somit nicht mehr gültig. (Sofern jetzt auch noch der entsprechende Bescheid kommt.)

Ellen_Alien

Das ist Zufall und niemand fragt irgendwo nach. Die Bedürftigkeit muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Da der Schein zweckgebunden ist, und der Grund hinfällig ist, wird er jetzt einfach nicht mehr benötigt. Damit wird auch keine Leistung abgerechnet. Das wäre nur, wenn du die Beratung tatsächlich in Anspruch genommen hättest.
Eine Gültigkeit in dem Sinne haben diese Scheine nicht, die bekommt man ja nur für dringende Anliegen, die man nicht selbst lösen kann. Da liegt es irgendwo nahe, die Beratung zeitnah in Anspruch zu nehmen. Außerdem sind das Leistungen, die man quasi privat in Anspruch nimmt. Das Gericht kann nicht beeinflussen, wie schnell du den Termin beim RA bekommst, daher wäre ein ,,Ablaufdatum" nicht konstruktiv.

tsumo

So ein Schein war glaube ich sogar 2-3Jahre gültig.