Haftung ier Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Exil, 11. Juni 2023, 11:24:12

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Sheherazade

Also alles wie schon ganz am Anfang. Woher kommt jetzt deine Panik?

Mit dem zukünftigen GdB bleibst du erwerbsfähig und beim Jobcenter und dein Chef kann dich auch nicht deswegen entlassen. Hör einfach auf, im Internet rumzulesen. Wenn du Fragen hast, frag hier.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Sheherazade

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 13:00:17Gdb zurück ziehen, bringt auch nichts Amtshilfe?

Was soll das immer mit der Amtshilfe?

Warum willst du den Antrag auf Schwerbehinderung zurückziehen? Eine anerkannte Schwerbehinderung schadet dir NICHT!!!!
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger