Haftung ier Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Exil, 11. Juni 2023, 11:24:12

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Sheherazade

Also alles wie schon ganz am Anfang. Woher kommt jetzt deine Panik?

Mit dem zukünftigen GdB bleibst du erwerbsfähig und beim Jobcenter und dein Chef kann dich auch nicht deswegen entlassen. Hör einfach auf, im Internet rumzulesen. Wenn du Fragen hast, frag hier.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Sheherazade

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 13:00:17Gdb zurück ziehen, bringt auch nichts Amtshilfe?

Was soll das immer mit der Amtshilfe?

Warum willst du den Antrag auf Schwerbehinderung zurückziehen? Eine anerkannte Schwerbehinderung schadet dir NICHT!!!!
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann